Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65218
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Um die ehrgeizigen Ziele der Dachstrategie „Starke Schiene“ zu erfüllen, benötigt es einen kraftvol-len, modernen und globalen Arbeitgeberinauftritt und wirkungsvolle innovative Ideen, die unsere Zielgruppen inspirieren und aktivieren. Die Agentur übernimmt dabei Aufgaben, die abseits klassi-scher 360° Grad-Kampagnen realisiert werden und die speziell auf Social-Media -bzw. die Con-tent-Erstellung konzentriert sind.
Zu den Hauptaufgaben des:der Agenturpartners:partnerin zählt daher eine mutige und innovative Konzeptentwicklung für Social Media, sowie die Identifizierung von relevanten Botschaften. Zudem liegt großes Augenmerk auf der Umsetzung von emotionalen und glaubwürdigen redaktionellen Inhalten für die Social-Media-Kanäle. Das Social-Media-Team legt vor diesem Hintergrund vor allem Wert auf die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Agentur in den Bereichen Social Media (Kampagnen und Always-On) sowie Performancemarketing mit dem Ziel der direkten Kandidatenaktivierung
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Laufzeit des Vertrages um max. 36 Monate zu verlängern.
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen und gegen die keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 f GWB vorliegen, kommen in die weitere Auswahl. Gehen mehr als 3 Anträge ein, welche die Anforderungen der Teilnahme erfüllen, werden die Teilnahmeanträge der geeigneten und zuverlässigen Bewerber hinsichtlich der entsprechenden Merkmalsausprägung bzw. der genannten Anforderungen gemäß den genannten Kriterien bewertet und in ein Ranking überführt (siehe Datei „T1 Teilnahmeantrag“). Es werden die Besten (geplante Mindestzahl 3, vsl. max. 5 ) der geeigneten und zuverlässigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind vom Bewerber die Teilnahmekriterien in der Datei „T1 Teilnahmeantrag“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen.
Auf dem Portal suchen Sie die Vergabe nach Stichworten, die wir unter
Ziffer II.1.1) Bezeichnung des Auftrags nutzen – also z.B.
23FEA65218 oder FEA oder Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Vom Bewerber sind die Teilnahmekriterien in der Datei „T1 Teilnahmeantrag“ vollständig auszufüllen, und sämtliche erforderliche Anlagen sind dem Antrag beizufügen. Eine Veränderung oder Nichtverwendung der genannten Anlage sowie die Abgabe falscher Angaben oder das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Es sind vom Bewerber die Teilnahmekriterien in der Datei „T1 Teilnahmeantrag“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen.
Auf dem Portal suchen Sie die Vergabe nach Stichworten, die wir unter
Ziffer II.1.1) Bezeichnung des Auftrags nutzen – also z.B.
23FEA65218 oder FEA oder Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Vom Bewerber sind die Teilnahmekriterien in der Datei „T1 Teilnahmeantrag“ vollständig auszufüllen, und sämtliche erforderliche Anlagen sind dem Antrag beizufügen. Eine Veränderung oder Nichtverwendung der genannten Anlage sowie die Abgabe falscher Angaben oder das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungs- und Ausschlusskriterien:
Es sind vom Bewerber die Teilnahmekriterien in der Datei „T1 Teilnahmeantrag“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen.
Auf dem Portal suchen Sie die Vergabe nach Stichworten, die wir unter
Ziffer II.1.1) Bezeichnung des Auftrags nutzen – also z.B.
23FEA65218 oder FEA oder Entwicklung und Durchführung von Social Media Personalmarketing Maßnahmen
Vom Bewerber sind die Teilnahmekriterien in der Datei „T1 Teilnahmeantrag“ vollständig auszufüllen, und sämtliche erforderliche Anlagen sind dem Antrag beizufügen. Eine Veränderung oder Nichtverwendung der genannten Anlage sowie die Abgabe falscher Angaben oder das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese ist zu finden unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal (Anlage „T2 Bietereigenerklärung). Es ist zwingend dieses Muster zu verwenden. Eine Verwendung anderer Muster führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Zusätzlich ist die Vertraulichkeitsvereinbarung auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den Teilnahmeantrag einzureichen.
Es kommen Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG zum Einsatz.
Die Beteiligten einer Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung abgeben und einen Bevollmächtigten nennen, der allein berechtigt ist, Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. Handlungen vor- und entgegen zu nehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind alle Mitglieder zur Kenntnis zu geben. Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die jeweiligen Mitglieder sind nachzuweisen. Es dürfen bei keinem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 f GWB vorliegen. Ansonsten kann dies zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahme an der Vergabe werden zunächst Teilnahmeanträge der Bewerber abgefordert. Für die Teilnahmeanträge ist die Anlage T1 Teilnahmeantrag des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung.
Der Auftraggeber stellt diese Anlage auf dessen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ jedem Bewerber zum Download zur Verfügung.
Die Projektnummer lautet: 23FEA65218. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
Jeder Bewerber hat diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Anlage T1 „Teilnahmeantrag“ (im Excel-Datei/MS97-Format) auszufüllen und dem Auftraggeber bis spätestens zum 27.03.2023 (12:00 Uhr) mit allen geforderten Nachweisen, Erklärungen etc. auf der Plattform zu hinterlegen. Sollte kein Teilnahmeantrag frist- und formgerecht auf dem Bieterportal hinterlegt worden sein, sondern nur in anderer Form eingereicht worden sein, findet dieser Teilnahmeantrag keine Berücksichtigung.
Zudem sollten vom Bewerber die Anlage „T1 Teilnahmeantrag“ mit den kompletten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen etc.) zweifach in elektronischer Form auf Datenträger (USB-Stick, o.ä.) dem Auftraggeber bis zum 27.03.2023 zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte jeweils einen Datenträger an folgende Anschriften senden:
-Deutsche Bahn AG,
Beschaffung Marketing und Werbung (FE.EA 33),
z. Hd. Fr. Julia Schaumayer,
Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin
Maßgeblich ist ausschließlich der form- und fristgerechte Eingang der Teilnahmeanträge auf der Plattform.
Bitte beachten Sie nachstehende Anforderungen:
Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format (MS-Office 2000 kompatibel, pdf, tif, jpg oder mp3) vorliegen.
Zu beachten ist:
Bitte beachten Sie, dass zu dem o.g. Termin nur der wie oben beschriebene Teilnahmeantrag mit den entsprechend geforderten Anlagen und in geforderter Form einzureichen ist. Eine Angebotsabgabe (Bepreisung, Aufgabenbearbeitung) ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen mit den Dateinamen Anlage A … ( z.B. Anlage A 1 Leistungsbeschreibung_ ) dienen zum jetzigen Zeitpunkt der detaillierten Information über Umfang, Inhalt des Auftrags. Angebote dürfen erst nach ausdrücklicher Aufforderung zur Angebotsabgabe eingereicht werden. Ein dennoch ohne entsprechende Aufforderung eingereichtes Angebot bleibt – auch zu einem späteren Zeitpunkt - unberücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen.
Schätz und Höchstwerte:
Der Schätzwert beträgt 3.250.000€ und der Höchstwert beträgt 7.500.000€. Beim Schätzwert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Dieser wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Die Schätz- und Höchstwerte sind nicht mit einer Mindestabnahmeverpflichtung gegenüber einem Auftragnehmer im Zuschlagsfalle verbunden. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte und Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.