Beschaffung von Fachkräften für das Aktionsprogramm "Stark trotz Corona" Referenznummer der Bekanntmachung: 99.2021-09-02

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/43236A79-1D24-475B-95A2-0E334126AF80
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/43236A79-1D24-475B-95A2-0E334126AF80
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Fachkräften für das Aktionsprogramm "Stark trotz Corona"

Referenznummer der Bekanntmachung: 99.2021-09-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80500000 Ausbildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zum 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendli-che“ aufgelegt, das in den Ländern umgesetzt wird. Berlin stehen knapp 64 Millionen Euro zur Verfügung, um das landeseigene Programm “Stark trotz Corona” umzusetzen, um Lernrückstände in Kernfächern und in Kernkompetenzen aufzuholen und die psychosoziale Persönlichkeitsent-wicklung besonders zu fördern.

Das Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ soll Berliner Kindern und Ju-gendlichen helfen, mit den Folgen der Corona-Pandemie besser klarzu-kommen (https://www.berlin.de/sen/bjf/stark-trotz-corona/). Das Programm beinhaltet insgesamt vier Säulen. Ein Großteil der Mittel (44 Millionen) soll eingesetzt werden, um Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, Lernrückstände aufzuholen (Säule 1).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
80300000 Dienstleistungen von Hochschulen
80200000 Unterricht im Sekundarbereich
85312320 Beratungsdienste
85312310 Orientierungsdienste
85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
80100000 Grundschulunterricht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

*

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (vgl. § 103 Abs. 5 GWB, § 21 VgV), welcher die Erbringung von unterrichtsergänzender Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Säule 1 des Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ beinhaltet (siehe vorstehende Ziffer II.1.4).

Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung auf Auftragnehmerseite mit mehreren Anbietern zuschließen.

Ziel ist es, einen größtmöglichen Kreis an Fachkräften (= Fachkräftepool) auf Basis vorab definierter Honorare über die Rahmenvereinbarung zu binden und den Berliner Schulen ohne größeren Verwaltungsaufwand zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Schulen sind jeweils berechtigt, aus dem Fachkräftepool eine auf den Bedarf des/r jeweiligen Schülers/in bzw. Schulleitungsteams individuell versierte Fachkraft auszuwählen und deren Einzelbeauftragung zu veranlassen.

Vor diesem Hintergrund sollen alle interessierten, die Eignungsanforderungen erfüllenden Anbieter, die ein form- und fristgerechtes Angebot einreichen, einen Zuschlag im hiesigen Verfahren (Abschluss Rahmenvertrag) erhalten.

*

Europäisches Fördermanagement GmbH (EFG) handelt als Vergabestelle für das Land Berlin und fungiert als Treuhänder im Rahmen der Umsetzung der zu beschaffenden Maßnahme.

*

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/10/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr zu verlangen, soweit das Verlangen dem Auftragnehmer in Textform spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf zugeht. Die Vertragsverlängerungsoption ist auf eine Vertragslaufzeit des Vertrages von insgesamt maximal 5 Schuljahren beschränkt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, während der Vertragslaufzeit Fachkräfte gegen Fachkräfte gleicher Qualifikation auszutauschen sowie zusätzliche geeignete Fachkräfte zum Fachkräftepool nachzumelden. Gleichermaßen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Maßnahmenschwerpunkte zu erweitern, insbesondere in Fällen, in denen Fachkräfte im Laufe der Vertragslaufzeit weitergehende Qualifikationen erlangen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

*

Maßnahmenzeitraum: ab sofort bis einschließlich Ende Kalenderjahr 2022 nebst Verlängerungsoption (vorstehend Ziffer II.2.7)

*

Sämtliche Berliner Schulen sind berechtigt, der Rahmenvereinbarung auf Seiten des Land Berlin beizutreten.

*

Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistung:

Wert gemäß vorstehend Ziffer II.2.6)

*

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Namentliche Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkraft nebst Angabe der Qualifikation für die geplante Tätigkeit.

• Bei Unterauftragsvergabe: Angaben zum Umfang von Unteraufträgen

• Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestabforderung an Eignung für alle Maßnahmen, ausgenommen Maßnahme B 1 - AB:

Fachkräfte müssen mindestens über die allgemeine Hochschulreife verfügen und soweit noch kein abgeschlossenen Hochschulstudium vorliegt, als Student immatrikuliert sein oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/10/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

elektronisch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

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- Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV).

Auf einer Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden nach folgenden Kriterien vergeben:

• Die Einzelauftragsvergabe erfolgt ausschließlich zwischen den Parteien des Rahmenvertrages (§ 21 Abs. 2 S. 2 VgV).

• Bei der Einzelauftragsvergabe werden keine wesentlichen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen (§ 21 Abs. 2 S. 3 VgV).

• Objektive Bedingung für die Auswahl der Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist:

Der Einzelabruf erfolgt durch die Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständige Berliner Schule, welcher der/die Schüler/in bzw. das Schulleitungsteam angehört.

Der Einzelabruf erfolgt im Falle der nachgefragten Lehrtätigkeit auf Basis der schülerbezogenen Lernstandsabfrage anhand der für den/die jeweiligen Schüler/innen bzw. Schülergruppen erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.

Der Einzelabruf erfolgt im Falle der Prozessbegleitung auf Basis der für den jeweiligen Bedarf erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.

Der Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständigen Schule kommt insofern eine verantwortliche Rolle zu, weil nur diese kraft ihrer Fachkunde und Einschätzungsprärogative die im Einzelfall für den Maßnahmenerfolg in Betracht kommenden Umstände und Gesichtspunkte zu gewichtigen und zu würdigen versteht. Die zur Anwendung kommenden berufsrechtlichen Vorschriften sind transparent und diskriminierungsfrei und bedürfen lediglich der pflichtgemäßen Anwendung durch die zuständige Schulleitung auf den Einzelfall.

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Frist für den Eingang etwaiger Bieteranfragen beim Auftraggeber hinsichtlich sämtlicher mit dem Angebot einzureichender Unterlagen ist Montag, der 20.09.2021

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VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

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Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

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Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der ex-ante-Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der ex-ante Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

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Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Angebotsabgabefrist bei der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

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Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig.

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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.

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Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.

Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.

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Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.

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Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde; ausgenommen, es handelt sich um einen Fall des § 135 GWB.

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Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2021