Social-Media Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-03-SYS-ARN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Social-Media Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation
Die Auftraggeberinnen nutzen ihr Medienangebot für Versicherte und potentielle Mitglieder. Basis ist ein gemeinschaftliches Medienangebot, welches zugleich eine Regionalisierung der Kommunikation erlaubt. Gegenstand des Vertrags ist u.a. die organische Content-Planung, -Produktion, -Anlieferung, und -Veröffentlichung im Bereich Social sowie die Produktion von Musterpostings/-inhalten der gemeinschaftlichen Kanäle der AOK-Gemeinschaft.
Die AOK-Gemeinschaft sucht eine Social-Media-Agentur für die Versichertenkommunikation aller elf regionalen AOK-Unternehmen auf den Plattformen YouTube, Facebook, Instagram und TikTok. Die Social-Media-Agentur soll auf Basis umfangreicher Kenntnisse und Erfahrungen die oben genannten Plattformen mit Themen und Formaten für die Zielgruppe AOK-Versicherte bespielen. Dieser Partner wird verantwortlich sein für die organische Content-Produktion, die Anlieferung, Veröffentlichung und Einplanung im Bereich der gemeinschaftlichen Social-Media-Kanäle und -Formate der AOK-Gemeinschaft.
Die Social-Media-Agentur fungiert als erster Ansprechpartner für den AOK-Contentroom für die oben genannten Plattformen. Um diese Rolle auszufüllen, ist eine reibungslose Kommunikation - sowohl mit der Lead- als auch mit der Media-Agentur - in einem Kollaborationsmodell nötig. Letztere ist verantwortlich für Kampagnen - bezahlte Content-Distribution - der Versichertenkommunikation über sämtliche gemeinschaftlichen Kanäle der AOK-Gemeinschaft. Die Lead-Agentur ist verantwortlich für die kanalübergreifende Content-Strategie über die Online-Kommunikation für das Gesundheitsmagazin und den Leistungsbereich von aok.de bis zu Newslettern und zwei Printprodukten (bis zur und einschließlich der Druckvorstufe). Beide Agenturen werden in separaten Ausschreibungen beauftragt.
Ebenso wichtige Kompetenzen sind eine umfassende strategische Beratung, kreativer und innovativer Ideenreichtum, Exzellenz in der Exekution, ein schlüssiges Reporting und herausragendes Prozess- und Projektmanagement.
Für die künftigen Dienstleister wird die Institution des sogenannten AOK-Contentrooms wichtig sein. Dieser steuert Produktion und Vertrieb sämtlicher zentraler Kommunikationsmaßnahmen aller AOKs in digital und Print. Der Contentroom als Teil des AOK-Bundesverbands hat die Aufgabe, die gemeinsame Versichertenkommunikation zu koordinieren. Er wurde installiert, um noch effizienter und reichweitenstärker agieren zu können.
Er bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation und agiert als strategischer Partner aller AOKs, indem er alle AOKs im gemeinschaftlichen Themen- und Content-Management miteinander vernetzt und die gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern organisiert. Er stellt eine kanalübergreifende und integrierte Kommunikation für die AOK-Gemeinschaft sicher. Dabei schafft der AOK-Contentroom mit geeigneten Tools und Abstimmungsformaten Transparenz bezüglich aller Themen und Inhalte, ermöglicht permanente Kollaboration sowie eine permanente Qualitätssicherung.
Die Zusammenarbeit soll in Q1/2024 beginnen und umfasst einen Zeitraum von vier Jahren.
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als vier geeigneten Bewerbern vor, werden die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in der Anlage A4 der Vergabeunterlagen "Bewertungskriterien Teilnahmewettbewerb" aufgeführt.
1. Je vergleichbarem Referenzprojekt können maximal 60 Punkte erreicht werden. Insgesamt können maximal 180 Punkte erreicht werden. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, so fließt der Durchschnitt der je Referenz erzielten Punkte in die Bewertung ein.
2. Die fachliche und berufliche Qualifikation des Leitungsteams wird mit maximal 180 Punkten bewertet. Für jedes Mitglied des Leitungsteams können maximal 40 Punkte erzielt werden.
