Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Container- Gleichrichterwerken Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0715-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Container- Gleichrichterwerken
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Container- Gleichrichterwerken
Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Erstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Stück komplett ausgerüsteten transportablen betriebsbereiten Containergleichrichterwerken zur Versorgung der Berliner U-Bahn mit 750 V Fahrstrom während der Umbauzeit eines Gleichrichterwerkes.
Einsatz: U-Bahn Linie U7, Gleichrichterwerke Jungfernheide, Rohrdamm.
Bereitstellung einer geprüften Statik sowie Maßzeichnungen des Containers zur Erlangung der Baugenehmigung für die Fundamente bzw. Aufstellung der Container-Gleichrichterwerke. Lieferung der transportablen Fundamente, auf die das Containergleichrichterwerk aufzustellen ist. Angabe der Lage von Kabeldurchführungen und Erdungsanschlusspunkten (Baugenehmigung, Standortvorbereitung erfolgt durch AG).
Herstellung und Ausrüstung eines straßentransportfähigen Baukörpers mit den im LV beschriebenen Komponenten.
Spezifikation Container-Gleichrichterwerk:
Außenabmessungen: Länge 12 m , Breite 3 m, Höhe 3,7 m
Container aus Metall
Montagefußboden
Lüftung, Heizung, Klimatisierung
Luftisolierte Mittelspannungsschaltanlage
Fahrstromtransformator: Dy5Dd6, S=3,6 MVA, 10kV/0,62 kV
Eigenbedarfstransformator: Dyn5, 10 kV/0,4 kV
750 V/DC Schaltanlage, 2 Streckenfelder (LS, In = 4000A), 1 Einspeisefeld (Trenner, In = 4000A)
Fernsteuer- und Zentrales Meldefeld
Steuerung Typ SIMATIC S7
1 Fahrstromgleichrichter, 12-pulsig, In = 4000A, Belastungsklasse VI
Erdungskurzschließer zur Überwachung von drei Erden
Niederspannungseigenbedarf 400/230 V/AC, 220 V/DC, 3 Felder, Ladegleichrichter, Batterie
Messung
Dokumentationserstellung im System Comos
Anlieferung des ersten Container Gleichrichterwerks zum Standort einschließlich Erwirken erforderlicher Genehmigungen zum Transport.
Lieferungen und Leistungen sind nach dem neuesten Stand der Technik auszuführen. Die DIN VDE; bzw. EN- Bestimmungen sowie die UVV- Vorschriften und die BOStrab sind einzuhalten.
Bevor das Container-GW (C-GW) in Betrieb genommen wird, ist durch einen Hersteller-Prüfbe-richt (Konformitätsbescheinigung) zu bestätigen, dass die einschlägigen EN/DIN-, VDE- und Un-fallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Verordnungen der BOStrab ein-gehalten worden sind.
Durchführung aller erforderlicher Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung.
Überprüfung und schriftlicher Nachweis des Zusammenwirkens der Anlagenteile untereinander und Übergabe der funktionsfähigen Anlagen an einen zuständigen Vertreter der BVG.
Ausführungszeitraum: 13.05.2022 - 12.05.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
Als Mindestjahresumsatz wird eine Summe von i.H.v. 2.000.000 € gefordert.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Es sind mindestens zwei Referenzen, bei den in Art und Umfang vergleichbare Leistungen von transportablen Gleichrichterwerks-Container für den Nahverkehr mit Gleichstrombetrieb erbracht wurden.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
(1.) Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von
jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag
benannten Nachunternehmer)
(2.) Nachunternehmererklärung (sofern Eignungsleihen hiervon betroffen sind)
(3.) im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
(4.) im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung
einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere
Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab.
4. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
5. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
6. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen hierfür idealerweise das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.12.2021 eingegangen sind. Der AG behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet.
7. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
9. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
10. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
11. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Der Bieterkreis kann in den einzelnen Phasen des Verhandlungsverfahrens schrittweise nach den in der Bewertungsmatrix genannten Bewertungskriterien reduziert werden. Ergibt eine vorläufige Auswertung der in der jeweiligen Angebotsrunde eingegangenen Angebote anhand der Bewertungskriterien, dass ein Angebot hinter den anderen so weit zurück liegt, dass keine realistische Chance auf eine Zuschlagserteilung mehr besteht, behält sich die Vergabestelle vor, mit dem betreffenden Bieter nicht zu verhandeln.
12. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit Angaben zur Eignung nicht auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den Angaben deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Hinweis für das Angebot (noch nicht relevant für den Teilnahmeantrag): Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist sicherzustellen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
13. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
14. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
15. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.