Lieferung von Blutzucker-/Ketonmesssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 35/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Blutzucker-/Ketonmesssystemen
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt eine Rahmenvereinbarung aus.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und zeitweise Überlassung von Blutzucker-/Ketonmesssytemen (Messmethode: Trockenchemie, unter ausschließlicher Verwendung von Unit-Use-Messreagenz), vernetzt, für zwei Lose (Los 1: Blutzuckermessgeräte und Los 2: Blutzucker-/Ketonmessgeräte). Des Weiteren wird die regelmäßige Bereitstellung aller erforderlichen Systembestandteile auf Abruf zur Point-Of-Care-Messung der benannten Parameter ausgeschrieben.
Für die Krankenversorgung und weitere Bereiche in der Charité sind aktuell ca. 170 Stück Blutzucker-/Ketonmesssysteme an vier Standorten im Einsatz. Es werden durchschnittlich ca. 290.000 Glucose- und 3.500 Ketonmessungen pro Jahr durchgeführt.
Blutzuckermessgeräte
Berlin
Lieferung von 170 Stück Blutzuckermesssystemen unter ausschließlicher Verwendung von Unit-Use-Messreagenz und einem jährlichen Verbrauch von 310.000 Stück Teststreifen zur quantitativen Glucosemessung im Blut unter Verwendung nur eines Gerätetyps.
2 * um jeweils 12 Monate
Blutzucker-/Ketonmessgeräte
Berlin
Lieferung von 20 Stück Blutzucker-/Ketonmesssystemen unter ausschließlicher Verwendung von Unit-Use-Messreagenz und einem jährlichen Verbrauch von 25.000 Stück Teststreifen zur quantitativen Glucosemessung und 4.000 Stück Teststreifen zur quantitativen Ketonmessung im Blut unter Verwendung nur eines Gerätetyps.
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen: Gefordert sind 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über jeweils qualitätskontrollierte Lieferungen von POCT-Blutzuckermesssystemen (vernetzt) an jeweils einer Universitätsklinik oder an einem Krankenhaus der Maximalversorgung mit mindestens 1.000 Planbetten.
- Nachzuweisen sind 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede der 2 Referenzen muss die qualitätskontrollierte Lieferung von POCT-Blutzuckermesssystemen (vernetzt) beinhalten.
b) Jede der 2 Referenzen muss die Lieferung von POCT-Blutzuckermesssystemen (vernetzt) an einer Universitätsklinik oder an einem Krankenhaus mit mindestens 1.000 Planbetten beinhalten.
c) Jede der 2 Referenzen muss die vollumfängliche Einhaltung/Umsetzung der jeweils zum Zeitpunkt gültigen Rili-BÄK beinhalten. (gültig für Los(e) 1)
2. Unternehmensreferenzen: Gefordert sind 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über jeweils qualitätskontrollierte Lieferungen von POCT-Blutzucker-/Ketonmesssystem (vernetzt) an jeweils einer Universitätsklinik oder an einem Krankenhaus der Maximalversorgung mit mindestens 1.000 Planbetten. - Nachzuweisen sind 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede der 2 Referenzen muss die qualitätskontrollierte Lieferung von POCT-Blutzucker-/Ketonmesssystemen beinhalten.
b) Jede der 2 Referenzen muss die Lieferung von POCT-Blutzucker-/Ketonmesssystemen an einer Universitätsklinik oder an einem Krankenhaus mit mindestens 1.000 Planbetten beinhalten.
c) Jede der 2 Referenzen muss die vollumfängliche Einhaltung/Umsetzung der jeweils zum Zeitpunkt gültigen Rili-BÄK beinhalten. (gültig für Los(e) 2)
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Begründung in der Dokumentation.
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]