Miro Enterprise Lizenzen, ECA-2023-045 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-045
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Miro Enterprise Lizenzen, ECA-2023-045
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage 8 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende
Unternehmen in Betracht:
D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch
sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten mit drei optionalen Verlängerungen über jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate.
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 650 Lizenzen geschätzt.
Die maximale Gesamtauftragsmenge (Höchstabrufvolumen) ist erreicht, wenn 1.000 (in Worten: eintausend) gleichzeitig aktive Userlizenzen bzw. das vereinbarte Preisvolumen von max. 1.344.000,00 (in Worten: einemil-liondreihundertvierundvierzigtausend) EUR netto innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss erreicht sind, je nachdem, welcher Umstand zuerst eintritt. Dieses Höchstabrufvolumen gilt für sämtliche Auftraggeber. Eine Überschreitung des Höchstabrufvolumens ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 1.000 Lizenzen. Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt;
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft"; unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Die geforderte Angabe des Netto-Umsatzes (in EUR) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Geschäftsjahr betragen.
Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren gemäß Formblatt "I.4 Referenzerklärung" in Bezug auf nach Art und Umfang vergleich-bare Leistungen, jeweils unter Angabe:
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),
- der Beschreibung der Referenzleistung(en),
- des Leistungszeitraums,
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
- des Leistungserbringers.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge, mit einem Mindestumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr, aus den letzten drei (3) Jahren bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, nachzuweisen.
Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6TAX
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.