Modellregion der Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0137
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsabteilung / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Modellregion der Telematikinfrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung für zwei Modellregionen, in denen bereits bestehende und neue Anwendungen und Dienste der TI sowie zukünftige Ausbaustufen, die umfangreiche neue Funktionen mit sich bringen, in den Regelbetrieb der Patientenversorgung im Zusammenspiel pilotiert - also in den Versorgungsalltag fachlich sinnvoll etabliert werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des jeweiligen Auftragnehmers erbracht werden.
Mit der Ausschreibung und den benötigten Leistungen wird das Ziel verfolgt, bisher ausgerollte sowie zukünftig geplante Anwendungen und Dienste der TI in zwei Modellregionen im Versorgungsalltag zu verwenden, um die dort gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse einerseits zur Verbesserung der Anwendungen und Dienste zu nutzen und andererseits aufzuzeigen, wie die Anwendungen und Dienste konkret in unterschiedlichsten Einsatzszenarien im Gesundheitswesen einen wichtigen Beitrag leisten. Damit erhalten diese Regionen einen modellhaften Charakter für den bundesweiten Einsatz der Dienste und Anwendungen der TI im Versorgungsalltag.
Grundlage dafür ist jeweils ein starkes lokales bzw. regionales Partnernetzwerk bestehend aus Leistungserbringern und deren Vertretungen der Selbstverwaltung (Leistungserbringerorganisationen), Kostenträgern, Politik, Industrie und ggf. weiteren Akteuren aus dem Bereich eHealth bzw. digital Health wie Forschungseinrichtungen. Im Zentrum stehen dabei jene Leistungserbringerinstitutionen (LEI), die einerseits in einem engen Austausch bzgl. der Behandlung von Patientinnen und Patienten in einem konkreten lokalen Raum stehen und andererseits willens und technisch in der Lage sind, sowohl die bereits etablierten Dienste und Anwendungen der TI im Versorgungsalltag ebenfalls Sektor-übergreifend, als auch neue Anwendungen und Dienste bzw. wesentliche Ausbaustufen - sofern technisch möglich - im Versorgungsalltag (in sogenannten Pilotierungen) zu nutzen.
Zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben der Etablierung und Koordination sowie der Betreuung jeweils einer Modellregion benötigt der AG entsprechende Leistungen. Daher beabsichtigt der AG den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern (AN) zur Umsetzung der Modellregionen für einen festen Zeitraum von zwei Jahren, und der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Unter der Rahmenvereinbarung (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) wird der AG auf Basis der Leistungsbeschreibung die zur Umsetzung der Pilotierungen benötigten Leistungen im Wege von Einzelabrufen beauftragen. Der AG wird dabei in jedem Einzelabruf die demgemäß notwendigen Leistungen im Detail konkretisieren.
Die gematik wird die Rahmenvereinbarung mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung abschließen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zu, die Rahmenvereinbarung 2 (zwei) Mal für jeweils ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausgeübt. Der Gesamt- bzw. Höchstwert der Rahmenvereinbarung kann sich im Falle der Ausübung der Optionsrechte auf bis zu max. EUR 16 Mio. erhöhen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss Rahmenvereinbarung GfgA - Gesellschaft für geschäftliche Angelegenheiten UG (haftungsbeschränkt), Ärztenetz Hamburg e.V.
Postanschrift: Eidelstedter Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 22523
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://aerztenetz-hamburg.de
Postanschrift: Klinikweg 23
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.labor-heidrich.de/
Postanschrift: Hindenburgstrasse 49
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ps-g.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss Rahmenvereinbarung Bayern Innovativ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Postanschrift: Am Tullnaupark 8
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bayern-innovativ.de/
Postanschrift: Henkestraße 91
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.medical-valley-emn.de/
Postanschrift: Tegernseer Landstr. 138
Ort: München
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.monks-aerzte-im-netz.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1C5F5CEG
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.