Zentraler Datenspeicher (SAN) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Procurement Management
E-Mail:
Telefon: +49 30-400410
Fax: +49 30-40041-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraler Datenspeicher (SAN)
Beschaffung einer skalierbaren, performanten und hochverfügbaren zentralen Datenspeichereinheit (SAN) für den Betrieb der gematik IT-Systeme
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
2 Stück zentraler, hochverfügbarer Datenspeicher (SAN) inkl. Wartungsvertrag über 48 Monate.
4 Stück FibreChannel-Switche inkl. Wartungsvertrag über 48 Monate.
max. 20 PT Dienstleistung für Implementierung und Inbetriebnahme.
Die Instandhaltung endet nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, dass der Auftraggeber von seinem einseitigen Optionsrecht Gebrauch macht. Der Auftraggeber kann den Vertrag demnach 2-mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach 72 Monaten.
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Instandhaltungsleistungen für die Speichereinheiten fest für den Zeitraum von 48 Monaten ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur 2-maligen Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 72 Monaten zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, jeweils spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)).
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.
Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern muss durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage-04)]eingereicht werden.
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 bis 2022) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung).
Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
1. Erklärung zur Neutralität des Bieters (keine Verfolgung widerstreitender Interessen bei der Auftragsdurchführung)
2. Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern.
3. Referenzprojekte
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Integration und Inbetriebnahme von hochverfügbaren Speichereinheiten inkl. Instandhaltungsleistung - in Anlehnung an das vorliegende Vorhaben - beinhaltet. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die hochverfügbare Speichereinheit in dieser Zeit geliefert und in die Systemlandschaft des Auftraggebers funktional integriert worden ist. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
4. Angaben zum Qualitätsmanagement:
Erklärung und Nachweis, dass Bieter über folgende Zertifizierungen verfügt:
- ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem)
- ISO 14001 (Umweltmanagementsystem)
- ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagementsystem)
5. Erklärung und Nachweis Premium-Partnerschaft
Zu 2.:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens 100 Mitarbeiter betragen.
Zu 3.:
- Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Auftragsvolumen je Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Zu 4.:
Der Bieter muss über jede der o.g. Zertifizierungen (oder min. gleichwertige Nachweise) verfügen. Die Zertifikate sind dem Angebot als pdf-Dokument beizufügen.
Zu 5.:
Der Bieter muss als Premium-Partner (oder einer vergleichbaren Stufe) des Herstellers gelistet sein, dessen Geräte er im Verfahren anbietet, sofern er nicht selber Hersteller ist. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y14QAVPRD
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen
Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage)
nach Absendung dieser Information geschlossen.