Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-22

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Multifunktionsgeräte

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30120000 Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertragsanpassung wegen Lieferverzögerungen aufgrund des Lockdowns in China

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertragsanpassung wegen Lieferverzögerungen aufgrund des Lockdowns in China

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch regelmäßig um 1 (ein) weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 (vier) Jahren, sofern nicht die Bundesdruckerei mit einer Frist von spätestens 3 (drei) Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Verlängerung in Textform widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen im November 2021 hat der Auftraggeber zwar berücksichtigt, dass die Lieferketten aufgrund der Corona-Pandemie immer noch stark gestört sind und insbesondere die Produktion von elektronischen Geräten durch den Chipmangel gestört wird und wurde. Er konnte aber nicht den erneuten Lockdown in Shanghai voraussehen. Durch diesen Lockdown hat sich ein Stau vor dem Hafen von Shanghai gebildet. Hinzu kommt, dass auch auf der anderen Seite in den europäischen Häfen in Rotterdam und Hamburg es zu Staubildungen gekommen ist und somit die Schiffe nur mit Verzögerung gelöscht werden. Resultierend aus diesen krisenbedingten logistischen Problemen konnte der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Lieferfristen nicht halten, weshalb die Parteien eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag verhandelt haben.

Diese Vertragsanpassung ist als erforderliche Änderung aufgrund unvorhersebarer Umstände gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Der Wert der Änderung übersteigt nicht 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-141877

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.

Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung! Die Zusatzvereinbarung wird gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf die Frist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2022