WHG 136 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser Referenznummer der Bekanntmachung: 136-1-2210
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 136 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser
Gegenstand des Auftrages ist die schlüsselfertige Errichtung zweier Mehrfamilienwohnhäuser als Generalunternehmerleistung mit Ausführungsplanung auf den Grundstücken Wiesenstraße 35 in 13357 Berlin und Reinickendorfer Straße 38 in 13347 Berlin.
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Die neuen Gebäude sollen als siebengeschossige Baukörper mit Keller in massiver Bauweise errichtet werden und insgesamt ca. 4.572 m² Wohnfläche umfassen. Die Errichtung erfolgt auf Basis von Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Vergabeunterlagen des Auftraggebers im KfW 55-Standard.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Berlin
Die GESOBAU AG beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung von zwei Wohngebäuden an einen leistungsfähigen Generalunternehmer zu vergeben. Dieser soll auch alle erforderlichen Bauleistungen und die Ausführungsplanung übernehmen.
Der Antrag auf Genehmigungsfreistellung des Beschleunigungsprojekts wurde im September 2021 für die Reinickendorfer Straße 38 und im Oktober 2022 für die Wiesenstraße 35 genehmigt.
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Baubeginn: 3. Quartal 2023, Bauende: 1. Quartal 2026
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Reinickendorfer Straße 38
Lage: Reinickendorfer Straße 38, 13347 Berlin - Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 7 Obergeschossen, 1 Untergeschoss
Anzahl Wohnungen: 36 Wohnungen
Anzahl Gewerbe: 2 Einheiten (stilles Gewerbe)
Wohnfläche: ca. 1.909 m2
Gewerbefläche: ca. 286 m2
Energieeffizienz: KfW Standard 55
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Wiesenstraße 35
Lage: Wiesenstraße 35, 13357 Berlin - Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 7 Obergeschossen, 1 Untergeschoss
Anzahl Wohnungen: 42 Wohnungen
Anzahl Gewerbe: 3 Einheiten (Kindertagespflege unter 10 Kinder, stilles Gewerbe, Bäckerei)
Wohnfläche: ca. 2.663 m2
Gewerbefläche: ca. 385 m2
Energieeffizienz: KfW Standard 55
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Die Gebäude werden über ein Treppenhaus mit zwei baulichen Rettungswegen und einem Aufzug erschlossen. Die Treppenhäuser erschließen einen notwendigen Flur, der pro Geschoss sechs bis sieben Wohneinheiten anbindet. Die Wohnungseingänge werden über außenliegende Durchgänge zum Hof erschlossen. Die Gewerbeflächen haben direkten Zugang von der Straße und großzügige Öffnungen im Erdgeschoss.
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Die Baukörper bekommen eine helle, glatte Putzfassade. Das oberste Geschoss in der Reinickendorfer Straße 38 hebt sich zusätzlich durch einen Strukturputz vom restlichen Baukörper ab. Die Öffnungen schaffen mit ihrem strengen Raster den Bezug zu den Bauten der Gründerzeit. Einfache Stulpfenster mit niedrigen Brüstungen unterstützen diese Sprache.
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Thermisch getrennte, frei kragende Balkone aus verzinktem Stahl strukturieren als zweite Schicht die Baukörper. Die Geländer sind aus Flachstahl vorgesehen.
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Die Häuser sind in Massivbauweise entworfen. Die Gebäude werden größtenteils eingeschossig unterkellert und ermöglichen so die Unterbringung von Mieterkellern, Kinderwagen- und Technikräumen. In der Wiesenstraße 35 wird es einen Fahrradraum geben.
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Die Erschließung der Gebäude hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und die verkehrsmäßige Erschließung sind durch die Lage an Reinickendorfer- bzw. der Wiesenstraße gegeben.
Die Hausanschlussräume liegen straßenseitig in den beiden Untergeschossen.
Zur Beheizung wird Fernwärme als Energieträger verwendet.
Die Wohnungen bekommen dezentrale Abluftgeräte. Die Zuluft erfolgt über Nachströmung.
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Die Gemeinschaftsgrünflächen nehmen die Funktionen Kinderspiel, Aufenthalt und Regenwasserversickerung auf. Die Müllentsorgung ist im Innenhof der Reinickendorfer Straße 38 und in einen Müllraum der Wiesenstraße vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
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2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“
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Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
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a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
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Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto.
1.) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
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2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 35 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022.
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zu 2) Als Mindestanforderung gelten zwei vergleichbare Referenzen (Schlüsselfertigbau mit Gesamtverantwortlichkeit für Ausführungsplanungen sowie für sämtliche Bauleistungen für vergleichbare abgeschlossene Neubauvorhaben im Hochbau (z.B. Wohnungsbau, öffentliche Bauten, Hotel, Bürogebäude etc.; keine Industriebauten), welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurden, mit einer Bruttoauftragssumme von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Die Referenzen sind durch den Auftraggeber auf dem „Formblatt Referenzbestätigung (VOB)“, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, zu bestätigen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abfragen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
f) Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.