Beschaffung von Fachkräften für das Aktionsprogramm "Stark trotz Corona" Referenznummer der Bekanntmachung: 99.2021-09-02

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 173-451870)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Fachkräften für das Aktionsprogramm "Stark trotz Corona"

Referenznummer der Bekanntmachung: 99.2021-09-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80500000 Ausbildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zum 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendli-che“ aufgelegt, das in den Ländern umgesetzt wird. Berlin stehen knapp 64 Millionen Euro zur Verfügung, um das landeseigene Programm “Stark trotz Corona” umzusetzen, um Lernrückstände in Kernfächern und in Kernkompetenzen aufzuholen und die psychosoziale Persönlichkeitsent-wicklung besonders zu fördern.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 173-451870

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV_2_2
Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 02/10/2021
Ortszeit: 23:59
muss es heißen:
Tag: 06/10/2021
Ortszeit: 23:59
Abschnitt Nummer: VI_3
Stelle des zu berichtigenden Textes: VI.3. Zusätzliche Angaben
Anstatt:

*- Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV).Auf einer Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden nach folgenden Kriterien vergeben:• Die Einzelauftragsvergabe erfolgt ausschließlich zwischen den Parteien des Rahmenvertrages (§ 21 Abs. 2 S. 2 VgV).• Bei der Einzelauftragsvergabe werden keine wesentlichen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen (§ 21 Abs. 2 S. 3 VgV).• Objektive Bedingung für die Auswahl der Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist:Der Einzelabruf erfolgt durch die Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständige Berliner Schule, welcher der/die Schüler/in bzw. das Schulleitungsteam angehört.Der Einzelabruf erfolgt im Falle der nachgefragten Lehrtätigkeit auf Basis der schülerbezogenen Lernstandsabfrage anhand der für den/die jeweiligen Schüler/innen bzw. Schülergruppen erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.Der Einzelabruf erfolgt im Falle der Prozessbegleitung auf Basis der für den jeweiligen Bedarf erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.Der Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständigen Schule kommt insofern eine verantwortliche Rolle zu, weil nur diese kraft ihrer Fachkunde und Einschätzungsprärogative die im Einzelfall für den Maßnahmenerfolg in Betracht kommenden Umstände und Gesichtspunkte zu gewichtigen und zu würdigen versteht. Die zur Anwendung kommenden berufsrechtlichen Vorschriften sind transparent und diskriminierungsfrei und bedürfen lediglich der pflichtgemäßen Anwendung durch die zuständige Schulleitung auf den Einzelfall.*Frist für den Eingang etwaiger Bieteranfragen beim Auftraggeber hinsichtlich sämtlicher mit dem Angebot einzureichender Unterlagen ist Montag, der 20.09.2021*

muss es heißen:

*- Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV).Auf einer Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden nach folgenden Kriterien vergeben:• Die Einzelauftragsvergabe erfolgt ausschließlich zwischen den Parteien des Rahmenvertrages (§ 21 Abs. 2 S. 2 VgV).• Bei der Einzelauftragsvergabe werden keine wesentlichen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen (§ 21 Abs. 2 S. 3 VgV).• Objektive Bedingung für die Auswahl der Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist:Der Einzelabruf erfolgt durch die Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständige Berliner Schule, welcher der/die Schüler/in bzw. das Schulleitungsteam angehört.Der Einzelabruf erfolgt im Falle der nachgefragten Lehrtätigkeit auf Basis der schülerbezogenen Lernstandsabfrage anhand der für den/die jeweiligen Schüler/innen bzw. Schülergruppen erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.Der Einzelabruf erfolgt im Falle der Prozessbegleitung auf Basis der für den jeweiligen Bedarf erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.Der Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständigen Schule kommt insofern eine verantwortliche Rolle zu, weil nur diese kraft ihrer Fachkunde und Einschätzungsprärogative die im Einzelfall für den Maßnahmenerfolg in Betracht kommenden Umstände und Gesichtspunkte zu gewichtigen und zu würdigen versteht. Die zur Anwendung kommenden berufsrechtlichen Vorschriften sind transparent und diskriminierungsfrei und bedürfen lediglich der pflichtgemäßen Anwendung durch die zuständige Schulleitung auf den Einzelfall.*Frist für den Eingang etwaiger Bieteranfragen beim Auftraggeber hinsichtlich sämtlicher mit dem Angebot einzureichender Unterlagen ist Montag, der 22.09.2021*

Abschnitt Nummer: IV_2_7
Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.7. Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 07/10/2021
Ortszeit: 10:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: