Rahmenvertrag IT Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0063
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsabteilung / Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-400410
Fax: +49 30-40041111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT Endgeräte
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag, aufgeteilt in zwei Lose im Bereich der IT Endgeräte. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt:
Los 1: Windows Clients, TFT und Dockingstations
Los 2: Apple MacBooks und iPhones
Bieter dürfen Angebote für beide Lose einreichen. Zudem besteht die Möglichkeit der Loskombination nach § 30 Abs. 3 VgV. Die Bieter haben demnach die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung nur berücksichtigt, wenn dieser rabattierte Preis im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter, der den Rabatt anbietet, das wirtschaftlichste Angebot zu dem jeweiligen Los eingereicht hat (Angebotsformular mit Preisblatt (Anlage-03)).
Rahmenvertrag Lieferung Windows-Geräte und Repara-tur/Instandhaltungsleistungen
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die gematik verfügt über entsprechende IT-Arbeitsplatz-Hardware für ihre Mitarbeiter. Diese gematik IT-Arbeitsplatz-Hardware soll regulär nach einer Lebensdauer von 48 Monaten, beginnend im November 2023 ausgetauscht werden. In den kommenden vier Jahren steht der Austausch von Laptops und zugehöriger Arbeitsplatzhardware an, wobei ein Großteil des Notebook-Austauschs bereits zu Beginn des Vertrags (in den ersten 6 Monaten) ansteht.
Bei der gematik wird derzeit Client-Hardware der Firma HP (Notebooks, Dockingstations und Monitore) eingesetzt. Dabei unterscheiden sich die eingesetzten Notebook-Klassen nach Leistung. Eingesetzt werden Standard-Office-Notebooks bis hin zu Power-Notebooks.
In der gematik hat sich zusätzlich zu den bisherigen Geräteklassen der Bedarf an leichteren und mobileren Notebooks ergeben, sowie auch Apple MacBooks.
Neben der Lieferung von Hardware sollen auch Services, wie Reparatur- , Austauschservice und erweiterter Support erbracht werden.
Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für den bedarfsorientierten und kurzfristigen Abruf der vertraglich vereinbarten Geräte.
Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 1 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.
Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 2 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.
Rahmenvertrag Lieferung Apple-Geräte und Reparatur/Instandhaltungsleistungen
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die gematik verfügt über entsprechende IT-Arbeitsplatz-Hardware für ihre Mitarbeiter. Diese gematik IT-Arbeitsplatz-Hardware soll regulär nach einer Lebensdauer von 48 Monaten, beginnend im November 2023 ausgetauscht werden. In den kommenden vier Jahren steht der Austausch von Laptops und zugehöriger Arbeitsplatzhardware an, wobei ein Großteil des Notebook-Austauschs bereits zu Beginn des Vertrags (in den ersten 6 Monaten) ansteht.
Bei der gematik wird derzeit Client-Hardware der Firma HP (Notebooks, Dockingstations und Monitore) eingesetzt. Dabei unterscheiden sich die eingesetzten Notebook-Klassen nach Leistung. Eingesetzt werden Standard-Office-Notebooks bis hin zu Power-Notebooks.
In der gematik hat sich zusätzlich zu den bisherigen Geräteklassen der Bedarf an leichteren und mobileren Notebooks ergeben, sowie auch Apple MacBooks.
Neben der Lieferung von Hardware sollen auch Services, wie Reparatur- , Austauschservice und erweiterter Support erbracht werden.
Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für den bedarfsorientierten und kurzfristigen Abruf der vertraglich vereinbarten Geräte.
Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 1 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.
Der maximale und nicht verpflichtende Abrufwert über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren für das Los 2 beträgt [Betrag gelöscht] EUR (Höchstwert des Rahmenvertrages). Der AG ist nicht verpflichtet diese Summe auszuschöpfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21
SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)).
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Angebotes benennen.
Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Angebotes zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur
Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern muss durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Eignungsformblatt
(Anlage-04) eingereicht werden.
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 bis 2022) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des
Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens
seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils
nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung).
Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Zu 1.:
Los 1: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss
mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Los 2: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss
mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
1. Erklärung zur Neutralität des Bieters (keine Verfolgung widerstreitender Interessen bei der Auftragsdurchführung)
2. Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern.
3. Referenzprojekte
Los 1: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Entgegennahme von Bestellungen eines Auftraggebers aus dem b2b-Bereich, die Lieferung neuer IT-Hardware und den Austausch der Altgeräte sowie die Erbringung von zugehörigen Service-Leistungen unter einem Rahmenvertrag zum Gegenstand hatte, bei der sowohl die Art als auch die Anzahl der maximal zu liefernden IT-Hardware-Geräte mindestens dem geforderten Mengengerüst (aufgeführt in der LB) an Arbeitsplatzgeräten der gematik entspricht.
Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn der zugrundeliegende Rahmenvertrag in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurde, bereits mindestens ein Jahr läuft und in diesem Jahr bereits neue IT-Hardware bestellt, geliefert und ausgetauscht wurde. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist. Bei der Auflistung der Referenz ist darzustellen, wie der Bestellprozess abgebildet wurde, wie die Lieferung der Arbeitsplatzgeräte organisiert wurde und wie der Austausch, bzw. Lieferung vollzogen wurde. Des Weiteren soll aus der Referenz ersichtlich werden, wie der AN als Vermittler zwischen AG und Hersteller der Arbeitsplatzgeräte den Reparatur-und-Austausch-Service abgewickelt hat (vgl. Eignungsformblatt Anlage-05).
