Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV "Generalplanerleistungen für den Dachgeschossausbau von Mehrfamilienhäusern in der Schlegelstraße 14-16, Parkstraße 5,6 in 14469 Potsdam" (VOEK 223-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 223-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV "Generalplanerleistungen für den Dachgeschossausbau von Mehrfamilienhäusern in der Schlegelstraße 14-16, Parkstraße 5,6 in 14469 Potsdam" (VOEK 223-21)
Ausschreibung von Generalplanerleistungen für den Dachgeschossausbau von Mehrfamilienhäusern in der Schlegelstraße 14,15 und 16, Parkstraße 5, 6 in 14469 Potsdam
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wirkt aktiv bei der Schaffung von Wohnraum in den Ballungsgebieten mit, um so die Wohnungsfürsorge des Bundes zu stärken. Mit diesen neuen Aufgaben kommt die BImA ihrer Verpflichtung nach, die Regierung bei der Bewältigung der wohnungspolitischen Herausforderungen in der Bundesrepublik zu unterstützen.
Potsdam ist mit seinen rund 180.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt und Hauptstadt des Landes Brandenburg. Das an der Havel gelegene Potsdam grenzt südwestlich an Berlin und ist ein Wachstumszentrum mit einem Ballungsraum, der rund 4,5 Millionen Einwohner umfasst.
Die Liegenschaft befindet sich in Potsdam, im Stadtteil Jägervorstadt, welcher sich durch seine besondere Lage in unmittelbarer Nähe zum Neuen Garten und zur historischen Innenstadt auszeichnet. Die Umgebung ist geprägt durch eine Mischung von Gebäuden verschiedener Bautypen. Dabei sind sämtliche Zwischenstufen von Villen über Mietshäuser bis hin zur 1920er Jahre Sied...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV "Generalplanerleistungen für den Dachgeschossausbau von Mehrfamilienhäusern in der Schlegelstraße 14-16, Parkstraße 5,6 in 14469 Potsdam" (VOEK 223-21)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge und Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail einge-reicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
2. Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 223-21 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 28.10.21 12:00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Berlin
Land: Deutschland