Rahmenvertrag IT Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 165-520450
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gematik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT Endgeräte
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag, aufgeteilt in zwei Lose im Bereich der IT Endgeräte. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt:
Los 1: Windows Clients, TFT und Dockingstations
Los 2: Apple MacBooks und iPhones
Rahmenvertrag Lieferung Windows-Geräte und Reparatur/Instandhaltungsleistungen
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
siehe Leistungsbeschreibung
Die gematik verfügt über entsprechende IT-Arbeitsplatz-Hardware für ihre Mitarbeiter. Diese gematik IT-Arbeitsplatz-Hardware soll regulär nach einer Lebensdauer von 48 Monaten, beginnend im November 2023 ausgetauscht werden. In den kommenden vier Jahren steht der Austausch von Laptops und zugehöriger Arbeitsplatzhardware an, wobei ein Großteil des Notebook-Austauschs bereits zu Beginn des Vertrags (in den ersten 6 Monaten) ansteht.
Bei der gematik wird derzeit Client-Hardware der Firma HP (Notebooks, Dockingstations und Monitore) eingesetzt. Dabei unterscheiden sich die eingesetzten Notebook-Klassen nach Leistung. Eingesetzt werden Standard-Office-Notebooks bis hin zu Power-Notebooks.
Neben der Lieferung von Hardware sollen auch Services, wie Reparatur- , Austauschservice und erweiterter Support erbracht werden.
Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für den bedarfsorientierten und kurzfristigen Abruf der vertraglich vereinbarten Geräte.
Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 1 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.
Rahmenvertrag Lieferung Apple-Geräte und Reparatur/Instandhaltungsleistungen
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die gematik verfügt über entsprechende IT-Arbeitsplatz-Hardware für ihre Mitarbeiter. Diese gematik IT-Arbeitsplatz-Hardware soll regulär nach einer Lebensdauer von 48 Monaten, beginnend im November 2023 ausgetauscht werden. In den kommenden vier Jahren steht der Austausch von Laptops und zugehöriger Arbeitsplatzhardware an, wobei ein Großteil des Notebook-Austauschs bereits zu Beginn des Vertrags (in den ersten 6 Monaten) ansteht.
In der gematik hat sich zusätzlich zu den bisherigen Geräteklassen der Bedarf an leichteren und mobileren Notebooks ergeben, sowie auch Apple MacBooks.
Neben der Lieferung von Hardware sollen auch Services, wie Reparatur- , Austauschservice und erweiterter Support erbracht werden.
Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für den bedarfsorientierten und kurzfristigen Abruf der vertraglich vereinbarten Geräte.
Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 2 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.
Dieses Los wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Rahmenvertrag Lieferung Windows-Geräte und Reparatur/Instandhaltungsleistungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Los 2 wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Es erfolgt im Nachgang die erneute Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.