IP Neuentwicklung Portables Kontrollsystem (KonPk) Referenznummer der Bekanntmachung: 05-VST-E-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
IP Neuentwicklung Portables Kontrollsystem (KonPk)
Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell u.a. der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst (EEMD).
Es ist beabsichtigt, das bestehende und vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - ab Januar 2023 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) genannt - betriebene Kontrollsystem im Lkw-Mautsystem Deutschland um ein portables Kontrollsystem (KonPk) zu erweitern, insbesondere im Zusammenspiel mit den Kontrollfahrzeugen soll dies zusätzlichen Handlungsspielraum für die Steuerung des Kontrollvolumens des Mautkontrolldienstes gewährleisten. Diese Erweiterung gehört zum Aufgabenbereich der Auftraggeberin.
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Die ausgeschriebene Innovationspartnerschaft (IP) umfasst die Neu- und Weiterentwicklung eines portablen Kontrollsystems (KonPk), die Integration in die bestehenden Kontrollsysteme, die Einrichtung der Prozesse zum Betrieb und Unterhalt sowie die Planung und Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter der Auftraggeberin und des BALM. Dabei kann aktuell von einer Stückzahl von ca. 40 KonPk zzgl. Ersatzgeräten und -teilen ausgegangen werden, die für die Auftraggeberin zum Einsatz kommen werden. Mit der KonPk sollen folgende Ziele konzipiert und realisiert werden:
-Beibehaltung einer bundesweit weiterhin geringen Nicht- und Falschzahlerquote
-Zusätzliche Steuermöglichkeit für das Kontrollvolumen des Mautkontrolldienstes
-Mautkontrollen sollen durch ein flexibel einsetzbares, aber nach Aufbau feststehendes System weniger vorhersehbar als die festinstallierten Kontrolleinrichtungen aber effizienter als die rein mobile Kontrolle werden
-Verbesserung der Abdeckung der Mautkontrollen in Regionen mit eingeschränkten Ausleitmöglichkeiten, wie Ballungszentren und Bundesstraßen
-Verbesserung der Beweisführung der Kontrollfälle des Mautkontrolldienstes durch erweiterte Beweismittel (Bilder)
Die Ablaufbeschreibung für die Kontrolle mit der zu entwickelten KonPk stellt sich wie folgt dar:
1. Aufbau und Einrichtung der KonPk
Die KonPk wird vom Kontrolleur am gewünschten Ort aufgebaut und eingeschaltet. Die KonPk wird auf die zu kontrollierende Fahrspur ausgerichtet und die gewünschte Kontrolle aktiviert, sowie die ordnungsgemäße Funktionsweise sichergestellt.
2. Kontrollbeginn
Der Kontrolleur positioniert sich mit KonMa (Kontrollfahrzeug) an geeigneter Stelle und schafft Voraussetzungen zum Empfang der KonPk-Daten in KonMa.
3. Datenerfassung
KonPk detektiert selbständig Fahrzeuge und erfasst Daten mittels Sensorik (z. B. Bilder, DSRC).
4. Vorbewertung und Online-Anfragen
Anhand erfasster Daten wird vom System eine Vorbewertung durchgeführt (potenziell mautpflichtig, Verdacht auf Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, etc.). Dafür werden auch zusätzliche Informationen zum Fahrzeug in zentralen Systemen abgefragt.
5. Prüfung und Bearbeitung Verdachtsfall durch Kontrolleur in KonMa
Verdachtsfall der KonPk wird in KonMa GUI angezeigt und vom Kontrolleur geprüft. Dient als Grundlage für eventuelle weitere Verfolgung oder Ahndung bzw. verkürzten Kontrollbericht.
6. Optional: Verdachtsfall an andere KonMa übertragen
Der Kontrolleur kann Verdachtsfall an andere KonMa weiterleiten, zur nachgelagerten Bearbeitung bzw. als Information zur Ausleitung des Fahrzeugs.
7. Optional: Fahrzeug ausleiten (Selbst oder andere KonMa)
Kontrolleur kann betroffenes Fahrzeug auf Parkplatz ausleiten, um mit KonMa zu kontrollieren und Ahndung durchzuführen.
In der Forschungs- und Entwicklungsphase der IP soll ein Prototyp entwickelt werden, wobei die Konzentration zunächst auf die Hardware gelegt wird. Die KonPk darf ein Gesamtgewicht von 60 kg nicht überschreiten (einschließlich sämtlicher für den Transport, Aufbau und Sicherung benötigter Komponenten sowie der Energieversorgung, näheres siehe Eckpunkte Leistungsbeschreibung). Das Packmass der KonPk muss physisch klein genug sein, um in einem Kontrollfahrzeug verstaut werden zu können, ggf. mit entsprechenden Transportbehältnissen für die Transportsicherung. In der KonMa gibt es maximal drei mögliche Plätze, in denen das KonPk-Equipment verstaut werden kann, mit folgenden Maßen (HxBxT): zweimal max. 25x50x50 cm, einmal max. 15x15x100 cm. Weiterhin muss die KonPk flexibel und zügig im Außenbereich entweder seitlich vom Fahrbahnrand oder ober-halb der Fahrbahn von Brücken einsetzbar sein. Der Prototyp muss insbesondere Daten zu den vorbeifahrenden Fahrzeugen erfassen bzw. generieren können, dies umfasst u. a. die Kennzeichenlesung und Bilderfassung sowie DSRC-Datenauslesung.
In der nachfolgenden Leistungsphase der IP wird Art und Umfang des Serienproduktes mit dem/den Innovationspartner(n) bilateral vereinbart.
Rahmenvertrag für die Leistungsphase: Einmalige oder mehrmalige Verlängerungsoptionen, die maximale (verlängerte) Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre.
Der Vertrag für die Forschungs- und Entwicklungsphase wird nicht verlängert.
Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben oder zu modifizieren.
Reduzierungskriterien:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin jeweils die angegebenen Referenzen sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Bewertungsschlüssel für die Reduzierung:
Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 1250 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix, siehe Ziffer 5 der Bewerbungsaufforderung).
Ergebnis der Bewerberreduzierung:
Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert.
Bezüglich der weiteren Ausführungen für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird aus Platz- und Übersichtsgründen auf den Punkt Bewerberreduzierung gemäß Ziffer 5 der Bewerbungsaufforderung verwiesen.
Es werden zwei isolierte Verträge für die Regelungen der Leistungspflichten geschlossen: ein Vertrag für die Forschungs- und Entwicklungsphase je Innovationspartner (max. 3 Partner, mind. 6 Monate Entwicklungsleistung und mind. 2 Monate Evaluation seitens der Auftraggeberin) und ein Vertrag mit dem/n wirtschaftlichsten Innovationspartner(n) für die Leistungsphase (mind. 48 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die oder der den Zuschlagen erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen muss.
d) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 2022/576 vom 08. April 2022, sowie der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören:
aa) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
bb) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe aa) genannten Organisationen gehalten werden, oder
cc) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im
Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe aa) oder bb) genannten Organisationen handeln,
und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mit mehr als 10 % des Auftragswertes einzubinden, die die Tatbestände aa) - cc) erfüllen.
3. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft)
4. ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer)
5. Sonstiges: Ausländische Bewerber/Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
1. Erklärung über den Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2019, 2020, 2021 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
2. Auszüge von Jahresabschlüssen/Unternehmensbilanzen (der Jahre 2019, 2020, 2021), Betriebsergebnis (EBIT oder vergleichbar)
3. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung einer Berufs- / Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall
- für Personenschäden
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Erklärung über den Umsatz:
Es wird mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz der Jahre 2019, 2020, 2021 in Höhe von 12 Mio. Euro (netto) p.a. gefordert.
Zu 3. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gefordert. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als sechs Monate sein bzw. muss eine Bescheinigung eines Versicherers vorgelegt werden, dass eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
1. Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber/Bieter hat eine Präsentation seines Unternehmens/der Bewerber-/Bietergemeinschaft und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern auf möglichst 2 Seiten einzureichen.
2. Projektsprache:
Der Bewerber/Bieter hat zu versichern, dass die Projektsprache Deutsch ist und Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
3. Erklärung über Leistungskompetenzen (relevant für Mindestanforderung):
Der Bewerber / Bieter hat zu versichern, dass er sich in der Lage sieht, ein KonPk-Gerät zu entwickeln, welches inklusive sämtlicher Zusatzmaterialien, die auch für den Aufbau benötigt werden (insbesondere Transportbehältnisse, Ersatzakkus, Sicherungs- und Absperrmaterialien, etc.), ein Maximalgewicht von insgesamt 60 kg nicht überschreitet und so gestaltet ist, dass sein Packmaß physisch klein genug ist, um in der KonMa auf maximal drei möglichen Plätzen mit folgenden Maßen verstaut werden zu können: zweimal max. 25 x 50 x 50 cm (HxBxT), einmal max. 15 x 15 x 100 cm (HxBxT).
4. Angaben zu Unternehmensreferenzen:
die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 3 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bietern genutzt werden soll. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten des Bewerbers, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, werden nachfolgend beschrieben.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens/Bewerbers/Bieters/Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mailadresse
- Benennung des Referenzobjektes (Titel)
- Kurzbeschreibung des Referenzobjektes
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Erbringung der Leistungsart und -umfang
Als von Art und Umfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
4.1 Referenzen Technik zur Kennzeichenlesung
Leistungsart: (MA)
- Referenz beinhaltet Technik zur Kennzeichenlesung und Nachbearbeitung der Kennzeichenlesung durch Software
- Entwicklung Hardware
- Entwicklung Software
Leistungsumfang:
- Inkrementell-iterative Software-Entwicklung ("agile Softwareentwick-lung")
- Batteriebetrieb/unabh. Stromversorgung
- Serienfertigung
- Betriebsunterstützung (Wartung, Reparatur, 3rd Level Support, Firmware-Updates)
- Fehleranalyse
- Weiterentwicklung
4.2 Referenzen Technik zur Auslesung und Verarbeitung von DSRC-Daten in einer SW-Anwendung
Leistungsart: (MA)
- Referenz beinhaltet Technik zur Auslesung und Verarbeitung von DSRC-Daten in einer SW-Anwendung
- Entwicklung Hardware
- Entwicklung Software
- Serienfertigung (mehr als 20 Stück - DSRC Module können auch zugekauft worden sein)
Leistungsumfang:
- Europäisches Projekt (Kontrolltechnik in Europa im Einsatz)
- Verwendung der ISO 12813 ("Kontroll-Norm")
- Verarbeitung und Unterstützung von mehreren Gebietsvorgaben
- Verarbeitung und Unterstützung der ISO 12813 mit der Gebietsvorgabe für Deutschland
- Inkrementell-iterative Software-Entwicklung ("agile Softwareentwick-lung")
- Integration eines DSRC-Transceivers in ein Gesamtsystem
- Batteriebetrieb/unabh. Stromversorgung
- End-Fertigung/-Montage nur in EU oder Norwegen, Schweiz oder Groß-britannien
- Betriebsunterstützung (Wartung, Reparatur, 3rd Level Support, Firmware-Updates)
- Fehleranalyse
- Weiterentwicklung
4.3 Referenzen Technik zur Klassifizierung von Objekten
Leistungsart: (MA)
- Referenz beinhaltet Technik zur Klassifizierung von Objekten durch Verarbeitung von Sensordaten in einer SW-Anwendung
- Entwicklung Hardware
- Entwicklung Software
Leistungsumfang:
- Inkrementell-iterative Software-Entwicklung ("agile Softwareentwick-lung")
- Batteriebetrieb/unabh. Stromversorgung
- Serienfertigung
- Betriebsunterstützung (Wartung, Reparatur, 3rd Level Support, Firmware-Updates)
- Fehleranalyse
- Weiterentwicklung
4.4 Referenzen Integration von Komponenten in ein Gesamtsystem
Leistungsart: (MA)
- Integration von Komponenten (HW und SW) in ein Gesamtsystem
Leistungsumfang:
- Miniaturisierung
- Batteriebetrieb/unabh. Stromversorgung
- Verschlüsselte Datenübertragung via WLAN und/oder Mobilfunk
5. Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Die in 5.1. bis 5.5 geforderten Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind jeweils auf maximal 2 Seiten in einem gesonderten Dokument darzustellen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5.1 Konzept Eckpunkte zu IT-Sicherheitsmaßnahmen, insb. Vermeidung des Eindringens von Hackern und Schadsoftware in die IT-Systeme, Virenschutz (MA)
5.2 Konzept Eckpunkte zum Entwurf der KonPk unter Verwendung einer Ent-wurfsmethode für HW- und SW-Entwicklung (HW-SW Simulationen, etc.) sowie einer übergreifenden Teststrategie (Musterstände, die jeweils zu erreichenden Simulations-, Prüf- und Testergebnisse, Testautomatisierung)
5.3 Konzept Eckpunkte zu Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen der HW Entwicklung der KonPk, insbesondere Reifung eines HW Produkts durch den Bau von Mustern, Werkzeugunterstützung und Unabhängigkeit der QS, Versionierung
