Lieferung von Blutzucker-/Ketonmesssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 35/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Blutzucker-/Ketonmesssystemen
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt eine Rahmenvereinbarung aus.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und zeitweise Überlassung von Blutzucker-/Ketonmesssytemen (Messmethode: Trockenchemie, unter ausschließlicher Verwendung von Unit-Use-Messreagenz), vernetzt, für zwei Lose (Los 1: Blutzuckermessgeräte und Los 2: Blutzucker-/Ketonmessgeräte). Des Weiteren wird die regelmäßige Bereitstellung aller erforderlichen Systembestandteile auf Abruf zur Point-Of-Care-Messung der benannten Parameter ausgeschrieben.
Für die Krankenversorgung und weitere Bereiche in der Charité sind aktuell ca. 170 Stück Blutzucker-/Ketonmesssysteme an vier Standorten im Einsatz. Es werden durchschnittlich ca. 290.000 Glucose- und 3.500 Ketonmessungen pro Jahr durchgeführt.
Blutzuckermessgeräte
Berlin
Lieferung von 170 Stück Blutzuckermesssystemen unter ausschließlicher Verwendung von Unit-Use-Messreagenz und einem jährlichen Verbrauch von 310.000 Stück Teststreifen zur quantitativen Glucosemessung im Blut unter Verwendung nur eines Gerätetyps.
Blutzucker-/Ketonmessgeräte
Berlin
Lieferung von 20 Stück Blutzucker-/Ketonmesssystemen unter ausschließlicher Verwendung von Unit-Use-Messreagenz und einem jährlichen Verbrauch von 25.000 Stück Teststreifen zur quantitativen Glucosemessung und 4.000 Stück Teststreifen zur quantitativen Ketonmessung im Blut unter Verwendung nur eines Gerätetyps.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blutzucker-/Ketonmessgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.novabiomedical.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]