Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-22
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte
Vertragsanpassung wegen Lieferverzögerungen aufgrund des Lockdowns in China
Vertragsanpassung wegen Lieferverzögerungen aufgrund des Lockdowns in China
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch regelmäßig um 1 (ein) weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 (vier) Jahren, sofern nicht die Bundesdruckerei mit einer Frist von spätestens 3 (drei) Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Verlängerung in Textform widerspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen im November 2021 hat der Auftraggeber zwar berücksichtigt, dass die Lieferketten aufgrund der Corona-Pandemie immer noch stark gestört sind und insbesondere die Produktion von elektronischen Geräten durch den Chipmangel gestört wird und wurde. Er konnte aber nicht den erneuten Lockdown in Shanghai voraussehen. Durch diesen Lockdown hat sich ein Stau vor dem Hafen von Shanghai gebildet. Hinzu kommt, dass auch auf der anderen Seite in den europäischen Häfen in Rotterdam und Hamburg es zu Staubildungen gekommen ist und somit die Schiffe nur mit Verzögerung gelöscht werden. Resultierend aus diesen krisenbedingten logistischen Problemen konnte der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Lieferfristen nicht halten, weshalb die Parteien eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag verhandelt haben.
Diese Vertragsanpassung ist als erforderliche Änderung aufgrund unvorhersebarer Umstände gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Der Wert der Änderung übersteigt nicht 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung! Die Zusatzvereinbarung wird gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die Frist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB wird hingewiesen.