Rahmenvertrag interne Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 132-419868
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gematik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag interne Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung sind Dienstleistungen im FM- und IT-Bereich, die in der gematik, erbracht werden sollen. Die zu erbringenenden Dienstleistungen sind in folgende Lose aufgeteilt:
LOS 1 - Auf- und Abbau von IT und TI Technik
LOS 2 - Möbelleistungen und Umzüge
LOS 3 - Facility Management
IT und TI-Technik
siehe Leistungsbeschreibung
Hier wird der Auf- und Abbau von interner IT und TI-Technik sowie deren Equipment inkl. Montage und Transport beauftragt (dies können unter anderem Monitore, Notebook- und Desktop Arbeitsplätze, Lampen, Whiteboards, Fernseher, Konferenzsysteme, Beamer, Konnektoren, Kartenlesegeräte, Server, Switche, Kabeltechnik, usw.). Des Weiteren wird in diesem Los auch die interne strukturierte Verkabelung als Dienstleistung aufgeführt. Hier müssen Leistungen wie Arbeiten an Bodentanks, Strom- und Netzverkabelung, Brand-schottungen und Kernbohrungen durchgeführt werden. Alle Arbeiten müssen gemäß EN 50173-1 dokumentiert werden.
Dieses Los wurde aufgehoben, da kein Teilnahmeantrag eingereicht wurde.
Möbelleistungen und Umzüge
siehe Leistungsbeschreibung
In diesem Los werden die Umzüge innerhalb der gematik geregelt, sowie der interne und externe Transport (zum externen Möbellager) von Mobiliar. Hierzu gehören Arbeiten wie die Montage und Demontage des Mobiliars und Reparaturen in kleinerem Umfang (z.B. lockere Armlehne am Stuhl feststellen) innerhalb der gematik, die während eines Umzuges anfallen.
Hinzu kommt die Bereitstellung eines externen Möbellagers durch den Auftragnehmer, da die gematik nicht ausreichend Kapazität für Lagerflächen in ihren Büroräumen hat. Die Lagerung beinhaltet zugleich eine jährliche Inventur des gesamten eingelagerten Mobiliarbestandes in diesem Lager. Der Zeitpunkt der Inventur ist zwischen dem AG und dem AN abzustimmen. Die Inventur muss dokumentiert und dem AG schriftlich (als bearbeitbares Excel-Dokument) zur Verfügung gestellt werden. Von diesem Lager werden dann Transporte des Mobiliars von und zur gematik per Einzelabruf durchgeführt. Das Lager muss trocken, abgetrennt von Einlagerungsstücken anderer Auftraggeber und vor Diebstahl ge-schützt sein. Es muss durch den AN sichergestellt werden, dass das Mobiliar fachmännisch gelagert wird. Der AN muss sicherstellen, dass der AG binnen 24 Stunden ab entsprechen-der Vorankündigung seitens des AG und nach Absprache mit dem AN Zugriff auf dieses Mobiliar hat. Der Zugriff erfolgt immer in Begleitung und mit Unterstützung einer Lagerfachkraft des AN. Das Lager darf nicht weiter als 25 Kilometer Luftlinie von der gematik entfernt sein. Der aktuelle Bedarf an die Lagerfläche umfasst derzeit 100 m³. Diese Lagerfläche ist spätestens 14 Tage nach Zuschlag zur Verfügung zu stellen.
Frühestens 2024 bis 2026 werden zusätzliche 100 m³ benötigt (New Office Projekt der gematik). Ein genaues Datum und den genauen Umfang können wir aktuell noch nicht abschätzen. Der Bedarf wird zum gegebenen Zeitpunkt mit einer Vorlaufzeit von mind. 1 Monat benannt und mit dem AN abgestimmt werden.
Facility Management
siehe Leistungsbeschreibung
Dieses Los umfasst, Kleinstreparaturen inkl. Ausbesserungen von Wänden, die durch die gematik und nicht durch den Vermieter durchzuführen sind. Ein weiterer Aufgabenbereich ist hier der Auf- und Abbau der Bestuhlung und Tische im Konferenzsaal (Atrium).
Kleinstreparaturen (außerhalb von Umzügen)
Zu den Kleinstreparaturen gehören bspw.
Lockere Schrauben festigen
Türzylinder tauschen
Toilettenbrille feststellen
Leuchtmittel bei Stehlampen tauschen (Leuchtmittel werden vom Auftraggeber gestellt)
Vertikallamellen in das Schienensystem einhängen
Schranktür klemmt
Für die jeweiligen Veranstaltungen müssen die Tische und Stühle im großen Konferenzsaal (Atrium/Erdgeschoss) am Tag der Veranstaltung aufgebaut werden. Der Aufbau erfolgt nach vorheriger schriftlicher Anweisung inkl. Skizze. Das dazugehörige Lager befindet sich unmittelbar im Nachbarraum. Die Ordnung in diesem Lager muss jederzeit erhalten bleiben. Dort sind alle für das Veranstaltungsmanagement notwendigen Möbel gelagert. Der Konferenzsaal lässt sich durch eine eingebaute ausziehbare Trennwand in zwei gleichgroße Räume teilen. Das Ein- bzw. Ausziehen dieser Trennwand gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Aufbaus.
Dieses Los wurde aufgehoben, da kein wertungsfähiger Teilnahmeantrag eingegangen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Möbelleistungen und Umzüge
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lose 1 und 3 wurden aufgehoben, da jeweils keine Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.