"Kartenstanze für ID-Karten", ECA-2022-046 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-046
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Kartenstanze für ID-Karten", ECA-2022-046
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung war die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanzmaschine zum Stanzen von Kunststoffkarten.
10969 Berlin
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanzmaschine zum Stanzen von Kunststoffkarten.
Optional kann der Auftraggeber eine weitere Maschine beauftragen.
Folgende Leistungsbestandteile sind dabei jeweils zu erbringen:
- Herstellung einer Stanzmaschine unter Beachtung aller in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen und Leistungen;
- Angabe sämtlicher Maschinenanschlussdaten;
- Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme der Maschine;
- Erstellung einer vollständigen Dokumentation der Maschine mit Bedienungs-, Wartungs-, Serviceanleitung sowie der Bediensoftware in deutscher Sprache;
- Erstellung eines Schulungskonzepts und Schulung der Anwender und Instandhaltungsmitarbeiter;
- Lieferung eines definierten Verschleißteilpakets für die Maschine in Erstausrüster-Qualität;
- Wartungspläne und Wartungs- und Bereitschaftskonzept.
Erwarteter Termin Produktionsbereitschaft: 30. Juni 2023 zur Herstellung einer produktionsbereiten Anlage inkl. einem erfolgreich bestandenen SAT.
Optional kann der Auftraggeber eine weitere Maschine beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 lfd. Nr. 1 VgV ganz aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach.
Die Vergabe soll nunmehr gemäß § 14 Abs. 4 lfd. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR1JU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.