Los 2: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Entgegennahme von Bestellungen eines Auftraggebers aus dem b2b-Bereich, die Lieferung neuer IT-Hardware und den Austausch der Altgeräte sowie die Erbringung von zugehörigen Service-Leistungen unter einem Rahmenvertrag zum Gegenstand hatte, bei der sowohl die Art als auch die Anzahl der maximal zu liefernden IT-Hardware-Geräte mindestens dem geforderten Mengengerüst (aufgeführt in der LB) an Arbeitsplatzgeräten der gematik entspricht.
Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn der zugrundeliegende Rahmenvertrag in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurde, bereits mindestens ein Jahr läuft und in diesem Jahr bereits neue IT-Hardware bestellt, geliefert und ausgetauscht wurde. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist. Bei der Auflistung der Referenz ist darzustellen, wie der Bestellprozess abgebildet wurde, wie die Lieferung der Arbeitsplatzgeräte organisiert wurde und wie der Austausch, bzw. Lieferung vollzogen wurde. Des Weiteren soll aus der Referenz ersichtlich werden, wie der AN als Vermittler zwischen AG und Hersteller der Arbeitsplatzgeräte den Reparatur-und-Austausch-Service abgewickelt hat (vgl. Eignungsformblatt Anlage-05).
4. Autorisierung und Registrierung als Apple-Händler (Kriterium gilt nur für Los 2)
5. Angaben zum Qualitätsmanagement:
Erklärung und Nachweis, dass Bieter über folgende Zertifizierungen verfügt:
- ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem)
- ISO 14001 (Umweltmanagementsystem)
- ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagementsystem)
6. Erklärung und Nachweis Premium-Partnerschaft
Zu 2.:
Los 1: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl für Los 1 muss jeweils mindestens 50 Mitarbeiter betragen.
Los 2: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl für Los 2 muss jeweils mindestens 30 Mitarbeiter betragen.
Zu 3.:
Los 1:
- Es muss mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, dass mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist
- Auftragsvolumen je Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto) über die Laufzeit von 4 Jahren
Los 2:
- Es muss mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist
- Auftragsvolumen: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto) über die Laufzeit von 4 Jahren
Zu 4.:
Die Geräte müssen vor der Lieferung im Apple Device Enrollment Programm des Auftraggebers - erreichbar durch das Apple Business Manager (ABM) - mit der gematik GmbH Apple ID 29996324 registriert werden. Die Erfüllung dieser Vorgabe ist durch autorisierte und registrierte Apple-Händler möglich.
Zu 5.:
Der Bieter muss über jede der o.g. Zertifizierungen (oder min. gleichwertige Nachweise) verfügen. Die Zertifikate sind dem Angebot als pdf-Dokument beizufügen.
Zu 6.:
Der Bieter muss als Premium-Partner (oder einer vergleichbaren Stufe) des Herstellers gelistet sein, dessen Geräte er im Verfahren anbietet, sofern er nicht selber Hersteller ist. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Angaben zur Loskombination gem. § 30 VgV: Bieter dürfen Angebote für beide Lose einreichen. Zudem besteht die Möglichkeit der Loskombination nach § 30 Abs. 3 VgV. Die Bieter haben demnach die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung nur berücksichtigt, wenn dieser rabattierte Preis im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses da-zu führt, dass der Bieter, der den Rabatt anbietet, das wirtschaftlichste Angebot zu dem jeweiligen Los eingereicht hat (Angebotsformular mit Preisblatt (Anlage-03)).
6) Verifizierende Teststellung (Los 1):
Nach Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote anhand der Zuschlagskriterien wird der Auftraggeber mit den zwei (2) bestplatzierten Bietern eine verifizierende Teststellung durchführen. Dafür wird er diese Bieter unter kurzer aber angemessener Fristsetzung auffordern, folgende Geräte zur Durchführung der verifizierenden Teststellung zu übersenden:
- Windows Notebooks (Convertible, Standard, Power)
- Dockingstation
- Monitor
Der Auftraggeber wird hiernach die Funktionalität dieser Geräte auf Einhaltung der aufgestellten MUSS-Anforderungen (vgl. Anforderungskatalog Anlage-03) verifizierend testen; eine Bewertung der Teststellung findet nicht statt.
Belegt die Teststellung die Funktionalität der Geräte, erhält der Bestbieter den Zuschlag auf sein Angebot. Kann die Funktionalität der Geräte des Bestbieters (und damit die Einhaltung der MUSS-Anforderungen) nicht belegt werden, erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag, sofern die verifizierende Teststellung bei ihm erfolgreich verläuft. Die nachrangig platzierten Bieter sind als sog. Nachrücker vorgesehen. D.h., dass der Auftraggeber nach erfolgloser verifizierender Teststellung der beiden bestplatzierten Bieter eine verifizierende Teststellung mit den Bietern auf den Rängen Nr. 3 und 4 durchführen wird.
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1MUE954B
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen
Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage)
nach Absendung dieser Information geschlossen.