Gartner Resarch Leistungen

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Str. 112-115
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902226266
Fax: +49 3090283055
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gartner Resarch Leistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das ITDZ Berlin hat mit dem eGovernment Gesetzes (eGovG) vom 30.06.2016 von Berlin weitreichende Aufgaben im Kontext der Standardisierung und Konsolidierung der IKT des Landes Berlins und der IKTArchitektur übertragen bekommen. Auf den verschiedenen Ebenen des ITDZ-Berlin sind zur Umsetzung des eGovG kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu entwickeln, anzuwenden und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Für die Bewältigung dieser Aufgaben ist es erforderlich, dass verantwortliche Mitarbeitende und Führungskräfte des ITDZ Berlin dauerhaft einen direkten Zugriff auf IT-Expertenwissen und Analysedaten erhalten und diese bei Bedarf mit spezialisierten Fachexperten / Analysten diskutieren können. Die Anforderungen sind im Detail im Anforderungsdokument für den Zeitraum 2022-2026 beschrieben und lassen sich zusammenfassend in u.g. Maßnahmenfelder 4 einteilen.

1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften.

Zur Steuerung des ITDZ Berlin erwartet das Top-Management des ITDZ Berlin eine objektive Begleitung durch ein etabliertes Beratungsunternehmen, welches im Rahmen einer Vorstandsberatung die strategische Expertise im Kontext der öffentlichen Verwaltung, deren öffentliche IT-Dienstleister und der berlinspezifischen Stakeholder und Kontakte / Netzwerk verfügt, um die IT-Strategie für das ITDZ Berlin und die Planung für das Produktportfolio und der darauf aufbauenden Organisationsform (Strategie 2026) entwickeln zu können. Neben der zielgruppengerechten Begleitung (Vorstandsebene, CDO, Senatoren*innen) sind hierbei insbesondere die

Berliner Spezifika zu berücksichtigen.

2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten Wesentliche Bedeutung bei der Neuausrichtung der ITK im Land Berlin kommt der Konsolidierung und Modernisierung der Rechenzentrumsdienstleistungen zu. Dabei ist wesentliches Ziel die Standardisierung und die Automatisierung von IT-Prozessen, um

• Skalierungseffekte zu realisieren, Kosten zu reduzieren

• schneller auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können

• die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeiten zu unterstützen

• die IT-Sicherheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit zu verbessern

Die Abteilungen Infrastruktur und Basisdienste und Kommunikationsdienste des ITDZ-Berlin sind resultierend aus den veränderten Rahmenbedingungen des eGovG damit beauftragt, eine tragfähige, zukunftsgerichtete und wirtschaftliche DataCenter-Infrastruktur zu entwickeln und aufzubauen.

3. Benchmarks und Vergleiche

Für das Benchmarking mit Mehrwerten für das ITDZ Berlin kommen lediglich Beratungsfirmen in Betracht, die Ihren Fokus in vergleichenden Studien der öffentlichen IT in Deutschland haben.

4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement

Das Management der Innovations- und Technologiezyklen in der Informationstechnik ist für das ITDZ Berlin von besonderer Bedeutung. Es erfordert nicht nur ein besonderes Maß an die Qualität und Quantität von Beratungs-Dokumenten (z.B. Best-Practice oder White-Paper), sondern schließt auch den Zugang zu einem Community Netzwerk zwingen mit ein.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 185-524753

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
20/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Gartner Deutschland GmbH
Postanschrift: Lehrer-Wirth-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften

2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten

3. Benchmarks und Vergleiche

4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Gartner Deutschland GmbH
Postanschrift: Lehrer-Wirth-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Teilleistung "Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften" wurde erweitert

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften soll auf weitere Führungskräfte erweitert werden. Da gemeinsame Workshops durchgeführt werden sollen und auf gleicher Wissensbasis Entscheidungen getroffen werden sollen, ist ein Wechsel des Anftragnehmers nicht möglich

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR