Leistungen/Aufgabenstellungen des ZVBN-Stationsbüros im Gebiet des VBN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVBN
E-Mail:
Telefon: +49 421/460529
Fax: +49 421/46052999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvbn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen/Aufgabenstellungen des ZVBN-Stationsbüros im Gebiet des VBN
Der ZVBN unterstützt die im VBN gelegenen Gebietskörperschaften bei allen bahnhofs-/bahnhofsumfeldrelevanten Themen und gibt sich selbst über den ZVBN-Nahverkehrsplan Zielsetzungen für die Ausgestaltung der Bahnhofsumfelder. Die diesbezüglichen Arbeitspakete werden im sogenannten „ZVBN-Stationsbüro“ gebündelt und umfassen für das Land Bremen zusätzlich das sogenannte „Bahnhofsprogramm Bremen“.
wie in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVBN unterstützt seine zugehörigen Gebietskörperschaften bei allen bahnhofs-/-/bahnhofsumfeldrelevanten Themen und gibt sich selbst über den ZVBN-Nahverkehrsplan Zielsetzungen hat im Nahverkehrsplan Zielsetzungen für die Ausgestaltung der Bahnhofsumfelder formuliert. Die diesbezüglichen Arbeitspakete werden im sogenannten „ZVBN-Stationsbüro“ gebündelt und umfassen für das Land Bremen zusätzlich das sogenannte „Bahnhofsprogramm Bremen“.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
1. Die fachliche Unterstützung der Städte und Gemeinden im VBN-Gebiet bei allen bahnhofs-/bahnhofsumfeldrelevanten Themen: Planungsleistungen für Verkehrsstationen und Bahnhofsumfelder bis hin zur Erstellung eines Vorentwurfes, Beratung bei der Projektfinanzierung, Unterstützung beim Grunderwerb, Begleitung der Stationsausbauplanungen aus kommunaler Sicht mit den Schwerpunkten einer fahrgastfreundlichen Lösung, Schaffung von Barrierefreiheit und Analyse von Ausstattungsstandards, organisatorische und planerische Unterstützung bei Entwicklung bzw. Wiederbelebung von Bahnhofsgebäuden, Reaktivierung bzw. Neuanlage von SPNV-Haltepunkten (Standortauswahl unter Berücksichtigung raum- und städtebaulicher Rahmenbedingungen), Vorentwurfsplanungen für die Verkehrsstation und für das Bahnhofsumfeld, Fachliche Zuarbeit zur Erstellung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in den Bereichen Neubau von Verknüpfungsanlagen und Stationsausbaumaßnahmen, selbstständiges Auffinden von Mängeln und Problemen von Verkehrsstationen und Bahnhofsumfeldern sowie Entwicklung erster Abhilfemaßnahmen.
2. Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Stationsplänen und der Stationsdatenbank für den VBN-Bereich und darüber hinaus
3. Aktualisierung des Kapitels SPNV-Stationen im Nahverkehrsplan des ZVB
4. Aufgaben Bahnhofsprogramm Bremen: Fachliche Begleitung von Stationsausbauplanungen sowie Verlegung bzw. Neuanlage von Verkehrsstationen in allen Leistungsphasen, Fortschreibung und Begleitung des Bike+Ride-Ausbauprogrammes, Unterstützung bei weiteren SPNV-relevanten Themen wie Aufstellung von Orientierungszeichen für Zughaltepositionen oder die Untersuchung tatsächlicher Bahnsteighöhen, inhaltliche Beratung und Begleitung bei der Verhandlung und Durchführung von Planungs- sowie Bau- und Finanzierungsverträgen zwischen dem Land Bremen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Prüfung von Verwendungsnachweisen für Infrastrukturprojekte, die das Land Bremen fördert.
5. Durchführung von Qualitätskontrollen an 87 Verkehrsstationen
einmal um ein Jahr
einmalige Verlängerung um ein Jahr, Mitteilung über Vertragsverlängerung erfolgt bis zu drei Monate vor Ablauf des 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen des AG ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf, nicht älter drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot einen Nachweis des Bieters vorzulegen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
Mindestdeckungssummen von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der vorgenannten jeweiligen Deckungssummen beträgt. Als Nachweis ist eine gültige Versicherungspolice oder Versicherungsbestätigung vorzulegen. Soweit die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden nicht versichert sind, ist auf einem Formblatt des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung darüber abzugeben, dass im Auftragsfalle eine solche Versicherung über die vorstehenden Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden für die Vertragsdauer inkl. Gewährleistungszeit abgeschlossen wird. Zusätzlich ist für diesen Fall die Bestätigung eines Versicherers vorzulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung für den Bieter bereit ist.
