Common Data Environment (CDE) für das Projekt "Areal Waidmannstraße - Neue Vielfalt für den Diebsteich"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 201-9220
Fax: +49 201922110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Common Data Environment (CDE) für das Projekt "Areal Waidmannstraße - Neue Vielfalt für den Diebsteich"
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt „Waidmannstraße 26“ unter Anwendung der digitalen BIM-Arbeitsweise abzuwickeln und alle hierfür relevanten Daten in einer gemeinsamen Datenumgebung, einer Common-Data-Environment-Lösung („CDE“) für BIM-Projekte nach der DIN SPEC 91391 CDE zusammenzuführen. Es soll eine zentrale Informationsquelle zur Ablage, Dokumentation und Verknüpfung aller projektrelevanten Informationen (Single Source of Information) geschaffen werden, die ein lebenszyklusorientiertes Arbeiten ermöglicht.
Hamburg
Der Auftraggeber schreibt die Erstellung und Führung einer CDE zum Zwecke der Projektkommunikation, das Aufgabenmanagement (BCF-Monitoring) und die Datenablage der Projektabwicklung „Areal Waidmannstraße – Neue Vielfalt für den Diebsteich“ in einem europaweiten Offenen verfahren gemäß § 15 VgV aus. Das CDE ist als eine „Software as a Service (SaaS)“ Lösung anzubieten. Sie wird nicht im Rechenzentrum des Auftraggebers, sondern vom Auftragnehmer selbst in einer online Umgebung geführt. Das CDE wird sowohl von dem Auftraggeber, als auch von externen Beteiligten (z.B. Planungsbüros) genutzt. Es ist eine gemeinsamen Datenumgebung (CDE) mit Ablagestruktur für BIM-fähige 3D-Modelle als IFC-Format zur Kommunikation von Schlüsselkennzahlen-basierten Termin-, Kosten- sowie alle weiteren relevanten Projektauswertungen anzubieten.
Es ist beabsichtigt einen EVB-IT Cloud Vertrag (EVB-IT Vertrag CDE W26) nach dem, durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat veröffentlichten Muster mit dem obsiegenden Bieter abzuschließen.
Gegenstand des Projekts „Waidmannstraße 26“ ist der Bau eines Ensembles, bestehend aus: (i) einem Fußball-Regionalligastadion mit bis zu 5.000 Plätzen nebst Mantelbebauung für Büro, Gastronomie, Handel, Kultur, Freizeit einschließlich Tiefgarage; (ii) die Sanierung und Erweiterung einer Bestandshalle zu einer Musikhalle mit 5.000 Besuchern; (iii) der Bau eines Bürogebäudes mit weiteren additiven Nutzungen insbesondere im Erdgeschoss nebst Tiefgarage sowie (iv) die Umnutzung eines gründerzeitlichen ehem. Verwaltungsgebäudes mit Flächen für eine Sport-Kita und weiteren stadtteilbezogenen Nutzungen sowie die Umnutzung zweier historischer Pförtnerhäuschen und Gestaltung der Freianlagen. Das Projekt umfasst als gebündeltes Gesamtprojekt Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von ca. 110.000 m² BGF.
Die Auftraggeberin behält sich die quartalsweise Verlängerung des Vertrages vor, maximal bis zur vollständigen Abnahme der Bauleistungen der Kooperationspartnerin 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Common Data ENvironment (CDE) für das Projekt "Areal Waidmannstraße - Neue Vielfalt für den Diebsteich"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40-42840-3230
Fax: +49 40-42794-0997
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725154/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland