"Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass" Referenznummer der Bekanntmachung: PGCH 51000/12#2

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Postanschrift: Köthener Straße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dombert Rechtsanwälte Part mbB, Rechtsanwalt Janko Geßner
E-Mail:
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

"Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"

Referenznummer der Bekanntmachung: PGCH 51000/12#2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
48451000 Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

10963 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Beschafft werden Softwareentwicklungsleistungen einschließlich der Überlassung von Software, der Pflege, Cloudnutzung u.a. für den KulturPass. Die wesentlichen bei der Beschaffung zu berücksichtigenden Aktivitäten mit entsprechenden Datenbanken/Standardsoftware sind:

- Käufer-Management: Registrierungen, Verifizierungen und Profilverwaltung von Nutzern und gesetzlichen Vertretern (Mobile App und Web-Anwendung)

- Anbieter-Management: Registrierungen, Verifizierungen (über ELSTER) und Profilverwaltung von Anbietern, Ausschluss- und Löschfunktion bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)

- Portfolio-Management: Anschluss von Produktsystemen der Anbieter, Prüfung und Freigabe von Angeboten, Löschungen bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)

- Marketplace: Suche von Kulturangeboten nach Schlagworten, Kategorien und Orten, Reservierung, Ausstellung eines virtuellen Gutscheins mit Buchungsnummer, Stornierung/Rückgabe, Budgetanzeige des Nutzers (Webanwendung)

- Box Office/Handel: Abholungen des Buches/Mediums oder Eintrittskarten beim Anbieter, Umbuchung des virtuellen Guthabens vom Nutzer zum Anbieter, Rückabwicklung bei Rückgabe (Webanwendung)

- Abrechnung/Zahlung: Sammelabrechnung durch Anbieter bei Zahlstelle in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt, Finanz-Reporting für Herausgeber/Mittelverwalter (Webanwendung)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 007-015705

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
31/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG6C39

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vergaberechtlich wird die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Zudem sind vorliegend § 135 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und Absatz 3 GWB einschlägig.

Nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Diese Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Absatz 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser vorliegenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird.

Die Unwirksamkeit tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Auf die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vom 20.12.2022 - 2022/S 245-709438 - im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2024

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
48451000 Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

10963 Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden Softwareentwicklungsleistungen einschließlich der Überlassung von Software, der Pflege, Cloudnutzung u.a. für den KulturPass. Die wesentlichen bei der Beschaffung zu berücksichtigenden Aktivitäten mit entsprechenden Datenbanken/Standardsoftware sind:

- Käufer-Management: Registrierungen, Verifizierungen und Profilverwaltung von Nutzern und gesetzlichen Vertretern (Mobile App und Web-Anwendung)

- Anbieter-Management: Registrierungen, Verifizierungen (über ELSTER) und Profilverwaltung von Anbietern, Ausschluss- und Löschfunktion bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)

- Portfolio-Management: Anschluss von Produktsystemen der Anbieter, Prüfung und Freigabe von Angeboten, Löschungen bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)

- Marketplace: Suche von Kulturangeboten nach Schlagworten, Kategorien und Orten, Reservierung, Ausstellung eines virtuellen Gutscheins mit Buchungsnummer, Stornierung/Rückgabe, Budgetanzeige des Nutzers (Webanwendung)

- Box Office/Handel: Abholungen des Buches/Mediums oder Eintrittskarten beim Anbieter, Umbuchung des virtuellen Guthabens vom Nutzer zum Anbieter, Rückabwicklung bei Rückgabe (Webanwendung)

- Abrechnung/Zahlung: Sammelabrechnung durch Anbieter bei Zahlstelle in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt, Finanz-Reporting für Herausgeber/Mittelverwalter (Webanwendung)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Mitte 2023 wurde der bundesweite KulturPass für 18-Jährige eingeführt. Mit dem KulturPass sollen Kulturanbieter und junge Menschen über einen digitalen Marktplatz mit mobiler App zusammengebracht werden. Die Jugendlichen erhalten ein virtuelles Guthaben von [Betrag gelöscht] Euro pro Person, das sie auf der App für kulturelle Angebote einsetzen können. Die App steht seit 14. Juni in den

Appstores zum Download bereit. Mit dem Aufbau des IT-Systems bestehend aus Web-Anwendungen, einer mobilen App für die Nutzer und der dahinterliegenden IT-Infrastruktur wurde die SAP Deutschland SE & Co. KG beauftragt.

Im Juli 2023 wurde eine Änderung zur Weiterentwicklung bzw. Erweiterung der Funktionalität beauftragt. Das betraf u.a. Anpassungen beim Homescreen, Einführung alternativer Identifikationsmöglichkeiten, Änderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit und weitere Änderungen bzw. Erweiterungen.

Im Dezember 2023 wurde eine Änderung im Hinblick auf die Fortführung bzw. Anpassung von CX-Leistungen, die die Bereitstellung einer ausreichenden Datenverarbeitungskapazität für den Betrieb des digitalen Marktplatzes betreffen, beauftragt.

