Leistungen der Koordination, Steuerung und Planung als Gebietsbeauftragter für das zukünftige Sanierungsgebiet Langhansstraße bzw. Fördergebiet Lebendige Zentren und Quartiere Langhansstraße im Bezirk Pankow von Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: StadtErneu_2021_Gebietsbeauftragter_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Koordination, Steuerung und Planung als Gebietsbeauftragter für das zukünftige Sanierungsgebiet Langhansstraße bzw. Fördergebiet Lebendige Zentren und Quartiere Langhansstraße im Bezirk Pankow von Berlin
Das zukünftige Sanierungsgebiet Langhansstraße befindet sich im Bezirk Pankow, im Südwesten des Ortsteils Weißensee. Begrenzt wird es durch die Pistoriusstraße im Norden, die Park- und Börnestraße im Osten, die Lehderstraße und die Ostseestraße im Süden sowie die Prenzlauer Promenade und die Straße Am Steinberg im Westen. Im etwa 95 ha großen Sanierungsgebiet leben ca. 13.000 Menschen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden zahlreiche städtebauliche Missstände in Bezug auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Funktion formuliert und daraus Handlungs- und Entwicklungsbedarfe abgeleitet. Die Aufgabe des Gebietsbeauftragten ist die Unterstützung des Bezirksamts Pankow und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bei der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Sanierungsprozesses und bei der Vorbereitung und Durchführung von Fördermaßnahmen.
Das zukünftige Sanierungsgebiet Langhansstraße befindet sich im Bezirk Pankow, im Südwesten des Ortsteils Weißensee. Begrenzt wird es durch die Pistoriusstraße im Norden, die Park- und Börnestraße im Osten, die Lehderstraße und die Ostseestraße im Süden sowie die Prenzlauer Promenade und die Straße Am Steinberg im Westen. Im etwa 95 ha großen Sanierungsgebiet leben ca. 13.000 Menschen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden zahlreiche städtebauliche Missstände in Bezug auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Funktion formuliert und daraus Handlungs- und Entwicklungsbedarfe abgeleitet. Die Aufgabe des Gebietsbeauftragten ist die Unterstützung des Bezirksamts Pankow und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bei der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Sanierungsprozesses und bei der Vorbereitung und Durchführung von Fördermaßnahmen.
Die zu erbringende Leistung ist vom voraussichtlich 01.01.2021 bis 31.12.2023 zu erbringen. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2024 bzw. zum 31.12.2025 wird vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen angestrebt. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung wird im Laufe des Jahres 2023 bzw. 2024 getroffen. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Sollten sich die haushaltsrechtlichen oder städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland