Bauleistungs-Versicherung 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2224
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungs-Versicherung 2024
Der Auftrag umfasst eine Bauleistungs-Versicherung zur Absicherung sämtlicher Wohnungsbauprojekte der GESOBAU AG mit einem Baubeginn ab 2024 (Jahres-Investitionssummen-Vertrag).
Berlin
Gegenstand ist eine Bauleistungs-Versicherung für alle
• Neubauvorhaben,
• Umbaumaßnahmen und
• Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
einschließlich aller Nebeneinrichtungen und der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen für Einzelbauvorhaben, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen beauftragt und während der Vertragslaufzeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begonnen werden. Für fremdversicherte Bauvorhaben, die die Versicherungsnehmerin an Generalunternehmer sowie Generalübernehmer vergibt, besteht über diesen Vertrag eine Konditionsdifferenz- und Schutzdeckung. Es gilt eine Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Der Auftraggeber behält sich in Zweifelsfällen die Vorlage der Genehmigungsurkunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder die Erbringung ggf. anderer Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR gemäß der Bestimmungen des VAG vor.
2) Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz
zu 2) Der Bewerber erklärt, dass er unter Berücksichtigung des konkreten Risikos über einen ausreichenden Rück-Versicherungsschutz verfügt und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.
3) Eigenerklärung zu Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Risiken (Bauleistungs-Versicherungen), die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
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4) Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Bauleistungs-Verträgen an einem Standort in Deutschland.
zu 3) Bewerber müssen über mindestens drei Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Bauleistungs-Versicherungen) verfügt, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt.
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zu 4) Der Bewerber erklärt, dass er, soweit er sich nach Ziffer 2 des Teilnahmeantrages auf eine Führungsleistung bewirbt, über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Bauleistungs-Verträgen an einem Standort in Deutschland verfügt.
Versicherungsunternehmen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen.
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Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase.
Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Es finden das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Verbindung mit den von diesem Gesetz in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Daher sind im Teilnahmeantrag auch entsprechende Eigen-/ Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Der Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage der zum Gegenstand dieses Vergabeverfahrens gemachten Mindestversicherungsbedingungen geschlossen werden. Maßgeblich sind dabei die im Rahmen der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Versicherungsbedingungen.
Soweit einzelne Vertragsinhalte durch den Bieter nicht umgesetzt oder angeboten werden können, sind diese Inhalte zum Gegenstand der Verhandlungsgespräche zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen werden in den einzelnen Phasen des Verhandlungsverfahrens aktualisiert und ggf. ergänzt werden.
2) In dem einzureichenden Teilnahmeantrag sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
3) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle;
5) Die Bieter müssen mit Abgabe des Angebots die "GESOBAU-Eigenerklärung Zuverlässigkeit", die "GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung" sowie die "Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F." ausfüllen und unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die die Unterzeichnung dieser Eigenerklärungen verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Diese Unterlagen liegen dem Teilnahmewettbewerb bereits informativ bei.
6) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt;
7) Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen;
8) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;
9) Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3) der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.