IP Neuentwicklung Portables Kontrollsystem (KonPk) Referenznummer der Bekanntmachung: 05-VST-E-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Toll Collect GmbH
Postanschrift: Linkstr. 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Toll Collect GmbH ist eine privat-rechtlich organisierte Gesellschaft des BMDV.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Die Toll Collect GmbH betreibt im Auftrag des Bundes das deutsche Lkw-Mautsystem.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IP Neuentwicklung Portables Kontrollsystem (KonPk)

Referenznummer der Bekanntmachung: 05-VST-E-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34927000 Ausrüstung für die Erhebung von Straßengebühren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell u.a. der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst (EEMD).

Es ist beabsichtigt, das bestehende und vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - ab Januar 2023 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) genannt - betriebene Kontrollsystem im Lkw-Mautsystem Deutschland um ein portables Kontrollsystem (KonPk) zu erweitern, insbesondere im Zusammenspiel mit den Kontrollfahrzeugen soll dies zusätzlichen Handlungsspielraum für die Steuerung des Kontrollvolumens des Mautkontrolldienstes gewährleisten. Diese Erweiterung gehört zum Aufgabenbereich der Auftraggeberin.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51200000 Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
42961000 Steuerungs- und Kontrollsystem
42965000 Datenverarbeitungsausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgeschriebene Innovationspartnerschaft (IP) umfasst die Neu- und Weiterentwicklung eines portablen Kontrollsystems (KonPk), die Integration in die bestehenden Kontrollsysteme, die Einrichtung der Prozesse zum Betrieb und Unterhalt sowie die Planung und Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter der Auftraggeberin und des BALM. Dabei kann aktuell von einer Stückzahl von ca. 40 KonPk zzgl. Ersatzgeräten und -teilen ausgegangen werden, die für die Auftraggeberin zum Einsatz kommen werden. Mit der KonPk sollen folgende Ziele konzipiert und realisiert werden:

-Beibehaltung einer bundesweit weiterhin geringen Nicht- und Falschzahlerquote

-Zusätzliche Steuermöglichkeit für das Kontrollvolumen des Mautkontrolldienstes

-Mautkontrollen sollen durch ein flexibel einsetzbares, aber nach Aufbau feststehendes System weniger vorhersehbar als die festinstallierten Kontrolleinrichtungen aber effizienter als die rein mobile Kontrolle werden

-Verbesserung der Abdeckung der Mautkontrollen in Regionen mit eingeschränkten Ausleitmöglichkeiten, wie Ballungszentren und Bundesstraßen

-Verbesserung der Beweisführung der Kontrollfälle des Mautkontrolldienstes durch erweiterte Beweismittel (Bilder)

Die Ablaufbeschreibung für die Kontrolle mit der zu entwickelten KonPk stellt sich wie folgt dar:

1. Aufbau und Einrichtung der KonPk

Die KonPk wird vom Kontrolleur am gewünschten Ort aufgebaut und eingeschaltet. Die KonPk wird auf die zu kontrollierende Fahrspur ausgerichtet und die gewünschte Kontrolle aktiviert, sowie die ordnungsgemäße Funktionsweise sichergestellt.

2. Kontrollbeginn

Der Kontrolleur positioniert sich mit KonMa (Kontrollfahrzeug) an geeigneter Stelle und schafft Voraussetzungen zum Empfang der KonPk-Daten in KonMa.

3. Datenerfassung

KonPk detektiert selbständig Fahrzeuge und erfasst Daten mittels Sensorik (z. B. Bilder, DSRC).

4. Vorbewertung und Online-Anfragen

Anhand erfasster Daten wird vom System eine Vorbewertung durchgeführt (potenziell mautpflichtig, Verdacht auf Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, etc.). Dafür werden auch zusätzliche Informationen zum Fahrzeug in zentralen Systemen abgefragt.

5. Prüfung und Bearbeitung Verdachtsfall durch Kontrolleur in KonMa

Verdachtsfall der KonPk wird in KonMa GUI angezeigt und vom Kontrolleur geprüft. Dient als Grundlage für eventuelle weitere Verfolgung oder Ahndung bzw. verkürzten Kontrollbericht.

6. Optional: Verdachtsfall an andere KonMa übertragen

Der Kontrolleur kann Verdachtsfall an andere KonMa weiterleiten, zur nachgelagerten Bearbeitung bzw. als Information zur Ausleitung des Fahrzeugs.

7. Optional: Fahrzeug ausleiten (Selbst oder andere KonMa)

Kontrolleur kann betroffenes Fahrzeug auf Parkplatz ausleiten, um mit KonMa zu kontrollieren und Ahndung durchzuführen.

In der Forschungs- und Entwicklungsphase der IP soll ein Prototyp entwickelt werden, wobei die Konzentration zunächst auf die Hardware gelegt wird. Die KonPk darf ein Gesamtgewicht von 60 kg nicht überschreiten (einschließlich sämtlicher für den Transport, Aufbau und Sicherung benötigter Komponenten sowie der Energieversorgung, näheres siehe Eckpunkte Leistungsbeschreibung). Das Packmass der KonPk muss physisch klein genug sein, um in einem Kontrollfahrzeug verstaut werden zu können, ggf. mit entsprechenden Transportbehältnissen für die Transportsicherung. In der KonMa gibt es maximal drei mögliche Plätze, in denen das KonPk-Equipment verstaut werden kann, mit folgenden Maßen (HxBxT): zweimal max. 25x50x50 cm, einmal max. 15x15x100 cm. Weiterhin muss die KonPk flexibel und zügig im Außenbereich entweder seitlich vom Fahrbahnrand oder ober-halb der Fahrbahn von Brücken einsetzbar sein. Der Prototyp muss insbesondere Daten zu den vorbeifahrenden Fahrzeugen erfassen bzw. generieren können, dies umfasst u. a. die Kennzeichenlesung und Bilderfassung sowie DSRC-Datenauslesung.

In der nachfolgenden Leistungsphase der IP wird Art und Umfang des Serienproduktes mit dem/den Innovationspartner(n) bilateral vereinbart.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (bei verbindlich vorgegebener Vergütung) / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es werden zwei isolierte Verträge für die Regelungen der Leistungspflichten geschlossen: ein Vertrag für die Forschungs- und Entwicklungsphase je Innovationspartner (max. 3 Partner, mind. 6 Monate Entwicklungsleistung und mind. 2 Monate Evaluation seitens der Auftraggeberin) und ein Vertrag mit dem/n wirtschaftlichsten Innovationspartner(n) für die Leistungsphase (mind. 48 Monate).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Innovationspartnerschaft
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-594320
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siehe dazu Punkt VI.3)
Ort: Siehe dazu Punkt VI.3)
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Zuschlag soll dabei auf max. drei Angebote erteilt werden. Die Phase der Innovationspartnerschaft im engeren Sinne umfasst nach Auftragserteilung zwei aufeinanderfolgende Phasen:

- die Entwicklungsphase, die die Herstellung eines Prototyps der KonPk durch die max. drei bezuschlagten Innovationspartner umfasst und

- die Leistungsphase mit demjenigen Partner, der im Rahmen der Entwicklungsphase die wirtschaftlichste Lösung für die Serienlieferung entwickelt hat.

Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn es den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt.

Die Abrechnungen innerhalb der Innovationspartnerschaft erfolgen ausschließlich in EURO.

Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/ Verfahrensbedingungen entnommen werden.

Das Verfahren wird als Innovationspartnerschaft mit Bekanntmachung gemäß § 19 VgV durchgeführt.

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F61D4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:

134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2023