Zentraler Datenspeicher (SAN) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 166-523527
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gematik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraler Datenspeicher (SAN)
Beschaffung einer skalierbaren, performanten und hochverfügbaren zentralen Datenspeichereinheit (SAN) für den Betrieb der gematik IT-Systeme
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
2 Stück zentraler, hochverfügbarer Datenspeicher (SAN) inkl. Wartungsvertrag über 48 Monate.
4 Stück FibreChannel-Switche inkl. Wartungsvertrag über 48 Monate.
max. 20 PT Dienstleistung für Implementierung und Inbetriebnahme.
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Instandhaltungsleistungen für die Speichereinheiten fest für den Zeitraum von 48 Monaten ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur 2-maligen Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 72 Monaten zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, jeweils spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentraler Datenspeicher (SAN)
Postanschrift: Borsigstraße 26
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Los 2 wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Es erfolgt im Nachgang die erneute Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.