Renewal Bestandslizenzen & Service Virenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - Virenschutz

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 134067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vivantes.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Renewal Bestandslizenzen & Service Virenschutz

Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - Virenschutz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48761000 Antivirensoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Renewal der Bestandslizenzen und angeschlossener Service betreffend das Virenschutzprogramm 'Trend Micro'.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei den auftragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um ein Renewal der Bestandslizenzen und den angeschlossenen Service betreffend das Virenschutzprogramm 'Trend Micro'. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Die Auftraggeberin kann die Laufzeit zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Zudem kann die Anzahl der Lizenzen erhöht werden. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung und den Mengenangaben enthält das 3_Leistungsverzeichnis.

Die Auftraggeberin hat sich nach eingehender Prüfung dazu entschlossen, bei dem Beschaffungsvorhaben eine hier zulässige Produktfestlegung auf das Virenschutzprogramm 'Trend Micro' vorzunehmen. Eine solche Produktfestlegung ist gestattet, wenn dies anhand objektiv nachvollziehbarer Gründe durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist (§ 31 Abs. 6 S. 1 letzter Halbsatz VgV). Dies ist vorliegend der Fall. Die auftragsgegenständliche Software wurde in der Systemumgebung der Auftraggeberin unter Aufwendung beträchtlicher personeller und sachlicher Mittel implementiert und im Hinblick auf die Bedürfnisse der Auftraggeberin konfiguriert. Es handelt sich um ein gewachsenes System, das sich im Betrieb bewährt hat. Sofern im Rahmen einer produktoffenen Ausschreibung die Virenschutz-Software eines anderen Anbieters den Zuschlag erhalten würde, würde dieser Implementierungs- und Konfigurationsaufwand erneut anfallen und die bereits getätigten Investitionen, einschließlich des Knowhows des mit der auftragsgegenständlichen Software mittlerweile geschulten und vertrauten Personals, würden verloren gehen. Dies ist der Auftraggeberin aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nicht zumutbar. Zudem ist die Einführung einer neuen Antivirensoftware in höchstem Maße sicherheitssensibel und eine Umstellung auf eine andere Software-Lösung birgt für die Auftraggeberin das reale Risiko, dass es zu zumindest zeitweisen Sicherheitslücken in seiner Systemarchitektur kommen kann. Eine solche Gefährdungslage ist mit Blick auf die besonders sensiblen Daten der Auftraggeberin und ihrer Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitssektor als einer kritischen Infrastruktur nicht hinnehmbar. In einem sicherheitskritischen Bereich wie dem vorliegenden ist es dem öffentlichen Auftraggeber nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung vielmehr gestattet, jedwedes Risiko auszuschließen und den sichersten Weg zu gehen. Vor diesem Hintergrund ist die vorgenommene Produktfestlegung beim Renewal der Bestandslizenzen und dem angeschlossenen Service auf die bereits implementierte und bewährte Antivirensoftware von Trend Micro anhand objektiver auftragsbezogener Gründe gerechtfertigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Erweiterung der Anzahl der Lizenzen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 129-407983
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CANCOM GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die in II.1.7) und V.2.4) gemachten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs.

6 VgV hingewiesen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M627N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138-316
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.

Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023