Bauleistungs-Versicherung 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2224
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsweg 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Stephan Franke
E-Mail:
Telefon: +49 304073-1770
Fax: +49 304073-1788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungs-Versicherung 2024
Der Auftrag umfasst eine Bauleistungs-Versicherung zur Absicherung sämtlicher Wohnungsbauprojekte der GESOBAU AG mit einem Baubeginn ab 2024 (Jahres-Investitionssummen-Vertrag).
Berlin
Gegenstand ist eine Bauleistungs-Versicherung für alle
• Neubauvorhaben,
• Umbaumaßnahmen und
• Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
einschließlich aller Nebeneinrichtungen und der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen für Einzelbauvorhaben, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen beauftragt und während der Vertragslaufzeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begonnen werden. Für fremdversicherte Bauvorhaben, die die Versicherungsnehmerin an Generalunternehmer sowie Generalübernehmer vergibt, besteht über diesen Vertrag eine Konditionsdifferenz- und Schutzdeckung. Es gilt eine Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauleistungs-Versicherung 2024
Postanschrift: Heidenkampsweg 74-76
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu Führungs- und Beteiligungsquoten
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- AXA Versicherung AG, Heidenkampsweg 74-76 in 20097 Hamburg (60 % Führungsquote)
- Allianz ESA GmbH, Merlitzstraße 8 in 12489 Berlin (40 % Beteiligungsquote)
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.