5.4 Konzept Eckpunkte zu Qualitätssicherungsmaßnahmen der SW Entwicklung, insbesondere Einsatz von Tools zur Detektion "unsauberer" Programmierung, Softwareentwicklung nach Reifegradmodell, werkzeuggestützte Erbringung von Nachweisen zur Erreichung benannter Meilensteine, unabhängige QS, kontinuierliche Integration
5.5 Konzept Eckpunkte zu Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Support-leistungen während der Betriebsphase, insbesondere Konfigurationsmanagement von SW-Versionen, Incident-/Problemmanagement, Fehlermanagement, werkzeuggestützte Pflege mehrerer SW-Releasepfade
6. Angaben zur Zertifizierung des Managementprozesses
- DIN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement
7. Angabe zu KMU
Angabe, ob hinsichtlich der Einstufung als kleines und mittelständisches Unternehmen eine Mitarbeiteranzahl von weniger als 250 Festangestellten vorliegt.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 2. Projektsprache:
Die Projektsprache muss Deutsch sein und der Schriftverkehr/Textform muss in deutscher Sprache erfolgen.
Zu 3. Erklärung über Leistungskompetenzen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, diejenigen Bewerber auszuschließen, die sich nicht in der Lage sehen, ein KonPk-Gerät mit den unter Ziffer III 1.3) Punkt 3. genannten Anforderungen zu entwickeln.
Zu 4. Unternehmensbezogene Referenzen:
Gefordert ist zu Ziffer 4.1 - 4.4 je eine Referenz. Die Referenzprojekte zu Ziffer 4.1 - 4.4 müssen der jeweils dargestellten Leistungsart entsprechen. (Die dort dargestellten Leistungsumfänge sind keine Mindestanforderungen, diese werden nur im Rahmen der Bewerberreduzierung herangezogen.)
Zu 5. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Die Auftraggeberin behält sich vor, diejenigen Bewerber auszuschließen, die ein "Konzept Eckpunkte zu IT-Sicherheitsmaßnahmen, insb. Vermeidung des Eindringens von Hackern und Schadsoftware in die IT-Systeme, Virenschutz" (5.1) einreichen, das von der Auftraggeberin gem. Ziffer 5 der Bewerbungsaufforderung mit der Bewertung weniger als 4 Punkte bewertet wird.
Siehe Vergabeunterlagen.
Insbesondere beabsichtigt die Auftraggeberin ab 2023 Projekte, Entwicklungen und Weiterentwicklungen mit einem inkrementell-iterativen Vorgehen ("agile Entwicklung") zu realisieren und ist berechtigt, dieses Zusammenarbeitsmodell auch vom Auftragnehmer einzufordern. Das inkrementell-iterative Vorgehen kann sich dabei an der Scrum-Methode orientieren und kann die Softwareentwicklung sowie Softwareänderungen umfassen. Die konkrete Ausgestaltung wird im Laufe der Zusammenarbeit festgelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann sich hieraus eine Mindestanforderung ergeben (zum Beispiel für die Leistungsphase).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Zuschlag soll dabei auf max. drei Angebote erteilt werden. Die Phase der Innovationspartnerschaft im engeren Sinne umfasst nach Auftragserteilung zwei aufeinanderfolgende Phasen:
- die Entwicklungsphase, die die Herstellung eines Prototyps der KonPk durch die max. drei bezuschlagten Innovationspartner umfasst und
- die Leistungsphase mit demjenigen Partner, der im Rahmen der Entwicklungsphase die wirtschaftlichste Lösung für die Serienlieferung entwickelt hat.
Die Abrechnungen innerhalb der Innovationspartnerschaft erfolgen ausschließlich in EURO.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/ Ver-fahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Innovationspartnerschaft mit Bekanntmachung gemäß § 19 VgV durchgeführt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch einen Teilnahmeantrag/Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf.
2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.
Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.
3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.
Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an.
2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "Neuentwicklung Portables Kontrollsystem (KonPK)" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen".
3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation".
4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F65ZN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de