Planer_MWWB Referenznummer der Bekanntmachung: 10380_0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Drehbahn 7
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://big-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planer_MWWB
Das denkmalgeschützte Meerwasserwellenbad in Burgtiefe, Fehmarn, soll denkmalgerecht modernisiert und instandgesetzt werden. Dafür sollen Städtebauförderungsmittel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Arne-Jacobsen-Siedlung, Burgtiefe" aus dem Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" beantragt und verwendet werden. Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, wobei eine stufenweise Vergabe vorgesehen ist. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 34 HOAI 2021. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie förderrechtlicher und etwaiger behördlicher Zustimmungen. Die weitere Beauftragung steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
Fehmarn Zur Strandpromenade 6 23769 Burgtiefe, Fehmarn
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 1 bis 9. (Stufenweise Vergabe: Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 34 HOAI 2021)
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
In der ersten Stufe sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie förderrechtlicher und etwaiger behördlicher Zustimmungen. Dem Auftraggeber steht die Bildung weiterer Beauftragungsstufen frei. So ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Leistungsphasen (z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert zu beauftragen. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht nicht. Wegen der stufenweisen Beauftragung und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend macht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung LPH 1 bis 9
Postanschrift: Rosengang 4
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4351717-20
Fax: +49 4351717-273
Internet-Adresse: www.rimpf.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9361EY
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.