1.) Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter insgesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld (im zuletzt genannten Bereich gegliedert nach den Berufsgruppen StadtplanerInnen, ArchitektInnen, Bauingenieure Infrastruktur/Verkehrswesen, Bauingenieure mit anderer Fachausrichtung und WirtschaftsingenieurInnen) jeweils für die letzten 3 Jahre vorzulegen.
2.) Die Bieter haben mit ihrem Angebot einschlägige Referenzen über in den letzten drei Jahren vom Bieter beratend begleiteten Maßnahmen an Verkehrsstationen und/oder zur Verbesserung des Bahnhofsumfeldes im Auftrag eines Aufgabenträgers (ÖPNV/SPNV) und/oder einer Gebietskörperschaft und/oder Verbundorganisation vorzulegen.
3.) Die Bieter haben mit ihrem Angebot einschlägige Referenzen über in den letzten drei Jahren vom Bieter durchgeführten Qualitätskontrollen im Bereich Stationen und/oder Bahnhofsumfeldern im Auftrag eines Aufgabenträgers (ÖPNV/SPNV) und/oder einer Gebietskörperschaft und/oder Verbundorganisation vorzulegen.
4.) Eigenerklärung über das Vorhandensein technischer Ausstattung zur Erstellung von 3D-Visualisierung. Alternativ hat der Bieter/hat die Bietergemeinschaft sich zu verpflichten, im Auftragsfalle eine entsprechende technische Ausstattung rechtzeitig vor Beginn der Leistungsausführung zu beschaffen.
zu 1.) Der Bieter muss in jedem der letzten drei Jahre mindestens 5 Vollzeitkräfte dauerhaft beschäftigt haben. Als Vollzeitstelle wird eine Stelle mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden anerkannt, Teilzeitstellen sind entsprechend umzurechnen. Von diesen Vollzeitkräften müssen in den letzten drei Jahren mindestens ein Architekt oder Stadtplaner und ein Bauingenieur Infrastruktur/Verkehrswesen beschäftigt worden sein.
Zu 2.) Der Bieter muss über mindestens eine Referenz über mindestens sechs in den letzten drei Jahren vom Bieter beratend begleiteten Maßnahmen an Verkehrsstationen und/oder zur Verbesserung des Bahnhofsumfeldes verfügen. Die Mindestanzahl begleiteter Maßnahmen kann innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. Die Leistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Bieter muss mindestens eine Referenz mit dem folgenden Leistungsumfang nachweisen:
a)Planungsleistungen für Verkehrsstationen bis einschließlich Leistungsphase 2 (Erstellung Vorentwurf)
b)Ingenieur Leistungen für Bahnhofsumfelder
Bahnhofsumfeldmaßnahme im Bereich Bike + Ride
Bahnhofsumfeldmaßnahme im Bereich Park + Ride
Bahnhofsumfeldmaßnahme im Bereich Bushaltestellen und ZOB
c)Erbringung von beratenden Leistungen im Zusammenhang mit Bahnhofsumfeldmaßnahmen im Bereich der der Planungs-, Genehmigungs- , Bau- und Projektabwicklungspraxis mit der DB AG, insbesondere mit der DB Station&Service AG sowie Deutsche Bahn AG - DB Immobilien
d) Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt im Bereich Bahnhofsumfeldmaßnahmen
fe) Prüfung von Verwendungsnachweisen (sachlich und rechnerisch) im Zusammenhang mit Bahnhofsumfeldmaßnahmen
gf) fachliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bahnhofsumfeldmaßnahmen mit Fördermitteln
gh) insbesondere Erfahrung mit der Beantragung von Fördermitteln bei der LNVG (niedersächsische Fördermittelgebers) und/oder Erfahrung im Zusammenhang mit europäischen Fördermitteln
hi) Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in den Bereichen Neubau von Verknüpfungsanlagen und Stationsausbaumaßnahmen
Ij) Unterstützung beim Grunderwerb von der DB AG
Die unter a) bis ji) aufgezählten Leistungsumfänge müssen nicht – können aber – innerhalb einer Referenz kumulativ erbracht worden sein. Die Referenz darf nicht älter als 31.10.2020 sein.
Zu 3.) Der Bieter muss mindestens eine Referenz mit durchgeführten Qualitätskontrollen im Bereich Stationen oder Bahnhofsumfeldern mit folgendem Leistungsumfang nachweisen:
a) Kontrolle von mindestens 15 Stationen innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten oder
b) Quantitative und qualitative Kontrolle der funktionalen und gestalterischen Ausführungen von mindestens 5 Bahnhofsumfeldern (B+R-, P+R-Anlagen, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplatz, ggf. Empfangsgebäude) innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten.
Die Referenz darf nicht älter als 31.10.2020 sein.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Bremen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet-Adresse: www.bau.bremen.de
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Postanschrift: Haus Schütting. Am Markt 13
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4213637363
Fax: +49 421363712363
Internet-Adresse: www.handelskammer-bremen.de