Rahmenvereinbarung "Bürotisch - höhenverstellbar"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 113-02300/00011/0032
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesregierung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Bürotisch - höhenverstellbar"
2jährige Rahmenvereinbarung zur Produktion und Lieferung von 130 höhenverstellbaren Bürotischen.
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
2jährige Rahmenvereinbarung zur Produktion und Lieferung von 130 höhenverstellbaren Bürotischen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung "Bürotische - hohenverstellbar"
Nationale Identifikationsnummer: 113-0[gelöscht]2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.maier-moebel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim
Bundeskanzleramt
Referat 113
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
geltend machen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammer des Bundes gerichtet werden. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB verwiesen.