Rahmenvertrag IT Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 165-520450

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: gematik GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gematik.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen der öffentlichen Hand (Bundesbehörde (BMG))
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT Healthcare Sector

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag IT Endgeräte

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 165-520450
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213100 Tragbare Computer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag, aufgeteilt in zwei Lose im Bereich der IT Endgeräte. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt:

Los 1: Windows Clients, TFT und Dockingstations

Los 2: Apple MacBooks und iPhones

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Lieferung Windows-Geräte und Reparatur/Instandhaltungsleistungen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213100 Tragbare Computer
30231310 Flachbildschirme
30237280 Stromversorgungszubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe Leistungsbeschreibung

Die gematik verfügt über entsprechende IT-Arbeitsplatz-Hardware für ihre Mitarbeiter. Diese gematik IT-Arbeitsplatz-Hardware soll regulär nach einer Lebensdauer von 48 Monaten, beginnend im November 2023 ausgetauscht werden. In den kommenden vier Jahren steht der Austausch von Laptops und zugehöriger Arbeitsplatzhardware an, wobei ein Großteil des Notebook-Austauschs bereits zu Beginn des Vertrags (in den ersten 6 Monaten) ansteht.

Bei der gematik wird derzeit Client-Hardware der Firma HP (Notebooks, Dockingstations und Monitore) eingesetzt. Dabei unterscheiden sich die eingesetzten Notebook-Klassen nach Leistung. Eingesetzt werden Standard-Office-Notebooks bis hin zu Power-Notebooks.

Neben der Lieferung von Hardware sollen auch Services, wie Reparatur- , Austauschservice und erweiterter Support erbracht werden.

Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für den bedarfsorientierten und kurzfristigen Abruf der vertraglich vereinbarten Geräte.

Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 1 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Soll-Kriterien Anbieter, Soll-Kriterien der Windows IT Endgeräte, vgl. Leistungsbeschreibung – ausgefüllter Anhang B Anforderungskatalog / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Lieferung Apple-Geräte und Reparatur/Instandhaltungsleistungen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213100 Tragbare Computer
32236000 Funktelefone
32252100 Freisprech-Mobiltelefone
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die gematik verfügt über entsprechende IT-Arbeitsplatz-Hardware für ihre Mitarbeiter. Diese gematik IT-Arbeitsplatz-Hardware soll regulär nach einer Lebensdauer von 48 Monaten, beginnend im November 2023 ausgetauscht werden. In den kommenden vier Jahren steht der Austausch von Laptops und zugehöriger Arbeitsplatzhardware an, wobei ein Großteil des Notebook-Austauschs bereits zu Beginn des Vertrags (in den ersten 6 Monaten) ansteht.

In der gematik hat sich zusätzlich zu den bisherigen Geräteklassen der Bedarf an leichteren und mobileren Notebooks ergeben, sowie auch Apple MacBooks.

Neben der Lieferung von Hardware sollen auch Services, wie Reparatur- , Austauschservice und erweiterter Support erbracht werden.

Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für den bedarfsorientierten und kurzfristigen Abruf der vertraglich vereinbarten Geräte.

Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 2 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Soll-Kriterien Anbieter, Soll-Kriterien der Windows IT Endgeräte, vgl. Leistungsbeschreibung – ausgefüllter Anhang B Anforderungskatalog / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Dieses Los wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 165-520450
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: IT23001
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 - Rahmenvertrag Lieferung Windows-Geräte und Reparatur/Instandhaltungsleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: netgo Ost GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Los 2 wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Es erfolgt im Nachgang die erneute Durchführung eines Vergabeverfahrens.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2023