Social-Media Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-03-SYS-ARN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Social-Media Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation
Die Auftraggeberinnen nutzen ihr Medienangebot für Versicherte und potentielle Mitglieder. Basis ist ein gemeinschaftliches Medienangebot, welches zugleich eine Regionalisierung der Kommunikation erlaubt. Gegenstand des Vertrags ist u.a. die organische Content-Planung, -Produktion, -Anlieferung, und -Veröffentlichung im Bereich Social sowie die Produktion von Musterpostings/-inhalten der gemeinschaftlichen Kanäle der AOK-Gemeinschaft.
Die AOK-Gemeinschaft sucht eine Social-Media-Agentur für die Versichertenkommunikation aller elf regionalen AOK-Unternehmen auf den Plattformen YouTube, Facebook, Instagram und TikTok. Die Social-Media-Agentur soll auf Basis umfangreicher Kenntnisse und Erfahrungen die oben genannten Plattformen mit Themen und Formaten für die Zielgruppe AOK-Versicherte bespielen. Dieser Partner wird verantwortlich sein für die organische Content-Produktion, die Anlieferung, Veröffentlichung und Einplanung im Bereich der gemeinschaftlichen Social-Media-Kanäle und -Formate der AOK-Gemeinschaft.
Die Social-Media-Agentur fungiert als erster Ansprechpartner für den AOK-Contentroom für die oben genannten Plattformen. Um diese Rolle auszufüllen, ist eine reibungslose Kommunikation - sowohl mit der Lead- als auch mit der Media-Agentur - in einem Kollaborationsmodell nötig. Letztere ist verantwortlich für Kampagnen - bezahlte Content-Distribution - der Versichertenkommunikation über sämtliche gemeinschaftlichen Kanäle der AOK-Gemeinschaft. Die Lead-Agentur ist verantwortlich für die kanalübergreifende Content-Strategie über die Online-Kommunikation für das Gesundheitsmagazin und den Leistungsbereich von aok.de bis zu Newslettern und zwei Printprodukten (bis zur und einschließlich der Druckvorstufe). Beide Agenturen werden in separaten Ausschreibungen beauftragt.
Ebenso wichtige Kompetenzen sind eine umfassende strategische Beratung, kreativer und innovativer Ideenreichtum, Exzellenz in der Exekution, ein schlüssiges Reporting und herausragendes Prozess- und Projektmanagement.
Für die künftigen Dienstleister wird die Institution des sogenannten AOK-Contentrooms wichtig sein. Dieser steuert Produktion und Vertrieb sämtlicher zentraler Kommunikationsmaßnahmen aller AOKs in digital und Print. Der Contentroom als Teil des AOK-Bundesverbands hat die Aufgabe, die gemeinsame Versichertenkommunikation zu koordinieren. Er wurde installiert, um noch effizienter und reichweitenstärker agieren zu können.
Er bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation und agiert als strategischer Partner aller AOKs, indem er alle AOKs im gemeinschaftlichen Themen- und Content-Management miteinander vernetzt und die gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern organisiert. Er stellt eine kanalübergreifende und integrierte Kommunikation für die AOK-Gemeinschaft sicher. Dabei schafft der AOK-Contentroom mit geeigneten Tools und Abstimmungsformaten Transparenz bezüglich aller Themen und Inhalte, ermöglicht permanente Kollaboration sowie eine permanente Qualitätssicherung.
Die Zusammenarbeit soll in Q1/2024 beginnen und umfasst einen Zeitraum von vier Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."