Relaunch der Website kbv.de
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3040051511
Fax: +49 3040051595
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Relaunch der Website kbv.de
Die Website KBV.de soll modernisiert werden. Neben der Modernisierung des Erscheinungsbildes und der Benutzerführung soll inhaltlich insbesondere der Bereich der politischen Information ausgebaut und präsenter werden. Auch die fortschreitende Digitalisierung bisher analog bereitgestellter Medien, digitale Formulare und Anwendungen stellen Anforderungen an eine veränderte Struktur der Website. Ansonsten müssen die meisten Inhalte und Anwendungen übernommen werden.
Neben der Modernisierung des Frontends, soll die technische Infrastruktur (mit wenigen Ausnahmen) neu konzipiert und die internen Workflows der Redakteure optimiert werden
Umsetzung des Relaunchs
Folgende Leistungen sind zu Erbringen:
Beratung und Konzeption
› Erstellung und Aktualisierung von Projektablauf- und Zeitplänen
› Erstellung der technischen Konzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen aus Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung
› Abstimmung in Detailfragen mit dem Auftraggeber per Telefon, E-Mail und Video-Konferenzen
› Begleitung des Gestaltungsprozesses im Hinblick auf die CMS-technische Effizienz und Realisierbarkeit.
› Erstellung eines Sicherheitskonzepts
› Erstellung eines Betriebskonzepts
› Erstellung eines Migrationskonzepts
› Erstellung und fortlaufende Pflege eines Betriebshandbuchs
› Erstellung eines Projektplans (PDF), aus dem Zeiten und Abhängigkeiten der verschiedenen Projektschritte klar hervorgehen. Im Projektplan (PDF) werden die geforderten Meilensteine berücksichtigt.
CMS- und Anwendungsentwicklung
› Installation und Konfiguration des Digitalen Asset-Managements für Bild- und Dokumentenverwaltung auf Basis von PIMCORE, sodass diese bereits frühzeitig von KBV-Mitarbeitenden intern verwendet werden können.
› Konzeption und Ausführung der Migration der Daten (Assets mit Metadaten, strukturierte HTML-Inhalte, z.B. Pressemitteilungen, etc.)
› Umsetzung der Prototypen in HTML
› Prüfung der BITV-Kompatibilität des HTML
› Konzeption der Daten- und Templatestruktur in Abstimmung mit der Online-Redaktion im Pimcore CMS
› Erstellung der Templates
› Anpassung, Entwicklung bzw. Integration der bestehenden oder zu ersetzenden Formulare, Medienplayer und Anwendungen
› Entwicklung und Konfiguration eines Rechte- und Workflow-Konzepts in Abstimmung mit der Online-Redaktion
› Konfiguration der Suche bzw. Entwicklung der Filterfunktion der Suchergebnisse
› Konfiguration der Admin- und User-Accounts
technische Infrastruktur
› Installation und Konfiguration der Basis-Komponenten, der Datenbanksysteme, der Loadbalancer und der Web-Applikation-Firewall mit Abstimmung bzgl. Schnittstellen zu von der KBV gehosteten Komponenten gemäß den Sicherheitsrichtlinien der KBV.
› Integration des bestehenden Logfile-Analyse- Systems in Abstimmung mit dem AG
Dokumentation, Qualitätssicherung, Schulung und Support
› Erstellung von Dokumentationen in deutscher Sprache und Schulung der Admins- und Redakteure
› Test sämtlicher Entwicklungen
› Prüfung der BITV-Kompatibilität projektbegleitend, auch während der Designphase und final, durch eine zertifizierte Prüfeinrichtung, Erklärung zur Barrierefreiheit und Fehlerbebung.
Betrieb und Weiterentwicklung
› Weiterentwicklung der Website und ihrer Anwendungen, Major Updates im Rahmen eines Service-Kontingents
Die Pimcore Community Edition wurde in einem Vorprojekt als optimale Content-Management- (CMS) und Asset-Management-Anwendung (DAM) für die KBV identifiziert, da sie die modulare Systemstruktur der Anforderungen an CMS und DAM ohne weitere Schnittstellenanpassungen optimal unterstützt. Der Auftrag ist unter Verwendung der genannten Software umzusetzen.
Gestaltung
› Entwicklung des Weblayouts als Wireframe, Screenlayout (Mock-up) und als Klick-Demo (Prototyp) für alle relevanten Content-Elemente und Seiten-Typen
› Abstimmung mit der KBV und dem Auftragnehmer für die technische Umsetzung
› Erstellung einer Pattern-Library mit Dokumentation in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die technische Umsetzung
› Begleitung der technischen Umsetzung
› Erstellung eines Illustrationskonzepts
› Erstellung einer Dokumentation (Styleguide für kbv.de)
› Beratung zur Erstellung eines Styleguides für digitale Medien der KBV wie bspw. Anwendungen, Social-Media-Kanäle und Apps
optionalen Anschlussleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung des Relaunchs
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestaltung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.