Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58080
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG
Der Höchstwert für diese Vergabe beträgt 38.000.000,- €
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
das aktuelle Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 VgV und § 57 SektVO aufgehoben,
da kein wertbares Angebot eingegangen ist.
Bitte um Beachtung der beigefügten Anlage.
Es ist geplant das Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Deutsche Bahn AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.