Leistungen/Aufgabenstellungen des ZVBN-Stationsbüros im Gebiet des VBN

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVBN
E-Mail:
Telefon: +49 421/460529-0
Fax: +49 421/46052999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvbn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen/Aufgabenstellungen des ZVBN-Stationsbüros im Gebiet des VBN

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der ZVBN unterstützt die im VBN gelegenen Gebietskörperschaften bei allen bahnhofs-/bahnhofsumfeldrelevanten Themen und gibt sich selbst über den ZVBN-Nahverkehrsplan Zielsetzungen für die Ausgestaltung der Bahnhofsumfelder. Die diesbezüglichen Arbeitspakete werden im sogenannten „ZVBN-Stationsbüro“ gebündelt und umfassen für das Land Bremen zusätzlich das sogenannte „Bahnhofsprogramm Bremen“.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

wie in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der ZVBN unterstützt seine zugehörigen Gebietskörperschaften bei allen bahnhofs-/-/bahnhofsumfeldrelevanten Themen und gibt sich selbst über den ZVBN-Nahverkehrsplan Zielsetzungen hat im Nahverkehrsplan Zielsetzungen für die Ausgestaltung der Bahnhofsumfelder formuliert. Die diesbezüglichen Arbeitspakete werden im sogenannten „ZVBN-Stationsbüro“ gebündelt und umfassen für das Land Bremen zusätzlich das sogenannte „Bahnhofsprogramm Bremen“.

Die zu erbringenden Leistungen umfassen:

1. Die fachliche Unterstützung der Städte und Gemeinden im VBN-Gebiet bei allen bahnhofs-/bahnhofsumfeldrelevanten Themen: Planungsleistungen für Verkehrsstationen und Bahnhofsumfelder bis hin zur Erstellung eines Vorentwurfes, Beratung bei der Projektfinanzierung, Unterstützung beim Grunderwerb, Begleitung der Stationsausbauplanungen aus kommunaler Sicht mit den Schwerpunkten einer fahrgastfreundlichen Lösung, Schaffung von Barrierefreiheit und Analyse von Ausstattungsstandards, organisatorische und planerische Unterstützung bei Entwicklung bzw. Wiederbelebung von Bahnhofsgebäuden, Reaktivierung bzw. Neuanlage von SPNV-Haltepunkten (Standortauswahl unter Berücksichtigung raum- und städtebaulicher Rahmenbedingungen), Vorentwurfsplanungen für die Verkehrsstation und für das Bahnhofsumfeld, Fachliche Zuarbeit zur Erstellung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in den Bereichen Neubau von Verknüpfungsanlagen und Stationsausbaumaßnahmen, selbstständiges Auffinden von Mängeln und Problemen von Verkehrsstationen und Bahnhofsumfeldern sowie Entwicklung erster Abhilfemaßnahmen.

2. Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Stationsplänen und der Stationsdatenbank für den VBN-Bereich und darüber hinaus

3. Aktualisierung des Kapitels SPNV-Stationen im Nahverkehrsplan des ZVBN

4. Aufgaben Bahnhofsprogramm Bremen: Fachliche Begleitung von Stationsausbauplanungen sowie Verlegung bzw. Neuanlage von Verkehrsstationen in allen Leistungsphasen, Fortschreibung und Begleitung des Bike+Ride-Ausbauprogrammes, Unterstützung bei weiteren SPNV-relevanten Themen wie Aufstellung von Orientierungszeichen für Zughaltepositionen oder die Untersuchung tatsächlicher Bahnsteighöhen, inhaltliche Beratung und Begleitung bei der Verhandlung und Durchführung von Planungs- sowie Bau- und Finanzierungsverträgen zwischen dem Land Bremen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Prüfung von Verwendungsnachweisen für Infrastrukturprojekte, die das Land Bremen fördert.

5. Durchführung von Qualitätskontrollen an 87 Verkehrsstationen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

einmalige Verlängerung um ein Jahr, Mitteilung über Vertragsverlängerung erfolgt bis zu drei Monate vor Ablauf des 31.12.2026

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 198-621098
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BahnStadt Planungsgesellschaft für Bahnhofsentwicklung mbH
Postanschrift: Bötzowstr. 38
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10470
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen –Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet-Adresse: www.bau.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Handelskammer Bremen Auftragsberatungsstelle im Lande Bremen
Postanschrift: Haus Schütting. Am Markt 13
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4213637363
Fax: +49 421363712363
Internet-Adresse: www.handelskammer-bremen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2023