Waschbetonplatten - Fassadensanierung Bauteil A Referenznummer der Bekanntmachung: BB-GAE 0002/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einsteinufer 43
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Waschbetonplatten - Fassadensanierung Bauteil A
Im Rahmen der Fassadensanierung des sechsgeschossigen Verwaltungsgebäudes werden die Waschbeton-Fassadenplatten erneuert.
- Vorbereitende Maßnahmen
- Fassadenankersystem liefern + einbauen
- Traversen Fensterbereich + Attika liefern + einbauen
- Wärmedämmung der hinterlüfteten Fassade liefern + befestigen (ca. 2.125 m²)
- Einbau von horizontaler Brandsperre + Dauergerüstanker
- Herstellen und Anbau von Waschbeton-Fassadenplatten Typ 1-9 (ca. 1400 Stück)
- Hydrophobierung von Waschbeton-Fassadenplatten
- sonstige Arbeiten
Fertigstellung Werk- und Montageplanung + Bauphysikalische- u. Statische Nachweise: 05.12.2023
Lieferung Musterplatte: 16.01.2024
Ausführungszeitraum (Montage Fassaden-UK + Dämmung): 24.06. - 09.08.2024
Ausführungszeitraum (Montage Waschbetonplatten):
15.07. - 23.09.2024
Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ausschlussgrund, gemäß § 6e EU: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Registereintragungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen); sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung darf nicht älter als 12 Monate sein;
3. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
zu Eignungskriterium 3: Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Es ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung beizufügen, dass eine solche Versicherung besteht.
4. Mindestens 2 verschiedene selbst ausgeführte Referenzen über spezielle Arbeiten von vorgehängten Betonfassaden des bietenden Unternehmens
zu Eignungskriterium 4: Mindestanforderung:
a) Bau und Montage von Betonfassaden - mind. 750 m²
b) denkmalgerechte Sanierung von Gebäuden aus den 1950/60er Jahren
c) Herstellung von Betonfassadenplatten mit hochqualitativen Oberflächenbehandlungen
d) Bau und Montage von Schrägzug-Fassadenplattenankersystem (mit Typenzulassung von bekannten Zulassern) für dünne kohlenstofftextilbewehrte Betonfassadenplatten
e) Zeitraum der Leistungserbringung mind. in den letzten 5 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Universität der Künste Berlin, Vergabestelle Bau
Eine Bieterteilnahme ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise: Die Teilnahme am Präqualifikationssystem (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A) dient nur der Entlastung des Bieters von der Beibringung der Eignungsnachweise, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungskriterien vom Bieter nachzuweisen ist. Vorgelegte Nachweise, die nur inhaltlich nicht den Anforderungen genügen, dürfen nach der Rechtsprechung nicht durch andere Nachweise ersetzt werden. Das gilt auch für Nachweise, die beim Präqualifizierungssystem hinterlegt sind und nur inhaltlich nicht den Anforderungen genügen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013/8316
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
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Land: Deutschland
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