Gartner Resarch Leistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gartner Resarch Leistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften

2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten

3. Benchmarks und Vergleiche

4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das ITDZ Berlin hat mit dem eGovernment Gesetzes (eGovG) vom 30.06.2016 von Berlin weitreichende Aufgaben im Kontext der Standardisierung und Konsolidierung der IKT des Landes Berlins und der IKT-Architektur übertragen bekommen. Auf den verschiedenen Ebenen des ITDZ-Berlin sind zur Umsetzung des eGovG kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu entwickeln, anzuwenden und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Für die Bewältigung dieser Aufgaben ist es erforderlich, dass verantwortliche Mitarbeitende und Führungskräfte des ITDZ Berlin dauerhaft einen direkten Zugriff auf IT-Expertenwissen und Analysedaten erhalten und diese bei Bedarf mit spezialisierten Fachexperten / Analysten diskutieren können. Die Anforderungen sind im Detail im Anforderungsdokument für den Zeitraum 2022-2026 beschrieben und lassen sich zusammenfassend in u.g. Maßnahmenfelder 4 einteilen.

1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften

Zur Steuerung des ITDZ Berlin erwartet das Top-Management des ITDZ Berlin eine objektive Begleitung durch ein etabliertes Beratungsunternehmen, welches im Rahmen einer Vorstandsberatung die strategische Expertise im Kontext der öffentlichen Verwaltung, deren öffentliche IT-Dienstleister und der berlinspezifischen Stakeholder und Kontakte / Netzwerk verfügt, um die IT-Strategie für das ITDZ Berlin und die Planung für das Produktportfolio und der darauf aufbauenden Organisationsform (Strategie 2026) entwickeln zu können. Neben der zielgruppengerechten Begleitung (Vorstandsebene, CDO, Senatoren*innen) sind hierbei insbesondere die Berliner Spezifika zu berücksichtigen.

2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten

Wesentliche Bedeutung bei der Neuausrichtung der ITK im Land Berlin kommt der Konsolidierung und Modernisierung der Rechenzentrumsdienstleistungen zu. Dabei ist wesentliches Ziel die Standardisierung und die Automatisierung von IT-Prozessen, um

• Skalierungseffekte zu realisieren, Kosten zu reduzieren

• schneller auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können

• die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeiten zu unterstützen

• die IT-Sicherheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit zu verbessern

Die Abteilungen Infrastruktur und Basisdienste und Kommunikationsdienste des ITDZ-Berlin sind resultierend aus den veränderten Rahmenbedingungen des eGovG damit beauftragt, eine tragfähige, zukunftsgerichtete und wirtschaftliche DataCenter-Infrastruktur zu entwickeln und aufzubauen.

3. Benchmarks und Vergleiche

Für das Benchmarking mit Mehrwerten für das ITDZ Berlin kommen lediglich Beratungsfirmen in Betracht, die Ihren Fokus in vergleichenden Studien der öffentlichen IT in Deutschland haben.

4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement

Das Management der Innovations- und Technologiezyklen in der Informationstechnik ist für das ITDZ Berlin von besonderer Bedeutung. Es erfordert nicht nur ein besonderes Maß an die Qualität und Quantität von Beratungs-Dokumenten (z.B. Best-Practice oder White-Paper), sondern schließt auch den Zugang zu einem Community Netzwerk zwingen mit ein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umfang und Qualität der angebotenen Leistung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Neben dem ITDZ Berlin, werden auch das Land Berlin, vertreten duch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, und eigenständig rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des Landesd Berlin wie zum Beispiel die Berliner Verkehrsbetriebe, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Leistungen aus diesem Vertrag beziehen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-371277
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 032/2022
Los-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2022