Miro Enterpeise Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miro Enterpeise Lizenzen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bundesdruckerei GmbH, Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
Die Bundesdruckerei GmbH zählt zu den führenden Unternehmen
der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer
Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie
für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab
und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete
Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen
werden.
Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte erfolgt grundsätzlich
durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen
auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH
beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage
8 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen
hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH
damit folgende
Unternehmen in Betracht:
D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch
sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 650 Lizenzen geschätzt.
Die maximale Gesamtauftragsmenge (Höchstabrufvolumen) ist erreicht, wenn 1.000 (in Worten: eintausend)
gleichzeitig aktive Userlizenzen bzw. das vereinbarte Preisvolumen von max. 1.344.000,00 (in Worten: einemilliondreihundertvierundvierzigtausend) EUR netto innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Friesenplatz 4
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990