Miro Enterpeise Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-045

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Miro Enterpeise Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-045
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundesdruckerei GmbH, Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesdruckerei GmbH zählt zu den führenden Unternehmen

der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer

Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie

für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab

und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete

Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen.

Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen

werden.

Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte erfolgt grundsätzlich

durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen

auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH

beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage

8 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen

hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH

damit folgende

Unternehmen in Betracht:

D-Trust GmbH

genua GmbH

iNCO Sp. z o.o.

Xecuro GmbH

Maurer Electronics GmbH

Maurer Electronics Split d. o.o

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch

sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 650 Lizenzen geschätzt.

Die maximale Gesamtauftragsmenge (Höchstabrufvolumen) ist erreicht, wenn 1.000 (in Worten: eintausend)

gleichzeitig aktive Userlizenzen bzw. das vereinbarte Preisvolumen von max. 1.344.000,00 (in Worten: einemilliondreihundertvierundvierzigtausend) EUR netto innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 206-647011
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AMX Germany GmbH
Postanschrift: Friesenplatz 4
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der

Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher

lediglich als Platzhalter zu verstehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2023