"Kartenstanze für ID-Karten", ECA-2022-046 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Kartenstanze für ID-Karten", ECA-2022-046
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanzmaschine zum Stanzen von Kunststoffkarten.
10969 Berlin
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanzmaschine zum Stanzen von Kunststoffkarten.
Optional kann der Auftraggeber eine weitere Maschine beauftragen.
Folgende Leistungsbestandteile sind dabei jeweils zu erbringen:
- Herstellung einer Stanzmaschine unter Beachtung aller in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen und Leistungen;
- Angabe sämtlicher Maschinenanschlussdaten;
- Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme der Maschine;
- Erstellung einer vollständigen Dokumentation der Maschine mit Bedienungs-, Wartungs-, Serviceanleitung sowie der Bediensoftware in deutscher Sprache;
- Erstellung eines Schulungskonzepts und Schulung der Anwender und Instandhaltungsmitarbeiter;
- Lieferung eines definierten Verschleißteilpakets für die Maschine in Erstausrüster-Qualität;
- Wartungspläne und Wartungs- und Bereitschaftskonzept.
Erwarteter Termin Produktionsbereitschaft: 30. Juni 2023 zur Herstellung einer produktionsbereiten Anlage inkl. einem erfolgreich bestandenen SAT.
Optional kann der Auftraggeber eine weitere Maschine beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der folgenden vom Bieter zu erstellenden bzw. auszufüllenden und mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise vorgenommen:
1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der folgenden vom Bieter zu erstellenden bzw. auszufüllenden und mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise vorgenommen:
5. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
d) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
e) Anzahl der aktuell beschäftigten Montagemitarbeiter;
f) Anzahl der aktuell beschäftigten deutschsprachigen Servicemitarbeiter.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Lieferungen von Produktionsmaschinen im Bereich der Verarbeitung von Kunststoffkarten/ Identifikationsdokumenten/ Chipkarten/ RFID-Inlays, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
In Bezug auf die unter Ziff. 5. geforderte Angabe zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Der Netto-Gesamtumsatz (in EUR) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der folgenden vom Bieter zu erstellenden bzw. auszufüllenden und mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise vorgenommen:
6. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Lieferungen von Produktionsmaschinen im Bereich der Verarbeitung von Kunststoffkarten/ Identifikationsdokumenten/ Chipkarten/ RFID-Inlays, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
7. Erklärung zur technischen Fachkunde gemäß "Bewerberselbstauskunft", dass der Bieter
a) über mehrjährige Erfahrung im Maschinenbau, speziell im Hinblick auf voll-automatisierte modulare Produktionsmaschinen im Bereich der Verarbeitung von Kunststoffkarten/ Identifikationsdokumenten/ Chipkarten/ RFID-Inlays, verfügt;
b) über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Trennverfahren, speziell dem Stanzprozess z.B. mit Stanzpressen mit Matrize und Stempel, verfügt;
c) in seinem Unternehmen IT-basierte Methoden zur vollständigen Rückverfolgbarkeit der gefertigten Produkte und Echtzeitüberwachung des Produktionsprozesses über die Schnittstelle eines Produktionsleitsystems anwendet.
In Bezug auf die unter Ziff. 6. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren wird die folgende Mindestbedingung fest-gelegt:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Lieferungen von Produktionsmaschinen im Bereich der Verarbeitung von Kunststoffkarten/ Identifikationsdokumenten/ Chipkarten/ RFID-Inlays, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
10969 Berlin
Die Öffnung der Angebote erfolgt voraussichtlich zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR75N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.