Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Container- Gleichrichterwerken Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0715-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Container- Gleichrichterwerken
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Container- Gleichrichterwerken
Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Erstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Stück komplett ausgerüsteten transportablen betriebsbereiten Containergleichrichterwerken zur Versorgung der Berliner U-Bahn mit 750 V Fahrstrom während der Umbauzeit eines Gleichrichterwerkes. Einsatz: U-Bahn Linie U7, Gleichrichterwerke Jungfernheide, Rohrdamm. Bereitstellung einer geprüften Statik sowie Maßzeichnungen des Containers zur Erlangung der Baugenehmigung für die Fundamente bzw. Aufstellung der Container-Gleichrichterwerke. Lieferung der transportablen Fundamente, auf die das Containergleichrichterwerk aufzustellen ist. Angabe der Lage von Kabeldurchführungen und Erdungsanschlusspunkten (Baugenehmigung, Standortvorbereitung erfolgt durch AG). Herstellung und Ausrüstung eines straßentransportfähigen Baukörpers mit den im LV beschriebenen Komponenten. Spezifikation Container-Gleichrichterwerk: Außenabmessungen: Länge 12 m , Breite 3 m, Höhe 3,7 m Container aus Metall Montagefußboden Lüftung, Heizung, Klimatisierung Luftisolierte Mittelspannungsschaltanlage Fahrstromtransformator: Dy5Dd6, S=3,6 MVA, 10kV/0,62 kV Eigenbedarfstransformator: Dyn5, 10 kV/0,4 kV 750 V/DC Schaltanlage, 2 Streckenfelder (LS, In = 4000A), 1 Einspeisefeld (Trenner, In = 4000A) Fernsteuer- und Zentrales Meldefeld Steuerung Typ SIMATIC S7 1 Fahrstromgleichrichter, 12-pulsig, In = 4000A, Belastungsklasse VI Erdungskurzschließer zur Überwachung von drei Erden Niederspannungseigenbedarf 400/230 V/AC, 220 V/DC, 3 Felder, Ladegleichrichter, Batterie Messung Dokumentationserstellung im System Comos Anlieferung des ersten Container Gleichrichterwerks zum Standort einschließlich Erwirken erforderlicher Genehmigungen zum Transport. Lieferungen und Leistungen sind nach dem neuesten Stand der Technik auszuführen. Die DIN VDE; bzw. EN- Bestimmungen sowie die UVV- Vorschriften und die BOStrab sind einzuhalten. Bevor das Container-GW (C-GW) in Betrieb genommen wird, ist durch einen Hersteller-Prüfbe-richt (Konformitätsbescheinigung) zu bestätigen, dass die einschlägigen EN/DIN-, VDE- und Un-fallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Verordnungen der BOStrab ein-gehalten worden sind. Durchführung aller erforderlicher Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung. Überprüfung und schriftlicher Nachweis des Zusammenwirkens der Anlagenteile untereinander und Übergabe der funktionsfähigen Anlagen an einen zuständigen Vertreter der BVG. Ausführungszeitraum: 13.05.2022 - 12.05.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Container- Gleichrichterwerken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.