Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich technischer Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 403288-2470
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72226000 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
72254000 Softwaretests
72263000 Software-Implementierung
72266000 Software-Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt, bis 2032 unter dem Projekttitel „Stellwerkserneuerung der Linie U1“ die Stellwerke der gesamten Linie U1 in konventioneller Stellwerkstechnik (GoA 1) mit allen Innen- und Außenanlagen zu erneuern. Alle Stellwerksanlagen müssen in den nächsten 10 Jahren erneuert werden, weshalb die Erneuerung gesamthaft in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben und im Ergebnis an die Firma Siemens vergeben wurde. Auf der U-Bahn-Linie 1 sind derzeit unterschiedliche Stellwerkstechniken von verschiedenen Herstellern in Betrieb. Die Bedienung aller Stellwerke erfolgt zentral aus der U-Bahn-Betriebszentrale.

Die Spurplanstellwerke in den Haltestellen OH, KE, VF und SK, die im Zeitraum von 1979 bis 1990 in Betrieb genommen wurden, werden auf Grund von Isolationsversprödungen an den Schaltdrähten und der Alterung der Spurplangruppen nach ca. 40 Jahren erneuert.

Im Stellbereich NO bis LM wurde in den Jahren 1996 bis 2000 das erste elektronische Stellwerk bei der HOCHBAHN in Betrieb genommen. Realisiert wurde ein elektronisches Stellwerk vom Typ L90N der Firma Thales, das annähernd 25 Jahre alt ist.

An den Stellwerksstandorten OT, FA, WK, WM und HB wurden im Zeitraum 2001 bis 2004 elektronische Stellwerke vom Typ SICAS 3216 der Firma Siemens in Betrieb genommen. Die Erneue-rung der Stellwerkstechnik in diesem Bereich erfolgt nach einer Betriebsdauer von ca. 25 Jahren im Zeitraum von 2028 bis 2032.

Die Inbetriebnahmen der neuen Stellwerke erfolgen ab dem Jahr 2024 in voraussichtlich 6 Baustufen. Der Terminplan ist so entwickelt, dass die Phasen der einzelnen Baustufen jährlich wiederkehrend erfolgen. Seitens Siemens wird ein voll funktionsfähiges Gesamtsystem geliefert, das bei laufendem Betrieb, weitgehend ohne Behinderung der Zugfahrten parallel errichtet und im Anschluss in Betrieb genommen wird.

Der Auftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung hat Softwaregutachten für die Softwarekomponenten der Siemens SICAS ECC Stellwerke, des jeweils eingesetzten Achszählsystems sowie der VICOS Benutzeroberfläche für alle Stellwerke sowohl für die Softwarestände der Inbetriebnahme als auch ggf. für überarbeitete Deltasoftwarestände im Rahmen des Gesamtbegutachtungsprozesses zu erstellen und zu übergeben.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 096-300301
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/10/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042794-0997
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042794-0997
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/12/2023