Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1 Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-909-20230512
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1
Der Auftragnehmer muss das Projekt der Stellwerkserneuerung der Linie U1 aus softwaregutachterlicher Sicht begleiten. Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung spezifischer Softwareanteile des Stellwerkssystems und seiner Subsysteme sowie des eingesetzten Achszählsystems. Im Ergebnis sind Softwaregutachten für alle neuen Stellwerke und ihre Bedienoberflächen zu erstellen und bei Änderungen fortzuschreiben.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Der Auftragnehmer muss das Projekt der Stellwerkserneuerung der Linie U1 aus softwaregutachterlicher Sicht begleiten. Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung spezifischer Softwareanteile des Stellwerkssystems und seiner Subsysteme sowie des eingesetzten Achszählsystems. Im Ergebnis sind Softwaregutachten für alle neuen Stellwerke und ihre Bedienoberflächen zu erstellen und bei Änderungen fortzuschreiben.
Die Inbetriebnahmen der neuen Stellwerke erfolgen ab dem Jahr 2024 in voraussichtlich 6 Baustufen. Der Terminplan ist so entwickelt, dass die Phasen der einzelnen Baustufen jährlich wiederkehrend erfolgen. Seitens des Stellwerksherstellers wird ein voll funktionsfähiges Gesamtsystem geliefert, das bei laufendem Betrieb, weitgehend ohne Behinderung der Zugfahrten parallel errichtet und im Anschluss in Betrieb genommen wird.
Der AN im Sinne dieser Ausschreibung hat Softwaregutachten für die Softwarekomponenten der Siemens SICAS ECC Stellwerke, des jeweils eingesetzten Achszählsystems sowie der VICOS Benutzeroberfläche für alle Stellwerke sowohl für die Softwarestände der Inbetriebnahme als auch ggf. für überarbeitete Deltasoftwarestände im Rahmen des Gesamtbegutachtungsprozesses zu erstellen und zu übergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle unter III.1.1) genannten Nachweise / Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag nummeriert und in nachfolgend genannter Reihenfolge einzureichen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen. Eigenerklärungen sind zu unterschreiben.
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Die Auszüge dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§123 + 124 vorliegen.
3. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung Schwarzarbeit.
4. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen.
6. Eigenerklärung, ob Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer erbracht werden. Benennung der Nachauftragnehmer oder der Bewerbergemeinschaft einschließlich Nachweis der Qualifikation (soweit zutreffend).
7. Eigenerklärung zum 5 EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
Eine zügige Rücksendung der im DTVP abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der rechtsgültig unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung keine Fristenverlängerung gibt.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36K49
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]