Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65218
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schaumayer, Julia
E-Mail:
Telefon: +49 3029756724
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Um die ehrgeizigen Ziele der Dachstrategie „Starke Schiene“ zu erfüllen, benötigt es einen kraftvol-len, modernen und globalen Arbeitgeberinauftritt und wirkungsvolle innovative Ideen, die unsere Zielgruppen inspirieren und aktivieren. Die Agentur übernimmt dabei Aufgaben, die abseits klassi-scher 360° Grad-Kampagnen realisiert werden und die speziell auf Social-Media -bzw. die Con-tent-Erstellung konzentriert sind.
Zu den Hauptaufgaben des:der Agenturpartners:partnerin zählt daher eine mutige und innovative Konzeptentwicklung für Social Media, sowie die Identifizierung von relevanten Botschaften. Zudem liegt großes Augenmerk auf der Umsetzung von emotionalen und glaubwürdigen redaktionellen Inhalten für die Social-Media-Kanäle. Das Social-Media-Team legt vor diesem Hintergrund vor allem Wert auf die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Agentur in den Bereichen Social Media (Kampagnen und Always-On) sowie Performancemarketing mit dem Ziel der direkten Kandidatenaktivierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Postanschrift: Linienstraße 145
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.