Gegenstand der jetzigen Änderung ist die Fortführung der Bereitstellung und Anpassung der technischen Infrastruktur für die für den KulturPass genutzten Kassen- und Finanzsoftware. Die hierfür benötigte Kapazität ist abhängig von Anzahl und Volumen der auf der Plattform getätigten Transaktionen. Die Dateninfrastruktur wurde für 2023 zur Verfügung gestellt und soll auch weiterhin genutzt werden. Es wird erforderlich sein, die Nutzungskapazität an die Bedarfe in 2024 anzupassen, damit auch die Daten eines neuen Nutzerjahrgangs prozessiert werden können. Die Änderung betrifft daher Leistungen, die ihrer Art nach im bisherigen Leistungsprogramm bereits vorgesehen waren, jedoch nun in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf den neuen Nutzerjahrgang geändert werden müssen, um die Nutzungskapazität für die zuvor beschriebenen Bedarfe des Jahres 2024 zu erweitern, damit auch die Daten eines neuen Nutzerjahrgangs prozessiert werden können.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die vertragliche Funktionalität für 2024 fortzuführen. Die im Rahmen des laufenden Vertrages zur Verfügung gestellte Dateninfrastruktur wurde bereits in 2023 komplett aufgebaut und bereitgestellt. Gegenstand der Änderung ist die Weiternutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur, die wesentlicher Bestandteil der gesamten zur Weiterführung des KulturPasses erforderlichen ITStruktur ist. Die Leistungen aus dem HEC-Vertrag betreffend die Nutzung der Kassen- und Finanzsoftware sind zwingend erforderlich und integraler Bestandteil des IT-Gesamtsystems.

Auf die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens darf nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB verzichtet werden. Die Bereitstellung der Datenverarbeitungskapazität für den Betrieb des digitalen Marktplatzes KulturPass ist erforderlich und muss wegen der zukünftig zu erwartenden Erweiterung der Nutzer angepasst werden. Mit den Leistungen kann nur der bisherige Auftragnehmer beauftragt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die im Rahmen des laufenden Auftrags zur Verfügung gestellte Dateninfrastruktur bereits in 2023

durch den Auftragnehmer komplett aufgebaut und bereitgestellt wurde. Gegenstand der Änderung ist die Weiternutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur. Ein Weiterbetrieb durch andere Unternehmen würde zu einer Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch führen. Bei einem Drittanbieter käme es einerseits zu erheblichen Verzögerungen, da die für den Betrieb der App erforderlichen Servicekapazitäten erst noch geschaffen werden müssten und sich die beteiligten Personen erst einarbeiten bzw. geschult werden müssten. Andererseits ist zu auch zu beachten, dass lediglich die vom Bund zugelassene Kassen- und Finanzsoftware einsetzbar ist. Aus technischer und organisatorischer Sicht birgt die Einbindung von Fremdsoftware zudem erhebliche Schnittstellenrisiken und erhöht damit die Fehleranfälligkeit der vom bisherigen Auftragnehmer bereitgestellten komplexen Systemarchitektur. Die Risiken liegen insbesondere in folgenden Bereichen: - Skalierbarkeit: Schnittstellen zu Drittanbietern müssen in der Lage sein, auch bei hohem Nutzeraufkommen mit der Skalierung Schritt zu halten, um die Systemstabilität insgesamt nicht zu gefährden. Jede Schnittstelle birgt das Risiko, Belastungen durch hohes Nutzeraufkommen nicht standzuhalten, da IT-Komponenten unterschiedlicher Anbieter ggf. auf verschieden hohe Nutzerzahlen ausgerichtet sind und mit größerem Aufwand aneinander angepasst werden müssten. - Datenkompatibilität: Verschiedene IT-Systeme können unterschiedliche Datenfelder mit jeweils eigener Codierung nutzen. Eine fehler- und verlustfreie Datenübergabe ist in diesen Fällen nicht möglich und Kompatibilitätsprobleme müssen kleinteilig und mit hohem Aufwand behoben werden. Angesichts des für die Umsetzung des KulturPasses erforderlichen komplexen Datentransfers entsteht ein hohes Risiko für die Systemoperabilität. - Datenschutz: Die Beauftragung eines Drittanbieters hätte zudem erhebliche datenschutzrechtliche Konsequenzen. So müsste das für den KulturPass entwickelte Datenschutzkonzept grundlegend überarbeitet werden, wenn ein weiterer Datenverarbeiter hinzukommt. - Datensicherheit: Jeder Datentransferpunkt birgt ein Risiko für die Datensicherheit. Für jeden Drittanbieter und jede Datenschnittstelle wäre ein vollumfängliches Datenschutzkonzept erforderlich, das Datensicherheit auf höchstem Niveau garantiert. Dies wäre mit entsprechendem Aufwand verbunden. Der Weiterbetrieb durch einen neuen Auftragnehmer würde zudem zu nicht überschau- und beherrschbaren Gewährleistungsschnittstellen führen. Der mit der Beauftragung verfolgte Ansatz, alle notwendigen Leistungen aus einer Hand zu erhalten und dabei zudem Standardsoftware des Auftragnehmers zu nutzen, um damit auch den für Auftraggeber geltenden haushaltsrechtlichen und anderen rechtlichen Anforderungen zu genügen, würde verfehlt und aufgeweicht. Eine Haftung und Gewährleistung aus einer Hand wären nicht mehr gegeben. Die notwendige Integration der Leistungen durch einen neuen Auftragnehmer würde zudem besondere Anforderungen an die Überwachung dieses Prozesses stellen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR