Geotechnische Begleitung (GB) zur Flächenvoruntersuchung - Erkundung und Labor (FERKL 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1102

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geotechnische Begleitung (GB) zur Flächenvoruntersuchung - Erkundung und Labor (FERKL 2021)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71520000 Bauaufsicht
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geotechnische Begleitung zur Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2021)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71351200 Geologische und geophysikalische Beratung
71351210 Geophysikalische Beratung
71351220 Geologische Beratung
71351913 Geologische Exploration
71351500 Bodenuntersuchungen
71351710 Geophysikalische Untersuchungen
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
71351000 Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten
71319000 Gutachterische Tätigkeit
71353100 Hydrografische Untersuchungen
71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
71351100 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen
76320000 Offshore-Bohrungen
71900000 Labordienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der

Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR

Gegenstände der Vertragsleistungen sind:

- Überwachung der Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C

Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich

Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik

- Überwachung der Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der

Bohrkerne

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Aufschlussverfahren:

- Überwachung von direkten Aufschlüssen (Bohrungen mit durchgehender

Probenentnahme)

- Überwachung von Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst

mit Porenwasserdruckmessung:

o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu)

o diskontinuierliche Sondierung (Down-the-hole CPTu)

- Überwachung der Bohrlochgeophysik

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Laboruntersuchungen:

- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache legt der Erkunder das

Laborprogramm fest und stimmt dieses mit der Geotechnischen Begleitung und

mit dem Auftraggeber ab

- Überwachung der Durchführung von Laboruntersuchungen

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Dokumentenüberprüfung:

- Übergabe der komplett auf Vollständigkeit, formelle, fachliche, strukturelle und

inhaltliche Richtigkeit geprüften Dokumentation an den Auftraggeber zur

Vorbereitung der Abnahme der Erkundungs-/Laborleistung

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geotechnische Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF):

- Aufstellen der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung

(gDF) für die FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 in deutscher und englischer Sprache

gemäß DoRiLi (inklusive Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine

Datenbank)

- Unterstützung des Auftraggebers (Zuarbeit) bei der Erstellung der

geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP

Flächen N-9.1 und N-9.3 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi

(inklusive Auswertung der Labordaten, Anlagenerstellung und Integration der

geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank)

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Rechnungsprüfung:

- Prüfung der Abschlagsrechnungen und Abschlussrechnungen inkl. prüfen der

Aufmaße des ausführenden Unternehmens für alle FEP Flächen

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II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/06/2021
Ende: 01/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 112-293669

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 0800Z12-1114/002/1102-Nachtrag 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022 (Nachtrag Nr. 1)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578

Telefax: 0228 / 9499-163

gemäß 160 GWB statthaft.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71520000 Bauaufsicht
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der

Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022: Der Leistungsumfang für die erste Offshore-Kampagne im Jahr 2022 wir von 22 Erkundungslokationen auf 32 Erkundungslokationen erhöht. Die Baugrunduntersuchung erfolgt gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung (2. Fortschreibung vom 05.02.2014).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/06/2021
Ende: 01/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Es handelt sich um den ersten Nachtragsauftrag:

Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022:

Der Leistungsumfang für die erste Offshore-Kampagne im Jahr 2022 wir von 22 Erkundungslokationen auf 32 Erkundungslokationen erhöht. Die Baugrunduntersuchung erfolgt gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung (2. Fortschreibung vom 05.02.2014).

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Es wurden durch Änderungen im Flächenentwicklungsplan (FEP) weitere zehn Lokationen für die geotechnische Voruntersuchung hinzugefügt, um den durch die Politik und Erlass/ Windenergie auf See Gesetz vorgegebenen Maßnahmen in Bezug auf die Voruntersuchungen gerecht zu werden.

Eine Erweiterung der Voruntersuchungen schließt sinnvollerweise entsprechend der Erweiterung des Umfangs der Voruntersuchungen auch eine Erweiterung der geotechnischen Begleitung (GB) ein.

Da es sich lediglich um eine Erweiterung der Flächen um einige Lokationen handelt, ist es weder wirtschaftlich sinnvoll für diese 15 % Auftragserweiterung im Vergleich zum vorrigen Auftrag einen anderen Anbieter auszuwählen, noch technisch und aus Qualitätssicherungsgründen vertretbar, diese 15 % durch einen anderen Anbieter begleiten zu lassen.

Die Erweiterung des Auftrages mit Vergabe an das ursprüngliche für die GB gewählte Unternehmen verspricht Synergieeffekte in Sachen Kosten (In Bezug auf Helikopterflügen, Schiffszeiten usw.) und Zeiteffizienz. Der Zeifaktor ist hier nicht zu unterschätzen, insbesondere in Bezug auf die vorgegebenen Ziele in Richtung Erreichung der 30 Gigawatt-Schwelle.

Bei einer Auftragserweiterung um 15 % ist die Restriktion des § 132 GWB in Bezug auf die maximale Höhe eines Nachtrags (50 % der ursprünglichen Auftragssumme) mit etwas mehr als 15 % weit unterschritten, der Nachtrag ist demnach gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB möglich und erforderlich.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR