Modellregion der Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0137
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Modellregion der Telematikinfrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung für zwei Modellregionen, in denen bereits bestehende und neue Anwendungen und Dienste der TI sowie zukünftige Ausbaustufen, die umfangreiche neue Funktionen mit sich bringen, in den Regelbetrieb der Patientenversorgung im Zusammenspiel pilotiert - also in den Versorgungsalltag fachlich sinnvoll etabliert werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des jeweiligen Auftragnehmers erbracht werden.
Mit der Ausschreibung und den benötigten Leistungen wird das Ziel verfolgt, bisher ausgerollte sowie zukünftig geplante Anwendungen und Dienste der TI in zwei Modellregionen im Versorgungsalltag zu verwenden, um die dort gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse einerseits zur Verbesserung der Anwendungen und Dienste zu nutzen und andererseits aufzuzeigen, wie die Anwendungen und Dienste konkret in unterschiedlichsten Einsatzszenarien im Gesundheitswesen einen wichtigen Beitrag leisten. Damit erhalten diese Regionen einen modellhaften Charakter für den bundesweiten Einsatz der Dienste und Anwendungen der TI im Versorgungsalltag.
Grundlage dafür ist jeweils ein starkes lokales bzw. regionales Partnernetzwerk bestehend aus Leistungserbringern und deren Vertretungen der Selbstverwaltung (Leistungserbringerorganisationen), Kostenträgern, Politik, Industrie und ggf. weiteren Akteuren aus dem Bereich eHealth bzw. digital Health wie Forschungseinrichtungen. Im Zentrum stehen dabei jene Leistungserbringerinstitutionen (LEI), die einerseits in einem engen Austausch bzgl. der Behandlung von Patientinnen und Patienten in einem konkreten lokalen Raum stehen und andererseits willens und technisch in der Lage sind, sowohl die bereits etablierten Dienste und Anwendungen der TI im Versorgungsalltag ebenfalls Sektor-übergreifend, als auch neue Anwendungen und Dienste bzw. wesentliche Ausbaustufen - sofern technisch möglich - im Versorgungsalltag (in sogenannten Pilotierungen) zu nutzen.
Zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben der Etablierung und Koordination sowie der Betreuung jeweils einer Modellregion benötigt der AG entsprechende Leistungen. Daher beabsichtigt der AG den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern (AN) zur Umsetzung der Modellregionen für einen festen Zeitraum von zwei Jahren, und der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Unter der Rahmenvereinbarung (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) wird der AG auf Basis der Leistungsbeschreibung die zur Umsetzung der Pilotierungen benötigten Leistungen im Wege von Einzelabrufen beauftragen. Der AG wird dabei in jedem Einzelabruf die demgemäß notwendigen Leistungen im Detail konkretisieren.
Die gematik wird die Rahmenvereinbarung mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung abschließen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zu, die Rahmenvereinbarung 2 (zwei) Mal für jeweils ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausgeübt.
Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 3 (drei) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 (drei) zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden.
Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-07) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der (geeigneten) Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (hier: Angaben zum LEI-Netzwerk) im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bewerten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als 3 (drei) gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.
Die gematik wird die Rahmenvereinbarung mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung abschließen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zu, die Rahmenvereinbarung 2 (zwei) Mal für jeweils ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausgeübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage-04)).
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.
Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-05)).
Für den Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern muss durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Teilnahmeantragsformular (Anlage-03) eingereicht werden.
Erklärung zum Bestehen einer Haftpflicht- bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach-, Vermögensschäden und Schäden gem. BDSG. Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein (vgl. Mindestanforderungen). Sofern der Nachweis mit Teilnahmeantragsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist. Sofern eine entsprechende Versicherung nicht notwendig ist, weil der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstdeckung unterliegt, genügt die Abgabe der entsprechenden Erklärung im Teilnahmeantragsformular (Anlage-03).
Bestehen einer Haftpflicht- bzw. Projektversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsjahr:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Schäden gem. BDSG [Betrag gelöscht] EUR
1. Erklärung zum Nichtvorliegen widerstreitender Interessen bei der Auftragsausführung.
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2. Erklärung zur Einhaltung der Anforderungen an das LEI-Netzwerk:
a) Einbindung von Leistungserbringerinstitutionen (LEI)
b) Einbindung weiterer Netzwerkpartner
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag verbindlich anzugeben, welche LEI und welche weiteren Netzwerkpartner an der jeweiligen Modellregion teilnehmen werden, und ob die LEI die aufgestellten Mindestanforderungen an die technische Ausstattung erfüllen. Zudem haben sie zu erklären, dass der Einsatz von derzeit noch nicht einsatzbereiter technischer Ausstattungen - wie unten und in Anhang D (Tabelle A2) der Leistungsbeschreibung (Anlage-02) vorgegeben - zum jeweils vorgegebenen Zeitpunkt (von den jeweiligen LEI) sichergestellt wird.
Zu. 2.a):
Der Bewerber muss über Letter-of-Intents (LoI) nachweisen, dass die in dem Formular Erklärung zum LEI Netzwerk (Anlage-06) benannten LEI als Modellregionpartner zur Verfügung stehen. Die LoI müssen mindestens folgende Mindestinhalte enthalten:
- Erklärung der jeweiligen LEI über die Teilnahme an der jeweiligen Modellregion und die Bereitschaft zum Abschluss eines verbindlichen Vertrages mit dem Rahmenvereinbarungspartner der Modellregion, der die Mindestbedingungen (vgl. Anlage 5 zum Rahmenvertrag) enthält.
- Erklärung der jeweiligen LEI über die Unterstützung des Rahmenvereinbarungspartners bei den anstehenden Einzelabrufen (insbesondere Pilotierungen) in der jeweiligen Modellregion.
- Erklärung der jeweiligen LEI zur kommunikativen Unterstützung des Rahmenvereinbarungspartners im Kontext der Modellregion.
- Erklärung der jeweiligen LEI, keine zur Modellregion gegenläufigen Interessen zu vertreten bzw. zu verfolgen.
- Erklärung der jeweiligen LEI, dass er die technischen Mindestvoraussetzungen (bspw. Anzahl Ärzte, Primärsysteme und installierte bzw. genutzte Anwendungen; vgl. Anhang D zur Leistungsbeschreibung) erfüllt.
Der Bewerber muss zum Nachweis, dass sein Netzwerk für den Aufbau der Modellregion geeignet ist, mindestens 76 LEI als Modellregionpartner, von denen 15 einen ländlichen Bezug haben müssen, bereits mit Teilnahmeantragsabgabe nachweisen. LEI dürfen nicht doppelt benannt werden (bspw. jeweils im Sektor Krankenhäuser und im Sektor Ärzte), es sei denn, es handelt sich um eine eigenständige Organisationseinheit, die unter dem gleichen Namen tätig ist (bspw. eine Krankenhausapotheke). Die genaue zahlenmäßige Aufteilung der LEI und die technischen Mindestanforderungen sind nachstehend, und zur besseren Übersicht in Anhang D zur Leistungsbeschreibung (Tabelle A2) enthalten.
Mindestanforderung an die Teilnehmer des LEI-Netzwerkes:
- mind. 1x Uni-Klinik, davon 1x mit ländlichem Bezug (alternativ: Maximalversorger, Regelversorger oder Fachklinik mit ländlichem Bezug) und mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 1x Maximalversorger, davon 1x mit ländlichem Bezug (alternativ: Uni-Klinik, Regelversorger oder Fachklinik mit ländlichem Bezug) und mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 1x Regelversorger, davon 1x mit ländlichem Bezug (alternativ: Uni-Klinik, Maximalversorger oder Fachklinik mit ländlichem Bezug) und mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 1x Fachklinik, davon 1x mit ländlichem Bezug (alternativ: Uni-Klinik, Maximalversorger oder Regelversorger mit ländlichem Bezug) und mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 1x Reha-Einrichtungen mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 1x Stationäre Pflege, davon 1x mit ländlichem Bezug (alternativ: Ambulanter Pflegedienst mit ländlichem Bezug) und mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; KIM-Dienst betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 1 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; eMP betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023;
- mind. 1x Ambulanter Pflegedienst (> 4 LE), davon 1x mit ländlichem Bezug (alternativ: Stationäre Pflege mit ländlichem Bezug) und mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; KIM-Dienst betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 1 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; eMP betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023;
- mind. 25x Arztpraxen (< 4 LE), davon 7x mit ländlichem Bezug, und jeweils mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 5x Arztpraxen inkl. Labor und MVZ (> 4 LE), davon mind. 1x mit ländlichem Bezug, und jeweils mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00 (Ausnahme Labor); ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00 (Ausnahme Labor); ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023 (Ausnahme Labor); NFDM betriebsbereit mit LG-00 (Ausnahme Labor); eMP betriebsbereit mit LG-00 (Ausnahme Labor);
- mind. 17x Apotheken, davon mind. 3x mit ländlichem Bezug, und jeweils mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00; NFDM betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 15x Zahnarztpraxen, davon mind. 2x mit ländlichem Bezug, und jeweils mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit mit LG-00; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 1x Zahn-MVZ mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit mit LG-00; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00;
- mind. 3x Psychotherapeutische Praxen mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden; KIM-Dienst betriebsbereit mit LG-00; E-Rezept betriebsbereit mit LG-00 für ärztliche Psychotherapeuten; ePA-Version 1 betriebsbereit mit LG-00; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit mit LG-00; eMP betriebsbereit mit LG-00 für ärztliche Psychotherapeuten;
- mind. 1x Hebammen/Entbindungspflegeeinrichtungen mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; KIM-Dienst betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 1 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; eMP betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023;
- mind. 1x Heilmittelerbringer - physiotherapeutische Einrichtung mit folgender techn. Ausstattung: TI-Anbindung vorhanden, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; KIM-Dienst betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 1 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; NFDM betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; eMP betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023;
- mind. 1x Privatärztliche Einrichtung mit folgender techn. Austattung: TI-Anbindung vorhanden, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; KIM-Dienst betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; E-Rezept betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q3/2023; ePA-Version 1 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023; ePA-Version 2 betriebsbereit, wenn techn. verfügbar, bis Q2/2023;
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Zu 2.b):
Der Bewerber muss über LoI nachweisen, dass die in dem Formular Erklärung zum LEI Netzwerk (Anlage-06) benannten Netzwerkpartner als Modellregionpartner zur Verfügung stehen. Die LoI müssen mindestens folgende Mindestinhalte enthalten:
- Erklärung des jeweiligen Netzwerkpartners über die Teilnahme an der jeweiligen Modellregion.
- Erklärung des jeweiligen Netzwerkpartners zur kommunikativen Unterstützung des Rahmenvereinbarungspartners im Kontext der Modellregion.
- Erklärung des jeweiligen Netzwerkpartners, keine zur Modellregion gegenläufigen Interessen zu vertreten bzw. zu verfolgen.
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Hinweis: Bewerber, die nicht sämtliche der oben genannten, und in Anhang D der Leistungsbeschreibung (Tabelle A2) aufgeführten Mindestanforderungen für die Eignung erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen! Allein die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen an den Nachweis der Einbindung weiterer Netzwerkpartner führt nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren; vielmehr können die benannten Netzwerkpartner bei der Bewertung eines Teilnahmeantrages dann nur nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Der Auftraggeber fordert die Angabe des Projektteams, und damit die Namen, beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkräfte (Projektleitung, Projektassistenz/Consultant und IT-TI-Techniker), die für die jeweilige Modellregion auftragnehmerseitig verantwortlich sein werden (vgl. nachstehende Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung), erst mit der Angebotsabgabe von den dann ausgewählten Bietern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den zwei Bestbietern (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung);
6) Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für die feststehende Vertragslaufzeit EUR 8.000.000,-. Sofern der AG von dem Optionsrecht Gebrauch macht, erhöht sich der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend auf EUR 12.000.000.- (für dann 3 Jahre) bzw. auf maximal EUR 16.000.000,- (für dann insgesamt 4 Jahre). Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können nur bis zum Erreichen des jeweiligen Höchstwertes abgerufen werden. Die in Ziff. II.1.5) und Ziff. II.2.6) angegebenen Werte beziehen sich insofern auf die feststehende Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren;
8) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
9) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYAM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.