Waschbetonplatten - Fassadensanierung Bauteil A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einsteinufer 43
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Waschbetonplatten - Fassadensanierung Bauteil A
Im Rahmen der Fassadensanierung des sechsgeschossigen Verwaltungsgebäudes werden die Waschbeton-Fassadenplatten erneuert.
- Vorbereitende Maßnahmen
- Fassadenankersystem liefern + einbauen
- Traversen Fensterbereich + Attika liefern + einbauen
- Wärmedämmung der hinterlüfteten Fassade liefern + befestigen (ca. 2.125 m²)
- Einbau von horizontaler Brandsperre + Dauergerüstanker
- Herstellen und Anbau von Waschbeton-Fassadenplatten Typ 1-9 (ca. 1400 Stück)
- Hydrophobierung von Waschbeton-Fassadenplatten
- sonstige Arbeiten
Fertigstellung Werk- und Montageplanung + Bauphysikalische- u. Statische Nachweise: 05.12.2023
Lieferung Musterplatte: 16.01.2024
Ausführungszeitraum (Montage Fassaden-UK + Dämmung): 24.06. - 09.08.2024
Ausführungszeitraum (Montage Waschbetonplatten):
15.07. - 23.09.2024
Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Waschbetonplatten - Fassadensanierung Bauteil A
Postanschrift: Walter-Klausch-Straße 17a
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://bnb-potsdam.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird aus Geheimhaltungsgründen mit 1 Euro angegeben.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013/8316
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013/8316