WHG 136 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser Referenznummer der Bekanntmachung: 136-1-2210
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsweg 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Stephan Franke
E-Mail:
Telefon: +49 304073-1770
Fax: +49 304073-1788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 136 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser
Gegenstand des Auftrages ist die schlüsselfertige Errichtung zweier Mehrfamilienwohnhäuser als Generalunternehmerleistung mit Ausführungsplanung auf den Grundstücken Wiesenstraße 35 in 13357 Berlin und Reinickendorfer Straße 38 in 13347 Berlin.
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Die neuen Gebäude sollen als siebengeschossige Baukörper mit Keller in massiver Bauweise errichtet werden und insgesamt ca. 4.572 m² Wohnfläche umfassen. Die Errichtung erfolgt auf Basis von Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Vergabeunterlagen des Auftraggebers im KfW 55-Standard.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Berlin
Die GESOBAU AG beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung von zwei Wohngebäuden an einen leistungsfähigen Generalunternehmer zu vergeben. Dieser soll auch alle erforderlichen Bauleistungen und die Ausführungsplanung übernehmen.
Der Antrag auf Genehmigungsfreistellung des Beschleunigungsprojekts wurde im September 2021 für die Reinickendorfer Straße 38 und im Oktober 2022 für die Wiesenstraße 35 genehmigt.
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Baubeginn: 3. Quartal 2023, Bauende: 1. Quartal 2026
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Reinickendorfer Straße 38
Lage: Reinickendorfer Straße 38, 13347 Berlin - Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 7 Obergeschossen, 1 Untergeschoss
Anzahl Wohnungen: 36 Wohnungen
Anzahl Gewerbe: 2 Einheiten (stilles Gewerbe)
Wohnfläche: ca. 1.909 m2
Gewerbefläche: ca. 286 m2
Energieeffizienz: KfW Standard 55
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Wiesenstraße 35
Lage: Wiesenstraße 35, 13357 Berlin - Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 7 Obergeschossen, 1 Untergeschoss
Anzahl Wohnungen: 42 Wohnungen
Anzahl Gewerbe: 3 Einheiten (Kindertagespflege unter 10 Kinder, stilles Gewerbe, Bäckerei)
Wohnfläche: ca. 2.663 m2
Gewerbefläche: ca. 385 m2
Energieeffizienz: KfW Standard 55
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Die Gebäude werden über ein Treppenhaus mit zwei baulichen Rettungswegen und einem Aufzug erschlossen. Die Treppenhäuser erschließen einen notwendigen Flur, der pro Geschoss sechs bis sieben Wohneinheiten anbindet. Die Wohnungseingänge werden über außenliegende Durchgänge zum Hof erschlossen. Die Gewerbeflächen haben direkten Zugang von der Straße und großzügige Öffnungen im Erdgeschoss.
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Die Baukörper bekommen eine helle, glatte Putzfassade. Das oberste Geschoss in der Reinickendorfer Straße 38 hebt sich zusätzlich durch einen Strukturputz vom restlichen Baukörper ab. Die Öffnungen schaffen mit ihrem strengen Raster den Bezug zu den Bauten der Gründerzeit. Einfache Stulpfenster mit niedrigen Brüstungen unterstützen diese Sprache.
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Thermisch getrennte, frei kragende Balkone aus verzinktem Stahl strukturieren als zweite Schicht die Baukörper. Die Geländer sind aus Flachstahl vorgesehen.
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Die Häuser sind in Massivbauweise entworfen. Die Gebäude werden größtenteils eingeschossig unterkellert und ermöglichen so die Unterbringung von Mieterkellern, Kinderwagen- und Technikräumen. In der Wiesenstraße 35 wird es einen Fahrradraum geben.
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Die Erschließung der Gebäude hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und die verkehrsmäßige Erschließung sind durch die Lage an Reinickendorfer- bzw. der Wiesenstraße gegeben.
Die Hausanschlussräume liegen straßenseitig in den beiden Untergeschossen.
Zur Beheizung wird Fernwärme als Energieträger verwendet.
Die Wohnungen bekommen dezentrale Abluftgeräte. Die Zuluft erfolgt über Nachströmung.
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Die Gemeinschaftsgrünflächen nehmen die Funktionen Kinderspiel, Aufenthalt und Regenwasserversickerung auf. Die Müllentsorgung ist im Innenhof der Reinickendorfer Straße 38 und in einen Müllraum der Wiesenstraße vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 136 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser
Postanschrift: Adam-von-Trott-Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.