Rahmenvertrag über die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für das Institut für Arbeitsschutz der DGUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 165-521395

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Postanschrift: Glinkastraße 40
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8935816198
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für das Institut für Arbeitsschutz der DGUV

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 165-521395
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung und des Rahmenvertrages sind

- Leistungen im Rahmen des gesamten Leistungsbildes des § 55 HOAI,

- Grund- und besondere Leistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI,

- Leistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI und § 35 nur Grundleistungen der Leistungsphase 8, HZ III

- Grundleistungen zu Anlage 14 zu § 51 der Leistungsphase 1-3

Die Leistungen betreffen Projekte bis zu einem Umfang von max. 1 Mio. Euro.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. in Sankt Augustin

unterstützt die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und deren Institutionen

schwerpunktmäßig bei naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

durch Forschung und Entwicklung, Prüfung von Produkten und Stoffproben, betriebliche Messungen und

Beratungen sowie bei Mitwirkung in der Normung / Regelsetzung und Bereitstellung von Fachinformationen und

Expertenwissen.Zur Erhaltung eines zeitgemäßen Zustands des Standorts des IFA in Sankt Augustin, an dem

auch Labore vorhanden sind, ist es erforderlich, an den Objekten regelmäßig und in unterschiedlichem Umfang

Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und sonstige Revitalisierungsmaßnahmen durchzuführen.

Um dieses Ziel mit der gebotenen Verlässlichkeit umsetzen zu können, soll ein Rahmenvertrag über

Gesamtplanungsleistungen vergeben werden. Diese umfassen:

- Leistungen im Rahmen des gesamten Leistungsbildes des § 55 HOAI,

- Grund- und besondere Leistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI,

- Leistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI und § 35 nur Grundleistungen der Leistungsphase 8, HZ III

- Grundleistungen zu Anlage 14 zu § 51 der Leistungsphase 1-3

Die Leistungen betreffen Projekte bis zu einem Bauvolumen von max. 1 Mio. Euro. Der Leistungsabruf kann

auch nach einzelnen Leistungsphasen und einzelnen Grundleistungen oder

Besonderen Leistungen erfolgen. Die weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Planungsleistung, insbesondere Erstellung und Einhaltung der Kosten- und Terminplanung / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Kompetenz der Projektleitung / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Schätz- und Höchstabrufmengen ergeben sich aus dem Rahmenfachplanervertrag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 165-521395
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für das Institut für Arbeitsschutz der DGUV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Becker und Henze GmbH & Co. KG
Postanschrift: Werkstr. 26a
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.

Dieser lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Nach § 135 Abs.1 und 2 GWB gilt weiter:

„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/11/2023