3. Bewertet wird ferner, wie viele Mitglieder des Leitungsteams an den Referenzen mit einem relevanten Leistungsanteil mitgearbeitet haben. Diesbezüglich können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Bezüglich der weiteren Abstufungen im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gemachten Kriterien wird auf die Anlage A4 der Vergabeunterlagen "Bewertungskriterien Teilnahmewettbewerb" verwiesen.
Die Höchstsumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter können bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung den Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche mindestens die in § 20 des Rahmenvertrags geregelten Haftungsrisiken abdeckt.
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens die in § 20 des Rahmenvertrags geregelten Haftungsrisiken abdecken.
(1) Es sind drei Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2018 bis 2022) erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen. Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Januar 2018 liegen.
Mit den Referenzprojekten ist jeweils zwingend nachzuweisen, dass an ihnen mindestens ein Mitglied aus dem Leitungsteam gem. Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) bestehend aus Account Management, Head of Social-Media-Management, Social-Media-Strategie und Kreative Leitung in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet hat, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzprojekten angeführte Fachkompetenz noch zumindest teilweise auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorhanden ist. Anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann je Referenzprojekt bis zu 45 weitere Punkte erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zur Vergleichbarkeit nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
- Krankenkassenmarkt/Gesundheitswesen (max. 3 Punkte)
- Strategische Führung (max. 3 Punkte)
- Konzeption (max. 3 Punkte)
- Customer Journeys (max. 3 Punkte)
- Aufgaben-relevante Social Media-Kanäle (max. 3 Punkte)
- Illustrations-Skills (max. 3 Punkte)
- Bewegtbild/Video (max. 3 Punkte)
- Influencer und Influencerinnen (max. 3 Punkte)
- Innovationen/Trends (max. 3 Punkte)
- Redaktions-Tools (max. 3 Punkte)
- Analyse-Tools (max. 3 Punkte)
- KPI-Reporting (max. 3 Punkte)
- Community-Building (mx. 3 Punkte)
- User Generated Content (max. 3 Punkte)
- Prozess- und Projekt-Management (max. 3 Punkte)
(2) Es ist ein Leitungsteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden darf. Für folgende Positionen sind dabei namentlich die jeweiligen festen Ansprechpartner zu benennen, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
-Account Management
-Head of Social Media-Management
-Social Media-Strategie
-Kreative Leitung
Für die Benennung der Positionen sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile maßgebend, sondern die darin beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen. Eine Person darf nur maximal eine Position bekleiden.
(a) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Account Management werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung die folgenden Anforderungen gestellt:
(aa) Berufliche Befähigung:
- Ausbildung/berufliche Qualifikation
- Idealerweise mindestens 5 Jahre Berufs- und Führungserfahrung im Sektor Social Media-Marketing und Content auf Agentur- und/oder Unternehmensseite
(bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:
- Erfahrung mit der strategischen Planung und Beratung bis hin zur operativen Umsetzung der Kampagnen
- Erfahrung in der Verantwortung agenturinterner Steuerung und Koordination sämtlicher Prozesse, Aufgaben und Termine
- Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Kampagnen- und Projektmanagement sowie dem Einsatz entsprechender Qualitätssicherungssysteme
- Erfahrung in der wirtschaftlich-administrativen Verantwortung des Accounts
(b) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Head of Social Media Management werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung die folgenden Anforderungen gestellt:
(aa) Berufliche Befähigung:
- Ausbildung/berufliche Qualifikation
- Idealerweise mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Betreuung von Social-Media-Kanälen als Social-Media-Manager auf Agentur- und/oder Unternehmensseite
(bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:
- Erfahrung in der Mitarbeit an Social-Media-Strategien
- Erfahrung in der Verantwortung für Content-Themenfindung, Content-Verwaltung, Social-Media-Zielgruppenanalysen und zielgruppenspezifischer Verteilung des Contents
- Erfahrung mit Planung, Koordination, Kontrolle, Reporting und Optimierungen
- Erfahrung in der Steuerung/Führung von Community Management
(c) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Social Media Strategie werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung die folgenden Anforderungen gestellt:
(aa) Berufliche Befähigung:
- Ausbildung/berufliche Qualifikation
