Rahmenvertrag für Verkehrsplanung und verkehrsplanerische Erhebungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stralauer Platz 29
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/25414492
Fax: +49 30/25414114
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Verkehrsplanung und verkehrsplanerische Erhebungen
Rahmenvertrag für Verkehrsplanung und verkehrsplanerische Erhebungen
Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Unterstützung der VBB GmbH bei der Erstellung verkehrsplanerischer Untersuchungen und konzeptioneller Arbeiten im Bereich der Angebotsplanung und der Verknüpfung von Verkehrssystemen in den Ländern Berlin und Brandenburg sowie ggf. auch auf ein- oder ausbrechenden Relationen in angrenzende Bundesländer bzw. nach Polen sowie bei der Durchführung verkehrsplanerischer Erhebungen.
Einzelaufträge Schätzmenge für 4 Jahre: 60 Stk.
Einzelaufträge verbindliche Höchstmenge für 4 Jahre: 120 Stk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben unter ll.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert des Angebots zur Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Berlin
Land: Deutschland