Rahmenvertrag über die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für das Institut für Arbeitsschutz der DGUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 165-521395
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glinkastraße 40
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8935816198
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für das Institut für Arbeitsschutz der DGUV
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Rahmenvertrages sind
- Leistungen im Rahmen des gesamten Leistungsbildes des § 55 HOAI,
- Grund- und besondere Leistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI,
- Leistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI und § 35 nur Grundleistungen der Leistungsphase 8, HZ III
- Grundleistungen zu Anlage 14 zu § 51 der Leistungsphase 1-3
Die Leistungen betreffen Projekte bis zu einem Umfang von max. 1 Mio. Euro.
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. in Sankt Augustin
unterstützt die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und deren Institutionen
schwerpunktmäßig bei naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
durch Forschung und Entwicklung, Prüfung von Produkten und Stoffproben, betriebliche Messungen und
Beratungen sowie bei Mitwirkung in der Normung / Regelsetzung und Bereitstellung von Fachinformationen und
Expertenwissen.Zur Erhaltung eines zeitgemäßen Zustands des Standorts des IFA in Sankt Augustin, an dem
auch Labore vorhanden sind, ist es erforderlich, an den Objekten regelmäßig und in unterschiedlichem Umfang
Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und sonstige Revitalisierungsmaßnahmen durchzuführen.
Um dieses Ziel mit der gebotenen Verlässlichkeit umsetzen zu können, soll ein Rahmenvertrag über
Gesamtplanungsleistungen vergeben werden. Diese umfassen:
- Leistungen im Rahmen des gesamten Leistungsbildes des § 55 HOAI,
- Grund- und besondere Leistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI,
- Leistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI und § 35 nur Grundleistungen der Leistungsphase 8, HZ III
- Grundleistungen zu Anlage 14 zu § 51 der Leistungsphase 1-3
Die Leistungen betreffen Projekte bis zu einem Bauvolumen von max. 1 Mio. Euro. Der Leistungsabruf kann
auch nach einzelnen Leistungsphasen und einzelnen Grundleistungen oder
Besonderen Leistungen erfolgen. Die weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Schätz- und Höchstabrufmengen ergeben sich aus dem Rahmenfachplanervertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für das Institut für Arbeitsschutz der DGUV
Postanschrift: Werkstr. 26a
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Nach § 135 Abs.1 und 2 GWB gilt weiter:
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“