- Idealerweise mindestens 5 Jahre Berufs- und Führungserfahrung im Sektor Social-Media-Marketing-Strategie und Content auf Agentur- und/oder Unternehmensseite
(bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:
- Erfahrung in der Übernahme der Verantwortlichkeit für die Entwicklung von übergreifender Social-Media-Strategie sowie einzelner Kanalstrategien entsprechend der Kundenbedürfnisse und deren Umsetzung über Themen und Inhalte sowie deren Anpassung und Weiterentwicklung
- Erfahrung in der strategischen Zusammenarbeit und Führung von Social-Media-Management und Community Management
- Erfahrung als Impulsgeber und Berater für die Social-Media- und Content-Strategie und deren Gesamtausrichtung
(d) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Kreative Leitung werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung die folgenden Anforderungen gestellt:
(aa) Berufliche Befähigung:
- Ausbildung/berufliche Qualifikation
- Idealerweise mindestens 5 Jahre Berufs- und Führungserfahrung im Sektor Social-Media-Marketing und Content auf Agentur- und/oder Unternehmensseite
(bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:
- Erfahrung in der Übernahme der Verantwortlichkeit für die CI-/CD-gemäße Gestaltung aller Inhalte auf Basis der Content-Strategie und der Social-Media-Strategie
- Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung übergreifender, kreativer und wirkungsvoller gestalterischer Inhalte auf Social-Media-Kanälen
- Erfahrung in der Verantwortung für das gesamte optische Kreativ-Produkt sowie für das gesamte Text-Produkt in Social-Media-Kanälen samt Umsetzung
- Erfahrung in der Steuerung der gesamten Kreation: Art/Digital und Text/Redaktion
Es ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft handelt. Darüber hinaus können einzelne Mitglieder des Leitungsteams langjährige und in der erfolgreichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Der Bewerber gibt eine zusätzliche Eigenerklärung zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Leitungsteams ab.
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Die unter Ziffer III.1.3) genannten Nachweise sind insoweit zu erbringen, wie sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind. Ein Bewerber kann die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese später die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S.3 VgV)
Zu (1) Es sind drei Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2018 bis 2022) erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen. Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Januar 2018 liegen. Sollten nur 1 oder 2 Referenzprojekte eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss. Nicht eingereichte Referenzen werden mit 0 Punkten bewertet.
Mit den Referenzprojekten ist jeweils zwingend nachzuweisen, dass an ihnen mindestens ein Mitglied der unter Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) bestehend aus Account Management, Head of Social-Media-Management, Social-Media-Strategie und Kreative Leitung in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet hat, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzprojekten angeführte Fachkompetenz noch zumindest teilweise auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorhanden ist.
Zu (2) Es ist ein Leitungsteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden darf. Für folgende Positionen sind dabei namentlich die jeweiligen festen Ansprechpartner zu benennen, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
-Account Management
-Head of Social Media-Management
-Social Media-Strategie
-Kreative Leitung
Für die Benennung der Positionen sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile maßgebend, sondern die darin beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen. Eine Person darf nur maximal eine Position bekleiden. Ein unvollständiges Leitungsteam führt zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mangels Eignung.
Es ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft handelt. Darüber hinaus können einzelne Mitglieder des Leitungsteams langjährige und in der erfolgreichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Der Bewerber gibt eine zusätzliche Eigenerklärung zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Leitungsteams ab.
Es ist darzulegen, dass alle benannten Mitarbeiter des Leitungsteams die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens entsprechend Level C2 des Europäischen Referenzrahmens beherrschen.
Der unter III.1.2 dieser Bekanntmachung geforderte Versicherungsschutz ist bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aus dem Rahmenvertrag aufrechtzuerhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie etwaiger Angebote ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen, Anlage A1 der Vergabeunterlagen und Hinweise zur Erstellung des Erstangebotes, Anlage B0 der Vergabeunterlagen).
(2) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der letzten Verhandlungsrunde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6F8L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".