ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 37_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Multifunktionsgeräte
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Lieferung und Bereitstellung von Multifunktionsgeräten. Hierzu gehören die Miete von Arbeitsplatzdruckern, Multifunktionsdruckern und Qualitätsdruckmaschinen schwarz/weiß und Farbe in den Formaten A4 und A3 mit dem Preismodell Pay per Page sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringende - zusätzliche Leistungen an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden. Bei den Multifunktionsgeräten handelt es sich um Komponenten, die die Funktionen Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen beinhalten. Die abgefragten Mietzeiträume beinhalten 12, 24, 36, 48, 60 sowie 72 Monate. Weiterhin werden Leistungen wie die Erstellung eines Managed Print Services/Druckerkonzeptes, die Einrichtung einer Pull-Printing Lösung sowie Leistungen zur Barrierefreiheit vereinbart.
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Bereitstellung von Multifunktionsgeräten. Hierzu gehören die Miete von Arbeitsplatzdruckern, Multifunktionsdruckern und Qualitätsdruckmaschinen schwarz/weiß und Farbe in den Formaten A4 und A3 mit dem Preismodell Pay per Page sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringende - zusätzliche Leistungen an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden. Bei den Multifunktionsgeräten handelt es sich um Komponenten, die die Funktionen Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen beinhalten.
Die abgefragten Mietzeiträume beinhalten 12, 24, 36, 48, 60 sowie 72 Monate. Weiterhin werden Leistungen wie die Erstellung eines Managed Print Services/Druckerkonzeptes, die Einrichtung einer Pull-Printing Lösung sowie Leistungen zur Barrierefreiheit vereinbart.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro. Der Höchstwert des Rahmenvertrages beträgt [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und ist zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
- III.1.1.1 (A): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U;
- III.1.1.2 (A): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II, *A, *U;
- III.1.1.3 (A): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU, *A, *U
(Legende siehe III.1.1)
- III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos, *A, *U;
- III.1.2.2 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall, *E
- zu III.1.2.2: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag;
(Legende siehe III.1.1)
- III.1.3.1 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235, *A;
- III.1.3.2 (A): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236, *U;
- III.1.3.3 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems, *A, *U;
- III.1.3.4 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welches die IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation berücksichtigt, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats – elektronische Kopie) eines beim Bieter etablierten Informations-Sicherheits-Managementsystems (ISMS), *L, *S;
- III.1.3.5 (A): Angabe von Unternehmensreferenzen zu Lieferung/Vermietung von Multifunktionsgeräten, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E IV.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Geräte bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann., *L, *S;
- III.1.3.6 (A): Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeitende, die in maximal vier Stunden Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10) erreichen und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können, unter Verwendung des Formulars E I, *L, *S
- zu III.1.3.3: mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z. B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z. B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.;
- zu III.1.3.4: mindestens hinreichend beschriebenes Informations-Sicherheits-Managementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten Informations-Sicherheits‐Managementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb der Organisation dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird.
- zu III.1.3.5: mind. 5 Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Angebotsabgabe) ist,
- mit mindestens folgenden Anzahlen an Multifunktionsgeräten im gleichen Zeitraum:
- 1 Projekt mit je 100 Geräten
- 2 Projekte mit je 75 Geräten
- 2 Projekte mit je 50 Geräten
- zu III.1.3.6: mindestens 8 Mitarbeiter (Ingenieur + Support)
(Legende siehe III.1.1)
- III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141, *A, *U;
- III.2.2.2 (A): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A;
- III.2.2.3 (A): Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG (Sabotageschutzbetreuung) im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E III für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen, *A, *U
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/