Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58080
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG
Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Der Höchstwert für diese Vergabe beträgt 38.000.000,- €
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zwecks Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende, in den Verdingungsunterlagen mitgelieferten Dokumente verpflichtend bei der Angebotsabgabe befüllt abzugeben:
- Bietereigenerklärung
- Bietergemeinschaftserklärung (sofern beabsichtigt)
- Lieferantenselbstauskunft
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass er über einen Gesamtjahresumsatz mit Videokomponenten/Videoanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen in Höhe von mind. 2,5 Mio € verfügt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der AN erklärt/weist nach, dass er
1. über eine aktuelle Zertifizierung für ein Qualitäts-Management-System (DIN ISO 9001-Zertifizierung oder vergleichbar) verfügt und legt diese vor.
2. über eine aktuelle Zertifizierung als Qognify Cayuga Gold Certified Partner verfügt und legt diese vor.
3. über Standorte der Hard- und Software-Entwicklung (deutschland- bzw. europaweit) verfügt und nennt die Standorte.
4. über einen Produktentwicklungsplan für Hardware/Software für Kamera-/Aufzeichnungs-/Netzwerktechnik für die nächsten 3 Jahre verfügt und legt diesen vor.
5. mindestens seit 5 Jahren aktiv als Lieferant und Systemintegrator am ITK-Markt (speziell Videotechnik/Videoanlagen) agiert.
Hierfür legt der AN folgende Projektreferenzen vor (Darstellung der Referenzen siehe Dokument "A_22FEI58080 Anhang 3 zu den Bewerbungsbedingungen Projektreferenzen"):
- Benennung von mindestens 10 Projektreferenzen für die Lieferung und Konfiguration sowie Systemintegration von Videoanlagen in den vergangenen 5 Jahren (vor Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung), die vollständig abgenommen worden sind.
- Vorlage und Nachweis von mindestens zwei detaillierten Projektreferenzen; diese können Teil der Aufstellung aus den 10 Projektreferenzen sein. Die zwei detaillierten Projektreferenzen sind für die Lieferung und Konfiguration sowie Systemintegration von Videoanlagen in den vergangenen 5 Jahren (Abnahme des Referenzprojektes liegt im Zeitraum von 5 Jahren vor Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung) darzustellen. Die Leistungen der beiden Projektreferenzen müssen vollständig abgenommen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Bieter geben der Vergabestelle auf Nachfrage Auskunft zur Herkunft der Waren ihres Angebots (Ursprungsort, Hersteller, etc.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.