Geotechnische Begleitung (GB) zur Flächenvoruntersuchung - Erkundung und Labor (FERKL 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1102
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnische Begleitung (GB) zur Flächenvoruntersuchung - Erkundung und Labor (FERKL 2021)
Geotechnische Begleitung zur Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2021)
Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der
Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers
GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR
Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
- Überwachung der Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C
Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich
Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik
- Überwachung der Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der
Bohrkerne
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Aufschlussverfahren:
- Überwachung von direkten Aufschlüssen (Bohrungen mit durchgehender
Probenentnahme)
- Überwachung von Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst
mit Porenwasserdruckmessung:
o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu)
o diskontinuierliche Sondierung (Down-the-hole CPTu)
- Überwachung der Bohrlochgeophysik
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Laboruntersuchungen:
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache legt der Erkunder das
Laborprogramm fest und stimmt dieses mit der Geotechnischen Begleitung und
mit dem Auftraggeber ab
- Überwachung der Durchführung von Laboruntersuchungen
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Dokumentenüberprüfung:
- Übergabe der komplett auf Vollständigkeit, formelle, fachliche, strukturelle und
inhaltliche Richtigkeit geprüften Dokumentation an den Auftraggeber zur
Vorbereitung der Abnahme der Erkundungs-/Laborleistung
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geotechnische Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF):
- Aufstellen der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung
(gDF) für die FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 in deutscher und englischer Sprache
gemäß DoRiLi (inklusive Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine
Datenbank)
- Unterstützung des Auftraggebers (Zuarbeit) bei der Erstellung der
geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP
Flächen N-9.1 und N-9.3 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi
(inklusive Auswertung der Labordaten, Anlagenerstellung und Integration der
geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank)
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Rechnungsprüfung:
- Prüfung der Abschlagsrechnungen und Abschlussrechnungen inkl. prüfen der
Aufmaße des ausführenden Unternehmens für alle FEP Flächen
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022 (Nachtrag Nr. 1)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
gemäß 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der
Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers
Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022: Der Leistungsumfang für die erste Offshore-Kampagne im Jahr 2022 wir von 22 Erkundungslokationen auf 32 Erkundungslokationen erhöht. Die Baugrunduntersuchung erfolgt gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung (2. Fortschreibung vom 05.02.2014).
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Es handelt sich um den ersten Nachtragsauftrag:
Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022:
Der Leistungsumfang für die erste Offshore-Kampagne im Jahr 2022 wir von 22 Erkundungslokationen auf 32 Erkundungslokationen erhöht. Die Baugrunduntersuchung erfolgt gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung (2. Fortschreibung vom 05.02.2014).
Es wurden durch Änderungen im Flächenentwicklungsplan (FEP) weitere zehn Lokationen für die geotechnische Voruntersuchung hinzugefügt, um den durch die Politik und Erlass/ Windenergie auf See Gesetz vorgegebenen Maßnahmen in Bezug auf die Voruntersuchungen gerecht zu werden.
Eine Erweiterung der Voruntersuchungen schließt sinnvollerweise entsprechend der Erweiterung des Umfangs der Voruntersuchungen auch eine Erweiterung der geotechnischen Begleitung (GB) ein.
Da es sich lediglich um eine Erweiterung der Flächen um einige Lokationen handelt, ist es weder wirtschaftlich sinnvoll für diese 15 % Auftragserweiterung im Vergleich zum vorrigen Auftrag einen anderen Anbieter auszuwählen, noch technisch und aus Qualitätssicherungsgründen vertretbar, diese 15 % durch einen anderen Anbieter begleiten zu lassen.
Die Erweiterung des Auftrages mit Vergabe an das ursprüngliche für die GB gewählte Unternehmen verspricht Synergieeffekte in Sachen Kosten (In Bezug auf Helikopterflügen, Schiffszeiten usw.) und Zeiteffizienz. Der Zeifaktor ist hier nicht zu unterschätzen, insbesondere in Bezug auf die vorgegebenen Ziele in Richtung Erreichung der 30 Gigawatt-Schwelle.
Bei einer Auftragserweiterung um 15 % ist die Restriktion des § 132 GWB in Bezug auf die maximale Höhe eines Nachtrags (50 % der ursprünglichen Auftragssumme) mit etwas mehr als 15 % weit unterschritten, der Nachtrag ist demnach gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB möglich und erforderlich.